Fritz_D1 schrieb:Wann und wie setzt ein Ermittlungsverfahren (EV) ein? War das am Beispiel von F der Moment ab dem er als Tv geführt wurde und ihm dieses mitgeteilt wurde? Ich meine Nachforschungen bzgl. seiner Angaben wird es vorher schon gegeben haben.
Werden weitere Ev bekanntgegeben?
Wenn eine Straftat bekannt wird oder vermutet wird, un der mögliche Täter nicht von Anfang an feststeht, startet ein Ermittlungsverfahren in der Sache und "gegen unbekannt". Der Übergang vom unverdächtigen Zeugen zum Anfangsverdacht ist fließend. Bestehender Tatverdacht wird den Betreffenden Personen nicht zwingend mitgeteilt, es kann auch Monatelang im Verborgenen ermittelt werden.
Wenn ein Verdächtiger weiter befragt werden soll, müssen die Ermittler dies der betreffenden Person allerdings mitteilen, sie wird dann zum Beschuldigten.
Ein Ermittlungsverfahren kann gegen mehrere Tatverdächtige geführt werden.
@cyclic Die Worte Haupttatverdächtiger vs. Tatverdächtiger sind wohl einfach synonym
Der "Haupttatverdächtige" ist der deutlich seltenere Begriff und wird von Fachleuten ganz klar in einem bestimmten Kontext verwendet (mehrere Verdächtige). Auch hier im Fall RR wurde ja seitens der StA gesagt, daß auch andere Täter in Betracht kommen, das Zitat hat Ghuron gestern nochmal verlinkt. Es passt alles stimmig zusammen.
PS: Ein anderer Grund neben den oft erwähnten, warum die Zeugenaussagen möglicherweise nicht eindeutig auf den 18.02 hinweisen, wäre natürlich wenn R. diese Decke rel. häufig dabei gehabt hätte (wie man aus dem Rat der Mutter, eine Decke immer mitzunehmen wenn man sich draußen hinsetzt, ja ableiten kann).
Soweit ich mich erinnere, wurde in XY Ungelöst gesagt, die Decke fehle aus dem Haushalt des Schwagers, damit wäre sie kein persönlicher Gegenstand, den Rebecca regelmäßig mit sich führt.
Ich stehe ja hier nicht im Verdacht, die Arbeit der Ermittler übermäßig zu bejubeln, unterstelle aber, daß die Bewertung der Glaubwürdigkeit einer Zeugenaussage zu den ganz elementaren Fähigkeiten der Polizei gehört und neige dazu, den Aussagen der Ermittler an dieser Stelle einfach mal glauben zu schenken.
Dass nach Verteilung der Flyer und dem Zeugenaufruf in XY sich Leute melden, die genau die dargestellte Rebecca mit dieser Kleidung gesehen haben wollen, ist nicht verwunderlich und schon wahrnehmungspsychologisch zu begründen. Die Polizei wird andere Personen befragt haben, die diesen Bus regelmäßig zur gleichen Zeit fahren. Sie werden versucht haben, Rebeccas weiteren Weg nachzuvollziehen und entsprechende weitere Spuren zu finden. Sie werden die Glaubwürdigkeit der Zeugin noch aus weiteren Perspektiven hinterfragt haben. Das Problem des Empfangs der WA im Haus hattest Du ja schon erwähnt, wobei ich immer noch nicht sicher bin, ob der Empfang der WA im WLAN des Hauses gesichert ist; es kommt darauf an, welche Informationen das Unternehmen WA mit Ermittlern teilt und wie schnell das passiert.
Ähnlich verhält es sich übrigens mit den Reiterinnen im Wald, die den Twingo und/oder den Schwager gesehen haben sollen. Was diese tatsächlich beobachtet haben und was sie ausgesagt haben, ist völlig unbekannt. Die Wahrnehmung der Öffentlichkeit ist jedoch: Sie haben mit der Polizei geredet, also müssen sie wohl Zeugen sein, die den Schwager gesehen haben.