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Wo ist Rebecca Reusch?

122.005 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Berlin, Verschwunden ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Wo ist Rebecca Reusch?

Wo ist Rebecca Reusch?

21.07.2019 um 00:12
Zitat von OraganiOragani schrieb:Sprich, es gibt keinen anderen Verdächtigen, sonst würde da stehen, es gibt weitere Tatverdächtige oder eben Haupttatverdächtige.
Ich schrieb es oben schon: juristisch gesehen ist die entsprechende Straftat die sog „Haupttat“. Daneben kann es Teilnehmer an dieser Haupttat geben, also Anstifter oder Gehilfen.

Wikipedia: Beihilfe (Strafrecht)

Der Begriff Haupttatverdächtiger bezeichnet also NICHT eine Quantität von Personen (nicht mehrere Tatverdächtige in verschiedenen Abstufungen), sondern den Tatverdächtigen einer Haupttat, bei der andere als Teilnehmer (Anstifter oder Gehilfen) mitgewirkt haben können.


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Wo ist Rebecca Reusch?

21.07.2019 um 00:14
@Oragani
Wo wird das behauptet? Es ist lediglich(durch die Wortwahl der Sprecherin) eine Vermutung das es auch u.U. noch ein Mittäter oder Mitwisser geben könnte. Nicht mehr und nicht weniger!


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21.07.2019 um 00:16
@Andante
Danke. Das meinte ich.

Er ist weiterhin der einzige TV bezüglich des Verdachts eines Tötungsdeliktes an R.

Alles andere ist öffentlich nicht bekannt, wer und ob jemand geholfen hat usw...Es kann jemanden geben, muss aber nicht. Unabhängig von der Bezeichnung.


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21.07.2019 um 00:20
Zitat von sweetpoisonsweetpoison schrieb:Vermutung das es auch u.U. noch ein Mittäter oder Mitwisser geben könnte. Nicht mehr und nicht weniger!
Wenn es mehrere Mittäter gibt, sind alle Haupttäter dieser Straftat. Jeder Jurastudent im 2. Semester muss lernen, was Täterschaft und Teilnahme im Strafrecht bedeuten und wie da alles zusammenhängt. Es gibt da auch mittelbare Täterschaft und allerhand Feinheiten.

Aber wichtig hier ist: Täter sind immer Täter der Haupttat. Teilnehmer an der Haupttat sind Anstifter und Gehilfen.

Das Tötungsdelikt, das F vorgeworfen wird, ist die Haupttat. deswegen wird F als Haupttatverdächtiger (Verdächtiger der Haupttat) bezeichnet. Ob es Teilnehmer an dieser Haupttat, also dem Tötungsdelikt, als Anstifter oder Gehilfen gibt, wissen wir nicht.


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21.07.2019 um 00:23
@Andante
Danke,das war mir nicht klar. Also käme hier dann nur ein Gehilfe in Frage.


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21.07.2019 um 00:26
@Andante
Du befindest dich hier im StgB und StPO, die Ermittler reden hier von Verdächtigen!!! Als Täter steht noch niemand fest, wer zwischenzeitlich verdächtigt wird wissen wir nicht.


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21.07.2019 um 00:27
Zitat von sweetpoisonsweetpoison schrieb:Danke,das war mir nicht klar. Also käme hier dann nur ein Gehilfe in Frage.
die Staatsanwaltschat hat allerdings ein anderes Verständnis der Begriffe und sieht die Möglichkeit eines anderen Haupttäters. Der Haupttatverdächtige muss nicht der Haupttäter sein. Ghuron war so freundlich und hat heute abend noch den O-Ton der StA zitiert:
Zitat von GhuronGhuron schrieb:Zwar sei „nicht auszuschließen, dass die Tat auch von einer anderen Person begangenen wurde“, so die Sprecherin. „Doch der Schwager von Rebecca ist nach wie vor der Haupttatverdächtige“.



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21.07.2019 um 00:28
Zitat von sweetpoisonsweetpoison schrieb:Also käme hier dann nur ein Gehilfe in Frage.
Ob da jemand in Frage kommt? Die StA hat dazu bisher nichts verlauten lassen.


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21.07.2019 um 00:32
Zitat von EdelstoffEdelstoff schrieb:die Staatsanwaltschat hat allerdings ein anderes Verständnis der Begriffe und sieht die Möglichkeit eines anderen Haupttäters. Der Haupttatverdächtige muss nicht der Haupttäter sein. Ghuron war so freundlich und hat heute abend noch den O-Ton der StA zitiert:
Ich denke schon, dass studierte Strafrechtler wie Staatsanwälte die Begrifflichkeiten nicht durcheinanderbringen. Die Sprecherin hat gesagt, dass der Schwager von Rebecca nach wie vor der Verdächtige der Haupttat (Tötungsdelikt) an Rebecca ist.

Sie hat nicht gesagt, dass es einen weiteren Verdächtigen in Bezug auf ein Tötungsdelikt (Haupttat) an Rebecca gibt.

Aber wenn du meinst, dass die Sprecherin nicht gewusst hat, was sie sagt, will ich nicht mit dir streiten.


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21.07.2019 um 00:34
@Andante
Nein hat sie nicht bisher
Also,die Möglichkeit bestünde das F. einen Gehilfen gehabt haben könnte oder aber u.U. er der Gehilfe sein konnte. Ebenso ist es möglich das er gar nichts damit zu tun hat und jemand ganz anderes an R. verschwinden schuld ist.


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21.07.2019 um 00:38
Zitat von sweetpoisonsweetpoison schrieb:Also,die Möglichkeit bestünde das F. einen Gehilfen gehabt haben könnte oder aber u.U. er der Gehilfe sein konnte. Ebenso ist es möglich das er gar nichts damit zu tun hat und jemand ganz anderes an R. verschwinden schuld ist.
Ja, genau so ist es und erstmalig wurde es aus fachkundiger Quelle so vollständig dargestellt. Alle füheren Erklärungen Steltners und Lorenz' haben weitere Interpretationspielräume zugelassen. Seit drei Tagen haben wir einen tieferen Einblick in die Möglichkeiten, die sich aus der Indizienlage ergeben.


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21.07.2019 um 00:40
Zitat von sweetpoisonsweetpoison schrieb:Also,die Möglichkeit bestünde das F. einen Gehilfen gehabt haben könnte oder aber u.U. er der Gehilfe sein konnte. Ebenso ist es möglich das er gar nichts damit zu tun hat und jemand ganz anderes an R. verschwinden schuld ist.
In Frage käme ja theoretisch noch Strafvereitelung, dass also jemand versucht haben könnte F bei der Beseitigung der Tatfolgem zu helfen. Strenggenommen ist das keine Beihilfehandlung mehr, da die Beihilfe zur Haupttat voraussetzt, dass die Haupttat noch nicht beendet ist.

Strafvereitelung setzt erst danach ein, wenn also jemand dem Täter einer Haupttat hilft, dass dieser nicht bestraft wird, etwa indem er das Tatwerkzeug versteckt, den Täter versteckt, die Leiche versteckt etc.

Nach § 258 Abs. 6 StGB sind aber Angehörige des Täters straffrei, wenn sie zugunsten des Täters Strefvereitelung begehen.


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21.07.2019 um 00:44
Zitat von AndanteAndante schrieb:In Frage käme ja theoretisch noch Strafvereitelung, dass also jemand versucht haben könnte F bei der Beseitigung der Tatfolgem zu helfen. Strenggenommen ist das keine Beihilfehandlung mehr, da die Beihilfe zur Haupttat voraussetzt, dass die Haupttat noch nicht beendet ist.

Strafvereitelung setzt erst danach ein, wenn also jemand dem Täter einer Haupttat hilft, dass dieser nicht bestraft wird, etwa indem er das Tatwerkzeug versteckt, den Täter versteckt, die Leiche versteckt etc.

Nach § 258 Abs. 6 StGB sind aber Angehörige des Täters straffrei, wenn sie zugunsten des Täters Strefvereitelung begehen.
Ich denke auch, wenn es einen versteckten Hinweis in dieser Art der Formulierung gegeben hat , dann, dass man jenes für möglich hält.
Und vielleicht auch nur, weil sie ratlos sind, wie er es sonst so " perfekt, bisher nicht überführbar " angestellt hat


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21.07.2019 um 00:45
@Andante
Ernsthaft? Man darf als Angehöriger einen Täter unterstützen ohne bestraft zu werden?
Unglaublich...


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21.07.2019 um 00:47
Zitat von OraganiOragani schrieb:Ernsthaft? Man darf als Angehöriger einen Täter unterstützen
Hinterher. Wenn die Tat bereits begangen wurde. Nicht vorher.


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21.07.2019 um 00:53
@msbarnaby
Ja schon klar, macht es ja nicht besser.
Das sind Gesetze... Unglaublich.

Aber dann scheidet ja schon wieder einiges an "Mittäterschaftstheorien" hier aus, die zum Begriff Haupttatverdächtiger geführt haben "könnten"
Denn wenn man als Helfer "danach" gar nicht strafrechtlich verfolgt werden kann, kann niemand nahestehendes involviert gewesen sein, bzw kann dadurch nicht der Begriff geändert worden sein.


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21.07.2019 um 00:55
Zitat von OraganiOragani schrieb:Ernsthaft? Man darf als Angehöriger einen Täter unterstützen ohne bestraft zu werden?
Unglaublich...
In diesem Zusammenhang: Selbst wenn der unterstützte Täter kein Angehöriger ist, gilt die nachträgliche Hilfe bei der Beseitigung von Tatspuren als minderschweres Delikt, ein berühmter Fall ist der sog. "Eifelmord", bei dem ein halbes Dorf bei der Verdeckung der Tat zusammengehalten hat. Doku zu dem Fall findet man bei Interesse auf Youtube.


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21.07.2019 um 00:57
Zitat von OraganiOragani schrieb:Ernsthaft? Man darf als Angehöriger einen Täter unterstützen ohne bestraft zu werden?
Unglaublich...
Nein, darf man natürlich nicht!

Man darf einen Angehörigen nicht zu einer Straftat anstiften oder ihm Beihilfe dazu leisten! Macht man das, wird man natürlich als Teilnehmer an der Haupttat des Angehörigen, also als Anstifter oder Gehilfe, bestraft.

Strafvereitelung bedeutet dagegen, dass der Täter seine Straftat schon beendet haben muss, und dass erst DANACH, also wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist, jemand dazukommt und dann dem Täter hilft, dass dessen Tat nicht entdeckt wird. Mit der vorangegangenen Tat hat der Helfer, anders als der Anstifter oder Gehilfe, nichts zu tun, die Tat ist längst geschehen.

Hilft in so einer Situation ein Angehöriger dem Täter, nicht entdeckt zu werden, ist das straffrei. Der Gesetzgeber will Angehörige nicht in den Konflikt bringen, seinen Angehörigen anzeigen und ins Gefängnis bringen zu müssen.


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21.07.2019 um 00:58
@Edelstoff
Oh ne ne ne, sowas darf ich mir gar nicht ansehen.

Ich finde das unglaublich... Manche Gesetze hier generell. Aber gut, dass ist ein anderes Thema.


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Wo ist Rebecca Reusch?

21.07.2019 um 01:01
@Andante
Ja, dass habe ich so auch verstanden und bin trotzdem geschockt darüber. Ist für mich unbegreiflich muss ich sagen.

Nichts sagen bzw nicht gegen Familie Aussagen ist eine Sache.
Aber beispielsweise aktiv eine Leiche als Gehilfe weg zu bringen oder Tatwerkzeug zu verstecken und damit straffrei davon zu kommen eine ganz andere Geschichte.


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