Wo ist Rebecca Reusch?
13.07.2019 um 20:02veggieMP schrieb:Das sehe ich etwas anders. Auch nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens gegen Florian R., würde der besagte TV einen „Stempel“ behalten."Stempel" und Verdachtsstatus sind aber 2 verschiedene Paar Schuhe. Wird das Ermittlungsverfahren gegen FR eingestellt, fällt der Tatverdächtigen- / Beschuldigten-Status b.a.w. weg.
Es würde dann immer noch Menschen geben, die den TV als Täter sehen. Sein „Ruf“ ist auf jeden Fall jetzt schon ruiniert.
Rechtsstaatliche Strafverfolgungsmaßnahmen schränken nun mal die Grundrechte einer Person ein, das hat jeder zu dulden, trotz Unschuldsvermutung. Unschuldsvermutung bedeutet, dass man wie ein Unschuldiger behandelt wird, nicht dass keine begründete Schuldvermutung / Strafverfolgung zulässig wäre.
Selbst wenn sich die Medien beim Berichten über Ermittlungsmaßnahmen an den Pressekodex halten, wie das im Fall R. m.E. der Fall ist, kann man eine öffentliche Meinungsbildung bis hin zur oberflächlichen Vorverurteilung / Rufschädigung nicht verhindern.
Unzulässige Vorverurteilung / Rufschädigung beobachte ich im Fall R. hauptsächlich in den sozialen Medien, das ist aber das typische anonyme Mobbing / Bashing, welches Jessica, den Vater, die Behörden und im Prinzip jeden treffen kann, auch anlasslos.
Wenn du also von "Stempel" und Rufschädigung sprichst, dann liegt das zuallerletzt an den Ermittlungsbehörden. Im Fall R. gibt es keinen Hinweis auf Fehler, Rechtsbeugung o.ä. seitens der Behörden / Gerichte. Insbesondere die öffentliche Aufklärungsfahndung mit dem Bild des TV (nicht Identitäts- / Aufenthaltsfahndung) folgte rechtsstaatlichen Prinzipien.
Wie gesagt, ein Beschuldigter hat Rechte und Pflichten, zB das Recht zu Schweigen oder das Recht auf Entlastungsermittlungen / -vernehmungen und zB die Pflicht, Ermittlungsmaßnahmen zu dulden, über die auch berichtet werden darf.