Palma schrieb:Ich belege hiermit, dass es so etwas wie uneingeschränkte Akteneinsicht für die Anwältin zum jetzigen Zeitpunkt NICHT gibt.
Auch wenn gerade die neue Doku auch für mich spannender ist, das sehe ich nicht. Du meinst die Akten lägen noch immer bei der Polizei? Ich gehe davon aus, dass spätestens seit sich nur noch die StA und nicht mehr Leiter der MoKo(s) außern, die StA nicht mehr nur formell Herrin des Verfahrens ist, sondern auch die Leitung der Ermittlungen übernommen hat. Damit dürften dann auch die Akten längst bei der StA liegen. Sobald U-Haft angeordet wird, gibt es ja ohnehin kaum noch Gründe Akteneinsicht zu verweigern, mindestens muss der Beschuldigte und seine anwaltl. Vertretung sehr genau wissen worauf sich die Vorwürfe stützen, um darauf entspr. reagieren zu können (immerhin ist U-Haft ein schwerer Eingriff).
Dass nun über Monate durchgehnd Gründe bestehen könnten der Anwältin die Akteneinsicht zu verwehren halte ich wie
@Durchblick0815 für praktisch nicht vorstellbar, zumal der Schwager weiterhin öffentl. als der einizige konkrete Tatverdächtige bezeichnet wird. Wenn es schutzwürdige Interessen gibt, z.B. Namen von Zeugen, so kann ja eine Akteneinsicht auch nur teilweise gewährt werden, indem man genau diese Teile weglässt. Über Monate seit der U-Haft keine Akteneinsicht mehr, das glaube ich nicht bzw. halte es für extremst unwahrscheinlich. Womit sollte das begründet werden?