Andante schrieb:Dass der Schwager tatverdächtig ist, und zwar als einziger, weil nur gegen ihn ein Ermittlungsverfahren läuft und gegen niemanden sonst, ist auch bekannt. Das hat die StA so immmer kommuniziert, und da muss man nun wirklich nichts rein- oder rauslesen und interpretieren, sondern das kann man getrost wörtlich nehmen und darauf vertrauen.
Das ist schlichtweg falsch. Die Ermittler legen keine Listen tatverdächtiger Personen offen, der Schwager wird unzweifelhaft als einziger Tatverdächtiger benannt, was vielleicht auch ein ermittlungstaktischer Fehler war, mal nebenbei bemerkt.
Dies bedeutet aber nicht, daß gegen niemanden sonst ermittelt wird. Es ist in Ermittlungen insbesondere nicht üblich, Verdächtige zu benennen, gegen die lediglich ein Anfangsverdacht besteht.
Mein Punkt war aber ein ganz anderer. Aus der Tatsache, daß die StA nur einen Verdächtigen öffentlich benannt hat, kann man weder im Allgemeinen, noch in diesem speziellen Fall folgern, daß die Ermittler von der Schuld des TV überzeugt sind und "nur noch" die Beweise finden müssen. Das ist einfach ein Fehlschluss, es wird durch ständige Wiederholung auch nicht richtiger. Der Fall ist völlig offen.