Verhalten des TV:
Für mich kann der Schwager nach der Feier in seinem Haus machen was er will, auch Rebecca rausschmeißen oder im Wohnzimmer TV gucken, entscheidend ist, dass seine Aussagen zu dem Morgen widersprüchlich zu den Ermittlungsergebnissen sind ...
Zeugen:
Nicht zutreffende Zeugenaussagen gibt es quasi in
jedem Kriminalfall, was nicht zwingend heißt, dass es hier auch so ist. Manchmal steckt der unbedingte Wunsch dahinter, helfen oder nicht an ein Verbrechen glauben zu wollen. Meistens handelt es sich aber einfach um eine Verwechselung der Person oder des Tages. Im Fall Rebecca weisen schon die fehlenden Mobilfunk-Logs und das Nichtbeantworten der WA von der Mutter darauf hin, dass sie wahrscheinlich nicht mittags noch durch die Gegend lief. Dazu kommen die widersprüchlichen Aussagen des TV am letzten gesicherten Aufenthaltsort von Rebecca.
Unschuldsvermutung:
Diese gilt logischerweise nicht für die Strafverfolger oder für mich, sondern für die Gerichte. Die StA ermittelt sowohl zu Gunsten als auch zu Ungunsten eines TV. Ein dringender Tatverdacht ist eine glasklare Schuldvermutung, die sich auf begründete Fakten stützt ...
Dringender Tatverdacht liegt vor, wenn aufgrund bestimmter Tatsachen eine große Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass der Beschuldigte als Täter oder Teilnehmer eine Straftat begangen hat.
https://www.justiz.nrw.de/BS/recht_a_z/D/dringender_Tatverdacht/index.php