Stradivari schrieb:Ich brauche Aufklärung !
Über 100 e von Posts gingen alle davon aus , dass nur F Zugang zum Twingo hatte ....
Auch von offizieller Seite meiner Erinnerung nach . Jetzt les ich hier Seite um Seite , dass das Auto plötzlich garnicht am Haus gewesen sein soll , sondern an der Arbeitsstätte der J , und er hätte es da abgeholt .
Kann mich da jemand bitte aufklaren wie es zu diesem Sinneswandel gekommen ist ?
Es gab ursprünglich mal widersprüchliche Pressmeldungen. Zunächst hieß es dass der TV keinen Zugriff hatte später dass nur er Zugriff hatte. Die erstere (Falsch-)meldung lässt sich ganz zwanglos so erklären: Ein Journalist hat die Info bekommen J sei morgens zur Arbeit gefahren (und hat vorher noch das Kind in die Kita gebracht). Nun wusste der Journalist von dem Auto und hat "gefahren" fälschlich als mit dem Auto gefahren interpretiert und dann noch die geniale Erkenntnis hinzugefügt, dass damit F keinen Zugiff gehabt habe (richtige Schlussfolgerung wenn die Prämisse denn gestimmt hätte).
Spannender ist ja, dass es überraschend viele User hier gibt, die zwar den TV für schuldig halten dafür aber meinen ziemlich gewagte Tat-/Verbringungshergänge konstruieren zu müssen. Ich sehe da den Grund nicht. Wenn der TV ein bisschen koordiniert vorgegangen ist und man die Fähigkeiten der (sicher absolut fantastischen) Hunde nicht bis ins märchenhafte übertreibt und er noch ein bisschen Glück hatte, dann kann man das ganz banale Szenario einfach als das wohl wahrscheinlichste annehemen.
Roadtrip schrieb:Könnten denn die möglichen Handydaten nicht ein längeres Verweilen an bestimmten Orten anzeigen? Was eben nur einige Orte favorisieren würde für die genauere Suche der EB. Um sich bei einem potenziellen Verbringungsort sicher zu fühlen, würde man als Verbringer an verschiedenen Orten vielleicht auch erstmal abwarten. Da müsste doch auch wirklich totale Panik im Spiel sein und Angst, dass jemand auftaucht... also mehrmaliges Anhalten und Warten z.B.
Eingeschränkt ja. Ich gehe davon aus dass man nur die Funkzelle abfragen kann wo jemand eingeloggt ist. Das ist zu jedem Zeitpunkt genau eine (oder keine wenn kein Empfang). Keine Triangulation, keine Signallaufzeitanalyse etc. zur genaueren Ortsbestimmung. Dies mag techn. möglich sein, aber die Daten dafür dürfen nicht vorgehalten werden. Siehe meinen Link oder div. andere. Nirgends ist davon die Rede, dass rückwirkend mehr als "die Funkzelle" ermittelt werden kann (bei Widerspruch bitte ggf. eine abweichende Quelle für eine
rückwirkende Funkzellenabfrage angeben).
Bei der geringen Dichte der Funkzellen dort - gerade auch an den Stellen wo gesucht wurde - kann man mMn ein halbwegs zügiges Ausladen, bei dem die eigentl. Strecke nicht allzuweit verlassen wurde, nicht mal sicher von der normalen Fahrt bei evtl. dichterem Verkehr unterscheiden. Dass der TV u.U. mehrfach angehalten haben kann, wie du richtig schreibst, kommt erschwerend hinzu.
Zur Sicherheit: Es geht nicht um Täter/Verbringer oder nicht, sondern nur darum, ob das Handy eingeschaltet dabei gewesen sein kann. Ich meine: ja.
cyclic schrieb:Wenn ihm aus irgendeinem Grund klar war bzw. er es zumindest ernsthaft befürchtet hat, dass R nicht sobald oder überhaupt wieder auftauchen würde, dann hatte er einen Grund sich am Tag darauf um (s)ein Alibi zu kümmern (was offensichtlich aber nicht funktioniert hätte)
Roadtrip schrieb:Alibi oder aber Anweisung, zu schweigen, weil anderweitig problematisch...
Auch das. Damit könnte übrigens dann auch bei der zweiten Fahrt das Handy eingeschaltet dabei gewesen sein, weil er überhaupt nicht mehr zum Ablageort zurückgekehrt wäre. Nochmal und nachts (ohne Verkehr) am Ablageort wäre - denke ich - über die Funzellenabfrage dann doch besser einzugrenzen gewesen. Allerdings wäre es wirklich nicht schlau das Handy dabei mitzunehmen auch wenn es nur darum ging jemanden zu überzeugen ihm ein (wahres oder falsches) Alibi zu bestätigen (also egal ob schuldig oder unschuldig).
Auch wenn die Handy-war-dabei-These und auch Die-zweite-Fahrt-war-Alibi-Beschaffung-These erstmal unabhängig von schuldig oder unschuldig betrachtet werden können, haben sie natürlich ein paar Implikationen, da die Fahrten damit einfach deutlich weniger "mystisch" werden. Das reicht nicht um den TV so zu entlasten, dass er unverdächtig würde, aber bei der Diskussion hier sollte man das berücksichtigen, wenn man meint allein die Fahrten nach dazu ohne Handy seien ja schon dermaßen verdächtig...
EDGARallanPOE schrieb:Und nicht der TV sollte als Verlierer dastehen, sondern die Ermittler, wenn ihnen das nicht gelingt.
Choron61 schrieb:....das Verschwinden von Rebecca ist doch kein "Spiel" in dem es Gewinner oder Verlierer gibt ! Selbst wenn die EB falsch gelegen haben, so kann keiner ihnen das anlasten.
Es ist auch meiner Meinung nach richtig, dass man etwas auf den Sprachgebrauch achten muss. Aber du missverstehst hier anscheinend die Aussage von
@EDGARallanPOE, denn die war doch, dass der TV nicht seine Unschuld beweisen muss, sondern dass ihm die Schuld bewiesen werden muss. Und das ist ganz zweifellos richtig. Davon dass er den Ermittlungsaufwand oder die Verdächtigung von F in Frage gestellt hätte, las ich dagegen bei ihm nichts.