Nabelschnur schrieb:Was zugleich bedeutet: Der TV ist zu Unrecht ein TV?
Oder warum ist er immer noch ein TV ?
@Nabelschnur, das bedeutet nur, dass der Haftrichter, der den Haftbefehl auf die Haftbeschwerde des F. wieder aufgehoben hat, bei Aktenkenntnis jedenfalls keinen dringenden Tatverdacht mehr gesehen hat.
Das lag daran, dass die von der Staatsanwaltschaft dem Haftrichter vorgelegten Beweisanzeichen, Indizien, Fakten sowie die von ihr daraus gezogenen Rückschlüsse nicht überzeugend genug für den Haftrichter waren, um den Untersuchungsgefangenen weiter in U-Haft zu halten. Der zur Untersuchungshaft erforderliche
dringende Tatverdacht ist ja bekanntlich eine
höhere Verdachtsstufe gegenüber dem bloß
einfachen Tatverdacht. Damit tappen wir - weil wir das Ergebnis der Entscheidung des Haftrichters kennen, welche die Staatsanwaltschaft akzeptiert hat - jedenfalls über Wert und Stärke der Beweismittel nicht ganz im Dunkeln sondern sind in meinen Worten mindestens in der Dämmerung. Woran es im einzelnen gehakt hat, wissen wir aber nicht - sonst ständen wir im Licht.
Die Staatsanwaltschaft hat aber entschieden, dass das Ermittlungsverfahren -jetzt ohne U-Haft- weitergeführt wird, weil auch aus ihrer Sicht vertretbar F. zwar nicht mehr dringend tatverdächtig ist, aber dennoch immerhin weiterhin einfach tatverdächtig. Nach der Entscheidung des Haftrichters hat sie somit F. zurückgestuft auf einen einfach Tatverdächtigen. Das hat sie kundgetan und das Ermittlungsverfahren einfach weitergeführt.
Wenn die Staatsanwaltschaft jetzt noch eine Stufe weiter zurückgehen würde, weil aus ihrer Sicht kein Tatverdacht mehr bestünde - dann müßte das Ermittlungsverfahren gegen F. eingestellt werden. So ist es aber nicht - nach unserer Kenntnis ist er aus Sicht der Staatsanwaltschaft weiterhin tatverdächtig.
Es kann aber auch jederzeit wieder ein neuer Haftbefehlsantrag gestellt werden, insbesondre beim Auftauchen neuer Beweismittel.
(Sorry, ich wollte Euch den Juristenkram ersparen - Du darfst mich aber gerne morgen auch per PN anmailen, wenn Dir etwas noch nicht klar sein sollte.)