Ich habe neulich nochmal alles durchgelesen was hier sehr dankenswerter Weise im Wiki an Statements schriftlich nachzulesen ist.
Ich fand es im Nachhinein erstaunlich wie lange und ausgiebig man ein paar wenige Statements durchgekaut hat und andere nie/kaum erwähnt wurden. Hier mal meine (selektive) Auswahl von Aussagen des StA-Sprechers Steltner. Bitte unbedingt im Wiki die vollständigen Statements selbst nachlesen.
Das ist korrekt, es ist ja eben schon gesagt worden, die Beweislage ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt zu dünn. Das trifft es im Grunde schon sehr gut.
Wir haben eine Beweislage die klar vorhanden ist und es gibt entsprechende Verdachtsmomente gegen den beschuldigten Schwager, aber diese Verdachtsmomente reichen im Moment eben nicht aus, einen erforderlichen dringenden Tatverdacht zu begründen. Deshalb die Haftentscheidung.
Und dann ist, wenn man anders nicht weiterkommt, als letztes Mittel, die Öffentlichkeitsfahndung ein erforderliches und geeignetes Mittel.
Wir haben Beweisanzeichen, wir haben Indizien, die ganz klar in eine Richtung hindeuten, aber die Gesamtheit der Indizienlage - wir haben Rebecca bislang nicht gefunden - reicht zu diesem Zeitpunkt nicht aus, einen dringenden Tatverdacht zu begründen.[...]
Aber gegenwärtig können wir keine Prognosen abgeben.
Heute hat der Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Tiergarten einen Anhörungstermin gemacht, bevor er über die Sache entscheidet, hat dann aufgrund seiner Zweifel am dringenden Tatverdacht - der ist erforderlich für einen Haftbefehl - den Haftbefehl aufgehoben.
Aber die Beweislage reicht zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht aus, um einen dringenden Tatverdacht anzunehmen.
Bloß, wir befinden uns in einem Ermittlungsverfahren, es geht um einen Verdacht, es geht um verschiedene Verdachtsstufen und es gibt gegenwärtig gegen ihn keinen dringenden Tatverdacht, muss man ganz klar sagen. Es geht um ein Ermittlungsverfahren, es geht um Verdachtsmomente. Und nicht mehr und nicht weniger.
Hat sich denn der Tatverdächtige schon in irgendeiner Form eingelassen?
Auch zu Einzelheiten des Einlassungsverhaltens können wir uns nicht äußern. Im Wesentlichen nein ...
Aber wir haben nichts anderes, wir haben auch keine andere Erklärung, wir haben keine Erklärung, wo sich Rebecca etwa aufhalten könnte.
Das heißt, ein Verdachtsgrad oder eine Beweislage die vor 2-3 Wochen vielleicht noch einen dringenden Tatverdacht begründet hat, begründet ihn dann 2-3 Wochen später möglicherweise nicht mehr. Das ist ein ganz normaler Vorgang.
Ich fand's spannend, aber so endlos relevant ist das eigentlich nicht. Denn mal ganz ohne jede Text- und Mimikinterpretation: Wenn zunächst die EB sicher sind, müssen sie relativ zeitnah Anklage erheben, nicht unbedingt morgen wenn sie heute das entscheidende Puzzleteil hinzufügen, aber doch zeitnah. Fest steht eine Tat erst mit einer rechtskräftigen Verurteilung. Damit eine solche erfolgt, muss die Täterschaft ohne venünftigen Zweifel belegt sein. Dass das so ist, ist weder eine Schikane gegen, noch eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für die EB und Gerichte und es ist auch keine überkommene Tradition. Der Grund warum die Täterschaft ohne venünftigen Zweifel belegt sein muss, ist ein rein logischer: weil die Täterschaft sonst nämlich nicht ohne vernünftigen Zweifel
feststeht. So trival das (hoffentlich) klingt.
Ich finde man muss stärker berücksichtigen, dass es sich schon von Anfang an um ein ungewöhnliches und damit a-priori unwahrscheinliches Ereignis handelt. Es verschwindet ja nicht die Mehrheit der Jugendlichen sondern nur eine ganz kleine Minderheit (was bei 83 Mio Einwohnern allein in D natürlich absolut eine nennenswerte Zahl ergibt). Ich denke bei der Beurteilung was nun bei so einer ohnehin ungewöhnlichen Konstellation besonders un-/wahrscheinlich ist, vertut man sich leicht. Mir ist aufgefallen, dass es mehrere Posts von Menschen gibt, die Erfahrungen mit Ausreißen haben (selbst oder eigene Kinder) und die scheinen eher auf der Seite "das ist auch möglich" zu stehen. Für mich (ohne entspr. Erfahrungen) ein Argument. Nicht - bei weitem nicht - die wahrscheinlichste Variante, aber für mich eine mögliche Alternative.
Andante schrieb:Vor einiger Zeit gab es einen klugen Beitrag hierzu, in dem es sinngemäß wie folgt hieß: Wenn der TV sich zu den von KESY erfassten Fahrten nicht äußert, muss er das nicht. Die Polizei hat dann aber auch keinen Anlass, von sich aus zu Gunsten des TV irgendeinen harmlosen Grund für die Fahrten zu unterstellen und solchen harmlosen Gründen (welchen überhaupt?) nachzugehen. Die Fahrten können demnach durchaus als belastendes Indiz im Kontext anderer Indizien gesehen werden.
Ähm, aber da die Fahrten als solche ja halbwegs unstrittig sind, werden die Ermittler doch versuchen sie zu rekonstruieren, egal was der TV da nun genau gemacht hat. Immerhin kann es, auch wenn die Fahrten an sich der Verbringung der Leiche R's dienten, einige Varianten geben. Z.B. dass die Ablage sehr früh erfolgte und der längere Teil der Fahrt nur war um den Kopf freizukriegen, oder dass die zweite Fahrt nicht der "Nachbesserung" diente sondern bereits der Versuch war einen Zeugen für ein falsches oder richtig Alibi zu überreden ggf. auszusagen. Oder der TV ist bei der zweiten Fahrt einige Waldwege abgefahren und hier und da ausgestiegen um möglichst viele unterschiedliche Spuren am Fzg. und seinen Schuhen zu haben. Ideen auf die man in 36h evtl. kommen kann. Man muss also in erster Linie die Fahrten aufklären/rekonstruieren egal wozu sie dienten. Hattest du mir nicht mal erklärt die Ermittler würden so vorgehen und sich weniger von wahrscheinlichkeitsbasierten Hypothesen leiten lassen? Fand ich jedenfalls nachvollziehbar...