Hannes_F schrieb:Du hast mich nicht verstanden, Mr.Stielz.
Mir scheint auch, wir reden etwas aneinander vorbei.
Hannes_F schrieb:Dabei ist doch gerade der von dir zitierte Abschnitt recht eindeutig. Ich fragte dort, ob denn jemand sich "allein dadurch moralisch schuldig [macht], dass er seine Rechte wahrnimmt". Und weiter: "das ist keine juristische Frage".
Also 1.: Es ging mir gar nicht um Florian R. und dessen Verteidigung, sondern eben um die Frage angeblicher moralischer Schuld. Diese habe ich absichtlich allgemein gehalten.
Und das ist der springende Punkt. Während Du Deinen Beitrag allgemein verstanden haben willst, habe ich ihn und meine Antwort etwas mehr auf den konkreten Fall bezogen.
Das Recht zur Aussageverweigerung ist eine große Errungeschaft des Rechtsstaats. Der Unschuldige kann i.d.R. wenig bis nichts zur Aufklärung beitragen; der Schuldige will es nicht, und die beiden sind i.A. nicht zu unterscheiden. Es liegt im Interesse jedes einzelnen, im Fall einer Verdächtigung angemessen wie ein Unschuldiger behandelt zu werden. Die amerikanische Verfassung formuliert es pointiert: "No person ... shall be compelled in any criminal case to be a witness against himself" Keine Person darf gezwungen werden, Zeuge gegen sich selbst zu sein. Und das ist gut so!
Der konkrete Fall ist aber etwas spezieller. Florian R. könnte selbst als möglicherweise Unschuldiger (des Mordes) ein kleines bisschen zur Aufklärung beitragen. Die Fahrten Richtung Frankfurt/Oder sind durch KESY mehr oder weniger nachgewiesen und werden zumindest der Familie gegenüber eingeräumt. Den Ermittlern gegenüber schweigt der TV aber, weil er sich in einer anderen Sache nicht belasten will (Schwarzarbeit beim Pizzaservice, oder was es auch sein mag) Dieses Schweigen ist sein gutes Recht. Auf der anderen Seite sollte aber ein unschuldiger Florian R. ein existenzielles Interesse an Aufklärung haben. Die Schwägerin verschwunden, möglicherweise tot, möglicherweise gekidnapt. Die Behörden ermitteln in die falsche Richtung, vergeuden zigtausend Mannstunden in den brandenburger Wäldern, die an anderer Stelle fehlen. Die Verwandtschaft in großer Sorge, er als Mordverdächtiger in U-Haft und in allen Zeitungen. Ehefrau und Kind allein daheim. Seine Ehe womöglich am Zerbrechen.
Im Gegensatz zum normalen (unschuldig) Verdächtigen hat Florian R. zwei einander entgegenstehende Interessen und muss -- ob er will oder nicht -- eine Güterabwägung durchführen und eine Entscheidung fällen. Hier kommt, abseits allen Rechts, die Moral ins Spiel.
Florian R. hat seine Entscheidung getroffen, die müssen wir akzeptieren. Aber es geht mir ein bisschen wie Dir: Kopfschütteln. Nur anders.
;)