Goldfuss schrieb:@Seps13 ja ok... wäre der TV auch der Täter hat sich die frage nach den Fahrten eh geklärt, denke ich. Falls nicht kann alles gewesen sein: Drogen, Oma besuchen, eine Affäre, eine Geburtstags Party, eine Wanderung, etc.
So ist es. Diese Möglichkeiten müssen erst mal überhaupt in Betracht gezogen werden, ehe sie als lebensfremd deklariert werden können. Das sind sie nie von vornherein.
Es gibt keine Rechtssätze, die da etwa lauten, bei Fahrten gen Osten sind Drogenfahrten ausschließen. Das gleiche gilt für das andere. Drogenfahrten können durchaus fallabhängig eine andere relevants haben, als eben beim Normalo. Vorliegend hat der Verdächtige eine kriminelle Vergangenheit. Ob nicht doch etwas mit Drogengeschäften zum Vorschein kommt, muss man fallweise betrachten. Eine Fahrt in Richtung Polen KANN durchaus einen Drogen-Hintergrund haben. Das kann man erst abschließend fallabhängig beurteilen, wenn man sich damit beschäftigt hat. Eigentlich zeigen ja hier die Beiträge, dass man sich mit der Möglichkeit erst mal auseinander gesetzt haben muss, ehe man sie - für den Normalbürger - nur als gering wahrscheinlich ansieht. Für den speziellen Fall KANN das ganz anders aussehen.
Eine abschließende Bewertung kann erst erfolgen, wenn man alle Indizien in die verschiedenen Richtungen gewertet hat, von vornherein einen bestimmte Richtung auszuschließen, ist der falsche Weg und ist dem Strafrecht in der Regel fremd, denn es geht um die Wahrheitsfindung. Zugegeben, vor dem Hintergrund der uns bekannten Indizien, ist eine Drogenfahrt nicht sehr naheliegend, aber das kann man erst erkennen, wenn man alle Indizien abwägt. Aber ich denke, dass wir nur ein Bruchteil dieser kennen.
Aber nur weil der Verdächtige zur Verbringungstheorie schweigt, ist keine Bestätigung dieser. Das würde nur im Zivilrecht gehen. Diese Richtigstellung war hier nur mein anliegen und dürfte nun geklärt sein.