hajohh schrieb:warum soll sie ihr handy im haus lassen ? Iphone6 ist doch nicht übel, habe selbst eins. Sie hat es mitgenommen. Hat sich in ein bekanntes wlan eingeloggt ……. Ohne zugang zum handyprovidernetz ….. irgendwo im einkaufzentrum, Bahnhof, bekannten ….. und nun ?
WhatsApp brauchte für die Zustellung der Nachricht der Mutter einen Empfänger. Wenn Rebeccas Handy im Mobilfunknetz nicht direkt erreichbar war, dann hieß dieser Empfänger nicht "Handy von Rebecca", sondern Router-IP von XY. Denn das Handy hatte dann keine eigene öffentlich erreichbare Adresse.
Diese Meta-Daten über Sender und Empfänger werden der Polizei vorliegen, sodass sie sich eher nicht an 2 grauen WA-Haken "aufhängen", sondern an der Router-IP des Empfängers, welche wohl die des Schwagers ist.
Hat der Router Band Steering oder gab es im Haus Repeater / Access-Points, dann erfolgt außerhalb des Hauses ggfs. ein Roaming zwischen den WLAN-Frequenzen (2,4 Fernbereich / 5 GHz Nahbereich) oder den Nebengeräten, was ggfs. im ausgelesenen WLAN-Protokoll sichtbar ist.
Ein Nachrichten-Empfang außerhalb des Hauses (über die IP des Schwagers) oder ein Entfernen vom Haus könnte u.a. wie beschrieben technisch nachweisbar sein.
Ein Empfang über ein Dritt-WLAN dürfte gar kein Thema sein, da dieses m.E. über die (öffentliche) Empfänger-IP identifiziert worden wäre, siehe oben.