BoobSinclar schrieb:Sie stellen sich aber hin und sagen, dass könnte für eine Verurteilung reichen. Die Staatsanwaltschaft selbst und der Haftrichter sehen das anders. Wer träumt jetzt hier wovon?
Ich habe nie behauptet, dass das, was die Behörden haben, zur Verurteilung reichen würde. Woher haben Sie das nun wieder ?
Wogegen ich mich aber zur Wehr setze - weil es so gar nicht stimmen kann - ist, dass die öffentlich bekannten Indizien sämtliche Indizien sind, die auch die Ermittlungsbehörden haben. Das ist - wie gesagt - schon deshalb denkunmöglich, weil die Behörden bspw. wissen, welche Rechtfertigung der TV für die Autofahrten am 18.2. vormittags und 19.2. nachts angeführt hat, das aber nunmal nicht bekannt gegeben wurde. Ebenso wo sich das Handy des TV während der Autofahrten befand und ob es ein- oder ausgeschaltet war.
Das sind nur einige Punkte, die die Behörden jedenfalls an Wissensvorsprung haben und die wir hier leider nicht kennen. Ergo kann man nicht sagen, dass die öffentlichen bekannten Indizien deckungsgleich mit den Indizien der Behörden wären. Das wird aber immer wieder hier behauptet.