sesch schrieb:Völlig falsch! Er ist Tatverdächtiger Nr.1 nach wie vor. Er ist lediglich auf freiem Fuß weil die Leiche fehlt! Alles andere deutet darauf hin das er mit dem verschwinden von R. zu tun hat...als Täter!
Wieso ist die Ansicht von Frl. Baumann falsch? Sie vertraut dem Richter, der hat einen dringenden Tatverdacht nicht bestätigt. Bevor sie eine persönliche Bewertung abgibt, möchte sie einen zwingenden Beweis. Daran ist nichts falsch.
Andere hier vertrauen auf Polizei und StA. Diese gehen von einem begründeten Tatverdacht aus. Sofern es bei dem Glauben bleibt, dass der Täter zu recht verdächtigt wird, ist das genausowenig falsch.
Leider gibt es hier aber auch Leute, die dieses Thema (auf beiden Seiten) sehr stark polarisieren. Die einen sagen, die Polizei hat nichts in der Hand/sehr dünne Indizien. Die anderen führen mit Gewissheit und Vehemenz Beweise an, die vorhanden, aber der Öffentlichkeit nicht bekannt sind. Und da sind wir bei der Krux. Auf der einen Seite ist die Polizei nicht verpflichtet, jedes Detail (inkl. Indizien und Beweisen) der Öffentlichkeit preis zu geben. Und es gibt bekannte Indzien. Auf der anderen Seite kann man aber auch nicht deswegen voraussetzen, dass es diese Beweise gibt. Da sogar die StA gesagt hat, es gibt keine neuen Erkenntnisse ist es eher unwahrscheinlich, dass es diese gibt. Auch die Entlassung aus der U- Haft spricht dagegen.
Mein Vorschlag:Es gibt Indzien. Diese werden im Kontext eine Ausgekraft haben, welche im einzelnen seitens der Ermittler nicht kommuniziert werden. Zusätzliche Indizien und Beweise sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt höchst spekulativ und eher unwahrscheinlich.
Die Polizei hat Anhaltspunkte, welche für ein Tötungsdelikt sprechen und F zum Tatverdächtigen machen.
Der Richter macht seine Arbeit ebenfalls gewissenhaft. Die Indzien reichen nicht aus um F als dringend Tatverdächtig zu bezeichnen. Zwar ist für eine Gerichtsverhandlung kein dringender Tatverdacht zwingend nötig, aber die Wahrscheinlichkeit ist sehr hoch, dass die Indizien nicht ausreichen würden für eine rechtskräftige Verurteilung. Es wurde bisher keine Anklage erhoben.
Wir leben in einem Rechtsstaat und sollten uns entsprechend Verhalten. Die Unschuldsvermutung gilt bis zum rechtskräftigen Urteil. Im Zweifel für den Angeklagten. Unabhängig von wer, was, wann, wo, warum! Sprich, F ist tatverdächtig, aber nicht schuldig.
Wäre das eine Basis, auf der man sich einigen kann und die Diskussion in diesem Rahmen fortführen?