Frl.Baumann schrieb:Falsch. Meinungsfreiheit gibt dir nicht das Recht, eine öffentliche Hexenjagd zu veranstalten, und jemand als schuldig und Täter zu diffamieren, der noch nicht verurteilt ist, und das noch dazu aufgrund angeblicher geheimer Beweise. Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung....RufMORD ! Das ist von der Meinungsfreiheit eben nicht gedeckt.
Nochmal:
Von einer Hetzjagd spricht auch niemand. Niemand beleidigt den TV hier, zumindest noch nichts dergleichen gelesen.
Nochmal:
Ich dürfte noch tausendmal behaupten, schreiben, warum ich den Angeklagten persönlich für Schuldig und den Täter halte. Ich dürfte über Art und Weise schreiben, wie er sie wohl umgebracht haben könnte, wo er die Leiche wohl versteckt haben könnte.
Alles, was sich im Rahmen seiner offiziellen Beschuldigung befinden würde, dürfte ich sagen, wenn ich ihn nicht gerade persönlich als reine Person beleidigen oder anfeinden würde.
Ich dürfte ihm nichts anderes unterstellen, ihn keiner anderen Täterschaft/oder Straftat bezichtigten.
Ich dürfte auch keine Personen mithineinziehen, verdächtigen, gegen die offiziell nicht ermittelt wird.
Und zu guter Letzt nochmal: Ich muss (als Privatperson) mich nicht haargenau an die Unschuldsvermutung halten. Wir sind nicht die aktuell ermittelten Behörden. Wir dürfen tatsächlich mehr.
Voraussetzung natürlich:
Das Forum hier gestattet alles auch so. Denn selbstverständlich können Sie auch ansonsten zulässige Beiträge löschen. Haben Sie ja virtuelles Hausrecht hier.