@InterestedVielen Dank für den Link. Besonders wichtig finde ich diesen Absatz, da es hier zu Diskussionen kam:
"Wird gegen den Beschuldigten hingegen Untersuchungshaft verhängt, sind dem Strafverteidiger gemäß § 147 Absatz 2 Satz 2 StPO die für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Freiheitsentziehung wesentlichen Informationen in geeigneter Weise zugänglich zu machen. Insoweit ist bei Verhängung von Untersuchungshaft demnach in jedem Fall Akteneinsicht zu gewähren, selbst wenn die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind."
Quelle:
https://strafverteidigung-hamburg.com/561/akteneinsichtDamit sollte nun wirklich klar sein, dass die Anwältin volle Akteneinsicht hatte. Ihre Kritik an der einseitigen Ermittlungsarbeit der Polizei, die sich vorrangig nur auf das Auffinden einer Leiche fokussiert, die es möglicherweise gar nicht gibt, anstatt auf die Aufklärung des Falles ist ja bekannt. Allein aus der eingelegten Beschwerde lässt sich schließen, dass die Ermittler eben nicht genügend Indizien haben, die ein Gewaltverbrechen zweifelsfrei belegen. Es gab schlichtweg nicht genug Spuren im Haus, um Rebecca zweifelsfrei für tot zu erklären. Außerdem wurde die Unschuldsvermutung direkt außer Kraft gesetzt ( kritik eines anderen Anwalts) Egal was hier rumspekuliert wird und jeder, der nur ansatzweise Zweifel an einem Verbrechen äußert, wird für beratungsresistent oder mit dem TV verschworen angeprangert. Es ist ein Vermisstenfall- nach wie vor und ich hoffe sehr, dass dieser bald gelöst wird. Im Idealfall durch das auftauchen von Rebecca.