Wo ist Rebecca Reusch?
25.03.2019 um 19:04Ein Haftrichter hat die Lage zu beurteilen, folglich wird ihm der Staatsanwalt auch alle relevanten Dinge mitteilen. Grundsätzlich nennt man das Akteneinsicht.chipie schrieb:Hat der Haftrichter Zugang zu allen Ermittlungsergebnissen? (Die ja ein Anwalt nicht zu haben braucht).
Wichtig ist, nur der Staatsanwalt kann Akteneinsicht gegenüber dem Beschuldigten gewähren, d.h. auch wenn der Ermittlungsrichter die Akten hat und die komplette Beweislage vor ihm liegt, so hat nicht er zu entscheiden, weil die Kompetenz allein beim Ermittlungsführenden liegt.
Verwehrt der Staatsanwalt aber die Möglichkeit das sich der Beschuldigte gegen die Vorwürfe äußern kann, indem er bzw. der Verteidiger sie nicht erfährt, darf ein Richter dies nicht gegen den Beschuldigten werten, er muss diese Erkentnisse also ignorieren.