Interested schrieb:Das haben solche Ermittlungen so an sich, dass man sein Wissen auch nicht mit den nächsten Angehörigen teilt, um alle Möglichkeiten zu betrachten und Zusammenhänge zu klären und auszuschließen. Es wurden auch schon Menschen von nächsten Angehörigen für vermisst erklärt und diese waren trotz aller Beteuerungen darin involviert. Das soll nicht bedeuten, dass es die Familie ist - nur erklären, warum Ermittlungen laufen, wie sie laufen. Das meint man auch mit, in alle Richtungen ermitteln. Rausfinden, Ausschließen, ob Freiwilligkeit besteht, was die Hintergründe für so ein Verschwinden sein können und sind.
Halt! In diesem Fall gab es einen Antrag auf Haftbeschwerde, der durch einen Ermittlungsrichter beschieden werden musste. Für diese Entscheidung bzw. den entsprechenden, vorgelagerten Gerichtsvortrag benötigte
a) die Anwältin von FR uneingeschränkte Akteneinsicht
b) der Ermittlungsrichter den Überblick über die gesamte Beweis- respektive Indizienlage
Und genau darüber erfolgte dann die Entscheidung, ob nach wie vor dringender TV gegeben ist.
Somit hat sich das Argument "man teilt das Wissen nicht mit den Angehörigen" erledigt. Denn FR ist seit Freitag und Freiheit und kann selbstverständlich sein Wissen, über das er von seiner Anwältin informiert wurde, teilen. Mit der Familie, der Presse - mit wem auch immer. Ich muss daher seitens der Strafverfolgung nun keinen geheimen Staatsakt mehr daraus machen und dafür Sorge tragen, dass Angehörige kein Täterwissen mitgeteilt bekommen. Das ist in diesem konkreten Fall hinfällig!!!