Edelstoff schrieb:Man klammert sich an Strohhalme, da es keine konkreten Hinweise auf mögliche Ablageorte gibt. Siehe auch die Suche mit Hunden entlang der Autobahn.
Wäre es dann nicht aber fahrlässig ohne konkrete Hinweise ins Blaue zu ermitteln? Die Suche in Gewässern, wenn auch nur Seen, birgt Risiken für die Taucher, dem sind sich die Behörden auch bewusst. Diese Risiken geht man doch grundsätzlich nur deshalb ein, wenn man einen konkreten Anhaltspunkt dafür hat.
Ich kenne nicht das Polizeirecht in Berlin, jedoch das von Hessen und BaWü und erkenne da so einige Gemeinsamkeiten. Der Grundsatz wird aber wohl in jedem Bundesland gleich sein: die Arbeit oder Aufgabenerfüllung der Polizei muss verhältnismäßig sein. Die eingesetzten Mittel müssen also einen legitimen Zweck verfolgen, geeignet sein, um diesen legitimen Zweck zu erzielen, erforderlich (kein milderes Mittel) und angemessen sein.
Wieso sollte die Polizeibehörde Taucher runterschicken, die sich in einem physischen und psychischen Ausnahmezustand während ihrer Arbeit befinden, ohne dass dies dafür überhaupt geeignet sein könnte? Das mildere Mittel wäre doch in diesem Fall OHNE Anhaltspunkte erstmal die Suche an Land, bei Misserfolg die Expansion des Suchgebiets und zuletzt den Einsatz von Polizeitauchern.
Das wäre zumindest meine Meinung und deshalb glaube ich schon, dass der Polizei Anhaltspunkte für einen See vorliegen.