Kaietan schrieb:Die Staatsanwaltschaft hat ebenfalls die Sichtweise vertreten, dass die U-Haft nicht mehr angemessen war.
Falsch! Sie hat die Beurteilung als "vertretbar" bezeichnet. Das ist so als würdest du im Staatsexamen einer Mindermeinung folgen, welcher der Prof nicht selber folgt, aber aufgrund deiner Argumente für vertretbar hält. Im Rechtssystem gibt es kein richtig oder falsch wie in der Mathemathik, sondern alles ist Auslegungssache und alles was du begründen kannst, ist vertretbar.
Maira schrieb:Seltsam, dass man ihm zwar nachsagt er wäre betrunken (oder gar bekifft oder beides, hier wurden schon solche Vermutungen gebracht) Auto gefahren aber nie erwähnt, dass er sich - weil berauscht - eventuell nicht genau an den Ablauf erinnern konnte.
Es liegen uns keine Erkentnisse vor, das es zu einer Blutentnahme am Morgen des Verschwindens kam. Folglich gibt es keine Gründe anzunehmen, das er alkoholisiert war. Sonst kann ja jeder behaupten betrunken gewesen zu sein und deshalb falsche Angaben gemacht zu haben.
burnhardo schrieb:Kind wahrscheinlich tot ist. Nein, sowas kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen das man sowas den Eltern verschweigen würde.
Du kannst doch nicht zu den Eltern eines Kindes gehen, denen mitteilen, ähm ihr Kind ist wohl tot und NUR mit den uns bekannten Indizien kommen, OBWOHL es auch andere, eindeutigere Beweise gibt?
Wenn aber der eindeutige Beweis sooo eindeutig wäre, dann würde die Familie auch nicht so sehr zweifeln und nicht mehr davon ausgehen das Ihr Kind lebt.
Die Familie steht in der Öffentlichkeit, fast täglich kommunizieren sie mit RTL. Ihnen etwas zu sagen bedeutet man sagt es der ganzen Welt und das wird man natürlich vermeiden wollen. Der Täter ist da irgendwo, ob es der Schwager ist oder eine andere Person, wissen wir nicht. Aber gerade deshalb, wird kein Ermittlungsergebnis an die Öffentlichkeit getragen, auch weil es im Falle einer Anklage den Verhandlungserfolg gefährden würde.
kollberg schrieb:Dem Richter musste sie alles vorlegen. Und da verschweigen die Ermittler mit Sicherheit nichts, warum sollten sie. Und dem Richter reichte es nicht. Aso reicht es nicht.
Diesem Richter reichte es nicht, ein anderer Richter könnte dies wieder anders sehen. Studiert mal Jura und dann schreibt Klausuren, da werdet ihr verstehen wie das läuft. Es gibt viele Theorien und Meinungsstreitigkeiten über unsere Auslegung der Gesetze. Es ist auch irgendwo Glückssache wen du als Bewerter hast, genauso wie es vom Glück abhängt wie dein Richter die Sachlage beurteilt.