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Wo ist Rebecca Reusch?

122.005 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Berlin, Verschwunden ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Wo ist Rebecca Reusch?

Wo ist Rebecca Reusch?

23.03.2019 um 11:13
Was mich übrigens seit gestern auch noch beschäftigt, auch, weil es in den Medien deutlich erwähnt wurde, ist, dass F durch die Aufhebung des Haftbefehls nun ein absolut freier Mann wieder ist. Tun und lassen kann was er will. Ja selbst hinfahren/hinfliegen kann/könnte wo er will.
Das Ganze ist natürlich rechtsstaatlich korrekt, aber persönlich hat man da jetzt so einige Befürchtungen im Kopf (nicht nur mögliches Absetzen), die ich aber nicht näher ausführen möchte.

Grund gestern alles aufzuheben, war ja der richterliche Zweifel überhaupt an dem dringenden Tatverdacht gegen F.

Wie hätte das Ganze gestern eigentlich ausgesehen, wenn der Richter zwar einen dringenden Tatverdacht auch weiterhin für gegeben angesehen hätte (zu Beginn reichte das Vorliegende ja dafür) - der Richter aber lediglich die U-Haft hätte aufheben müssen (Aufgrund des hier oft erwähnten Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes), weil eben zum ursprünglichen dringenden Tatverdacht bis jetzt nichts Neues an Indizien oder sogar Beweisen hinzugekommen ist, um den dringenden Tatverdacht noch weiter zu verdichten.

Also nehmen wir an, der dringende Tatverdacht, der F ja ursprünglich rein gebracht hat, hätte nach wie vor bestand und man hätte F lediglich aus der U-Haft entlassen müssen, weil einfach nichts Neues bis heute hinzugekommen ist und eine weitere U-Haft wäre somit LEDIGLICH nur unverhältnismäßig gewesen.
Hätte der Richter dann tatsächlich nur die U-Haft aufheben müssen, den Haftbefehl aber nicht, um die Verhältnismäßigkeit zu wahren? Also wäre F lediglich nur unter Auflagen auf freien Fuß gesetzt worden oder hätte der Richter tatsächlich auch dann beides (Haftbefehl + U-Haft) aufheben müssen?

Sorry, ist bisschen kompliziert geschrieben, weiß nicht, wie ich das anders ausdrücken soll. Ich hoffe ihr wisst was ich meine.


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23.03.2019 um 11:14
Zitat von MissMaryMissMary schrieb:Möglicher Tatablauf (passend zu den Indizien): Man macht einen gemütlichen Mädelsabend mit Spielen (Sims) und Pizza und geht (eigentlich zu spät) ins Bett. Daher beschließt die Schwester am nächsten Morgen, nicht mehr ins Wohnzimmer zu schauen, um die Schwester nicht versehentlich zu wecken - sie geht. Vermutlich liegt Rebecca da schlafend auf dem Sofa.Eventuell ist Rebecca aber trotzdem wach geworden - der Schwager war gerade heimgekommen (=Lärm), ein Kleinkind war aufgestanden (=Lärm) und geht ins Bad - eventuell auch nur aufs Klo, checkt die Whatsapp, schickt ein Selfie (ist gesichert, dass das über Whatsapp war - würde auch zu Snapchat passen, da muss man ja alle 12 Stunden in Kontakt sein, sonst bricht der Streak). Egal. Sie trifft an der Stelle auf den Schwager - der alkoholisiert und trotz durchwachter Nacht nicht müde - sich an sie ranwirfst - sie kann in Panik geraten sein, er auch - erwürgt sie (ohne große Spuren, eventuell sogar im Bad), wickelt sie in die Decke und weiß, dass er Schulsachen etc. auch verschwinden lassen muss, dass es so aussieht, als ob sie das Haus noch lebend verlassen hat. Dann ruft die Schwiegermutter an - wäre doof, wenn er nicht dran geht, also muss er ran und behaupten, sie sei schon weg. Er denkt dann beim Anruf auch an das Handy und schaltet es aus, lädt Mädchen samt "Zubehör" in das Auto, übersieht aber die ungebrauchte Unterwäsche im Bad. Fährt die Autobahn entlang und legt die Leiche irgendwo ab. Das muss nicht mal so besonders toll gewesen sein, das Versteck - im Unterholz ist gerade ziemlich "Ruhe", da es noch keine Pilze gibt. Fährt zurück, haut sich ins Bett ... weiß, dass er das Versteck perfektionieren muss. Fährt also am nächsten Abend nochmal hin, vergräbt die Leiche oder versenkt sie in einem See. Das ist das wahrscheinlichste Szenario. Aber da es "nur" Faserspuren etc. gibt und sein Auto auf der Autobahn ist es Interpretationssache ... Daher auch die Freilassung.
Eine Aussage zur Wahrscheinlichkeit zumal unter Unkenntnis des Ermittlungsstandes, halte ich für mehr als gewagt...
Worauf begründet sich Deine Aussage, dass das die wahrscheinlichste Variante ist?
Und selbst wenn es so wäre, sind unter dieser Prämisse, auch andere Varianten nicht auszuschließen.
Oder hast Du einen Kenntnisstand, den der Richter, die ermittelnden Behörden nicht haben?


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23.03.2019 um 11:14
Zitat von AlbertoAlberto schrieb:147 StPO. Die Akteneinsicht kann im Einzelfall somit beschränkt werden.
Kann.
Das habe ich in meiner ganzen Laufbahn tatsächlich noch nie gesehen.
Wohl aber dass die Akte aus Beschleunigungsgründen nur für 1 Tag zur Einsicht überlassen wird oder die Einsichtnahme nach Terminvereinbarung auf der Geschäftsstelle erfolgt.


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23.03.2019 um 11:14
Zitat von missallymissally schrieb:Sie kann die Einsicht schon vorher bekommen, aber auch erst, wenn die Ermittlungen abgeschlossen sind und es zur Anklage kommt. Es bleibt dann noch genug Zeit, sich auf die Verteidigung vorzubereiten.
Das ist falsch. Anwälten ist selbstverständlich schon während der Ermittlungen Akteneinsicht zu gewähren. Unter bestimmten Umständen kann diese Einsicht beschränkt werden. Das geht jedoch nicht ohne aussagekräftige Begründung.


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23.03.2019 um 11:14
Zitat von inci2inci2 schrieb:
Ufologie schrieb:
Frage: Lässt sich bei einem mit WhatsApp verschickten Foto ein eindeutiger Zeitstempel feststellen? Sonst könnte das Selfie auch älter gewesen und nur später verschickt worden sein.
Kann man sicher. Denn wenn es ein älteres Foto ist, muss es anders hochgeladen worden
sein, als ein "Live-Selfie", und dann könnte man anhand des Fotos sehen, wann es gemacht
wurde. Das Problem, man bräuchte wohl das Handy dazu, um das feststellen zu können.
Bei Twitter z.B. ist es so, dass Twitter sämtliche Metadaten entfernt und das Bild auch umbenennt.


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23.03.2019 um 11:14
Bei dem Medienrummel zu Hause, würde ich auch zu Mutti fahren. Egal ob schuldig oder unschuldig.


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23.03.2019 um 11:15
Zitat von ChrisToffieChrisToffie schrieb:Ein Ermessensspielraum besteht nur bei der Anwendung der Gesetze. Nicht bei der Verurteilung nach Wahrscheinlichkeit, wenn der Richter nicht eine andere Sachlage vollständig ausschließen kann. Das wäre nicht rechtsstaatlich!
Das stimmt einfach nicht, 100% vollständig ausschließen kann man grundsätzlich gar nichts, nicht mal, dass Rebecca von Aliens entführt wurde oder dass ein Bedienfehler sie aus der Matrix gelöscht hat.
Nichts ist hundertprozentig, auch kein Video- oder DNA- Beweis, da immer noch die (sehr theoretische) Möglichkeit eines Doppelgängers und eines genetischen Zwillings besteht.
Auch wenn z.B. Rebeccas Leiche gefunden wird, direkt daneben ein Schuhabdruck des TV und Reifenspuren des Twingo, zusätzlich zu all den anderen Indizien die gegen ihn sprechen, könnte er immer noch unschuldig sein, und zufällig eine Stunde bevor ihre Leiche dort abgelegt wurde, genau an dieser Stelle für ein Raucherpäuschen angehalten haben.
Aber wie groß ist die Wahrscheinlichkeit dafür?! Jedenfalls nicht Null, der Richter könnte nicht 100% sicher sein, und trotzdem wäre ein Freispruch angesichts dieser Sachlage ein absolutes Fehlurteil.
Es reichen auch ein "nahezu sicher" sonst könnte ja niemand jemals verurteilt werden.


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23.03.2019 um 11:17
@simie
In dem link hier steht, dass in U Haft immer komplette Einsicht gegeben ist.

Stimmt das?


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23.03.2019 um 11:17
Zitat von simiesimie schrieb:Sie kann die Einsicht schon vorher bekommen, aber auch erst, wenn die Ermittlungen abgeschlossen sind und es zur Anklage kommt. Es bleibt dann noch genug Zeit, sich auf die Verteidigung vorzubereiten.
Das ist falsch. Anwälten ist selbstverständlich schon während der Ermittlungen Akteneinsicht zu gewähren. Unter bestimmten Umständen kann diese Einsicht beschränkt werden. Das geht jedoch nicht ohne aussagekräftige Begründung.
Du sagst doch genau was ich sage??
Schau dir bitte meinen Artikel an den ich gepostet habe oder die Auszüge aus 147 StPO die Alberto kürzlich gepostet hat.


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23.03.2019 um 11:18
Zitat von Crusader2k13Crusader2k13 schrieb:Das ist eine gute Frage und auch für mich noch nicht ganz schlüssig, bzw. eindeutig. Diverse Medien schreiben jedoch: "[...] hat das Wochenende bei [...] verbracht", z.B. hier: BILD und hier: B.Z.. Aus der Formulierung kann man schließen, dass es eben nicht nur über Sonntagnacht war - aber es ist nicht zweifelsfrei klar. Wenn dem so ist, kann mein Gedankengang durchaus schlüssig sein - zumindest was die Aussagen des TV hinsichtlich ihrer letzten Sichtung und den Widerspruch anbelangt.
Zumindest hat Rebecca samstags aber noch in den Gropiusstadtpassagen
sich Bilder ausdrucken lassen. Das hat Vater Reusch ja mehrfach in den
Medien erwähnt.

Was natürlich ein interessanter Aspekt ist, wenn sie tatsächlich zwei Nächte
dort verbracht haben sollte. Das könnte nämlich bedeuten, daß sie durchaus
mit mehr Wechselwäsche dorthin aufgebrochen ist, als nur mit einem Slip.
(Was für mich sowieso normal wäre, ich hatte das schon erwähnt, ich nehme
immer abgezählt pro Tag +1 mit. Man weiß ja nie...)

Andererseits widerspricht das dem, was Jessica in dem Sat1 Video gesagt hat,
nämlich, daß man einen Mädelsabend veranstaltet habe. Das verstehe ich so,
daß man sich erst am späten Nachmittag/frühen Abend im Haus der Schwester
getroffen hat.


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23.03.2019 um 11:18
Zitat von OraganiOragani schrieb:Oraganiheute um 11:17
anwesend
@simie
In dem link hier steht, dass in U Haft immer komplette Einsicht gegeben ist.
Nicht komplett, in wesentlichen Punkten


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23.03.2019 um 11:19
Zitat von UfologieUfologie schrieb:Bei Twitter z.B. ist es so, dass Twitter sämtliche Metadaten entfernt und das Bild auch umbenennt.
Das habe ich vermutet, denn bei FB ist das auch genau so.
Man müsste also schon das Sendegerät vorliegen haben, um
so etwas genauer sagen zu können.


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23.03.2019 um 11:20
Zitat von inci2inci2 schrieb:Gibt es für dieses Selfie, das hier schon mehrfach erwähnt wurde, tatsächlich
valide Quellen? Ich habe eher den Eindruck, daß das Selfie aus dem Bad nur auf
irgendwelchen Vermutungen beruht.
Ich schrieb „anscheinend“, weil ich das auch nicht sicher sagen kann. Es wäre allerdings logisch. Nur durch ein am Morgen aus dem Haus verschicktes Selfie hätte man überhaupt einen Anhaltspunkt, dass RR am Morgen noch im Haus gewesen sein müsste. Das Handy alleine kann es doch eigentlich nicht sein. Aber wie gesagt, ich weiß es nicht, ich hatte das mit dem Selfie nur auch irgendwo gelesen.


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23.03.2019 um 11:20
Es wurde jetzt schon so oft erklärt... Indizien weisen darauf hin, dass "Rebecca das Haus nicht mehr lebend verlassen hat." Welche Indizien das sind, wissen wir nicht. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen, daher entscheidet die Ermittlungsbehörde, was sie der Öffentlichkeit mitteilt.
Was die Behörde nicht weiß, ist, was genau sich in dem Haus ereignet hat und wo sich Rebecca befindet.
Trotz der logischen Schlussfolgerung, dass F. der Täter sein muss, weil nur er und Rebecca im Haus waren, käme rein theoretisch noch ein anderes Szenario in Frage.
Die Indizien sprechen zwar dagegen, aber sie reichen nicht aus, um den TV eindeutig und ausschließlich als Täter zu präsentieren.
Neue Indizien haben sich bislang nicht ergeben.
Weder für den vermuteten Tathergang noch für ein alternatives Szenario.
Da der TV schweigt und die Suche nach Rebecca und den verschwundenen Gegenständen noch nichts erbracht hat, gibt es derzeit keinen Grund, den TV noch länger in U-Haft zu behalten.
Daher wurde der Beschwerde stattgegeben.
Der TV gilt weiter als Beschuldigter, weil es nach der Indizienlage wahrscheinlich ist, dass nur er als Täter in Frage kommt. Ohne eindeutige Beweise dafür, dass er der Täter ist, ist seine Entlassung gerechtfertigt.
Die Ermittlungen gehen weiter.


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23.03.2019 um 11:20
Zitat von GalaxenparalaxGalaxenparalax schrieb:Wohl aber dass die Akte aus Beschleunigungsgründen nur für 1 Tag zur Einsicht überlassen wird oder die Einsichtnahme nach Terminvereinbarung auf der Geschäftsstelle erfolgt.
Ist ein Anwalt dann in solchen Fällen berechtigt, sich eine Kopie der Akte,
oder einzelner Seiten der Akte, zu ziehen?


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23.03.2019 um 11:20
Zitat von oneHuman123oneHuman123 schrieb:oneHuman123heute um 11:14
anwesend
Bei dem Medienrummel zu Hause, würde ich auch zu Mutti fahren. Egal ob schuldig oder unschuldig.
Nachvollziehbar wäre es, wenn er alles dafür tut sein Kind wieder zu sehen und seine Ehefrau.
Das kann ja auch bei der Mutter passiert sein.


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23.03.2019 um 11:22
Zitat von UfologieUfologie schrieb:Ich schrieb „anscheinend“, weil ich das auch nicht sicher sagen kann. Es wäre allerdings logisch. Nur durch ein am Morgen aus dem Haus verschicktes Selfie hätte man überhaupt einen Anhaltspunkt, dass RR am Morgen noch im Haus gewesen sein müsste. Das Handy alleine kann es doch eigentlich nicht sein. Aber wie gesagt, ich weiß es nicht, ich hatte das mit dem Selfie nur auch irgendwo gelesen.
Deshalb hatte ich auch noch einmal nachgefragt, auch in der Hoffnung,
daß der ein oder andere hier, dazu was sagen, oder eine Quelle angeben
kann.

Das mit "dem Selfie aus dem Bad", könnte genau so ein Ei sein, wie die
dem TV zugesprochene Aussage: "Ohne Leiche könnt ihr mir gar nichts",
die auch nie so gefallen ist, wenn ich das richtig sehe.


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Wo ist Rebecca Reusch?

23.03.2019 um 11:22
Zitat von OraganiOragani schrieb:In dem link hier steht, dass in U Haft immer komplette Einsicht gegeben ist.
In der Praxis wird es nur selten vorkommen, dass die Akteneinsicht beschränkt wird. Das ist aber unabhängig von Uhaft oder nicht.
Zitat von missallymissally schrieb:Du sagst doch genau was ich sage??
Nein. Du hast behauptet, dass Akteneinsicht erst nach Abschluss der Ermittlungen gewährt wird. Und das ist nun einmal falsch.


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Wo ist Rebecca Reusch?

23.03.2019 um 11:23
@oneHuman123
Ja vielleicht, ich denke fühlte ich mich schuldig würde ich gerne allein sein.
Im anderen Fall wäre ich gerne bei Family und Kind trotz der Aufmerksamkeit der Medien.
Die Zeile der BILD ist auch ohne Bedeutung da sie es wahrscheinlich nicht wissen, wo FR hingeht, finde die Schlagzeile aber lakonisch ist wie so oft:)


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