missally schrieb:Für mich ist das Thema auch hiermit erledigt und wurde hinreichend dargelegt.
Es geht hier nicht um Rechthaberei.
Man kann die Akteneinsicht verwehren - das ist richtig. Allerdings sind die Auflagen gegenüber der Strafverfolgung sehr hoch - es geht dabei konkret um die Verdunkelungsgefahr respektive die Gefährdung der Ermittlungen.
Wir haben dieses Thema gefühlt schon 1000 Mal hier diskutiert!!!
Uns es beginnt immer wieder von vorne - so wie jetzt eben!
Aber schon klar - beenden wir es besser mal. Keine Rechthaberei, aber natürlich sollst Du Recht behalten. Ganz klar ist in diesem Fall eine Verdunkelungsgefahr durch den TV gegeben, missally. Musst auch nicht weiter begründen. Reicht, wenn Du es in diversen Jura-Foren nachgelesen hast! Sehr sachliche Diskussionskultur hier!