@NabelschnurIch verstehe was du meinst, aber das sehe ich etwas anders. Deshalb schrieb ich ja am Anfang meines ersten Posts, dass es schwierig, aber auch wiederum nicht unfassbar schwierig ist, aufgrund diverser Indizien einen dringenden Tatverdacht zu begründen oder vielmehr aufrechtzuerhalten. Ich denke zB nicht, dass dazu bei allen physischen oder technischen Spuren die alleinige Zuordnung zum TV gegeben sein müsste. Wie gesagt, wir reden noch von der Aufrechterhaltung der U-Haft, nicht vom Urteil (und selbst in Prozessen gab es Fälle, wo zB genau über solche Zuordnungen gestritten wurde).
Aber ganz offensichtlich müsste dem Richter eben doch mehr vorgelegt werden als zurzeit zur Hand ist. MMn haben die Ermittler neben der Rekonstruktion der Tatzeit durch die elektronischen Daten, den Widersprüchen etc wirklich nicht viel. Das reichte ganz knapp zu einem Haftbefehl, aber da nichts Neues dazukam, nicht zu dessen Aufrechterhaltung.
Wie gesagt: mich störte eher, dass hier ständig vermischt wurde, was uns mitgeteilt werden muss (nichts) und was dem Ermittlungsrichter vorgelegt werden muss (alles). Und dass der geforderte Respekt vor der Ermittlerarbeit sich nicht auf die Arbeit der Richter zu erstrecken schien.
Und wenn demnächst wieder ein Haftbefehl erlassen werden sollte, sehe ich das nicht anders.