Frl.Baumann schrieb:Wo ist Rebecca Reusch?
heute um 17:06
inci2 schrieb:
Und wenn ich die Begründung zur Haftbeschwerde lese, verstehe ich das so, daß man schon beim ersten Versuch in ihn Haft zu nehmen, viel zu wenig in der Hand
gegen in hatte, um einen Haftbefehl zu begründen. Aber irgendwie hat man es dann
mit der Wahl eines anderen Ermittlungsrichters dann doch geschafft. D.h. für mich:Es gibt keine "rauchende" Colts in Form von handfesten Beweisen in Haus und Auto, wie Reste von Blutspuren, Körperflüssigkeiten, etc., sondern nur Routerdaten und die Fahrt in Richtung FFO.
Schon der erste U-Richter hatte ja den dringenden Tatverdacht angesichts der dünnen Indizien abgelehnt. Und ihm hat die Polizei sämtliche Indizien vorgelegt. Die Polizei hatte also von Anfang an, und Anders wie hier von vielen Kaffee-satz-lesern spekuliert und unterstellt, nur die paar wenigen Indizien, die sie veröffentlicht haben. Und genau die reichen nicht für dringenden Tat Verdacht einer Tötung. Von wegen die Polizei hat noch viel, viel, viel viel mehr, hält sie aber zurück ( Ausrede Täterwissen ), von wegen Blut-und Spermaspuren, von wegen die Leichenhunde haben im Auto oder Haus angeschlagen. Alles Fantasie....
Frl.Baumann schrieb:
Keine Leiche, keine Gewalt-oder Kampfspuren, kein Leichengeruch. Der TV war zwar angeblich als Letzer mit Rebecca im Haus, ein Paar Haare und Fasern einer Decke in einem von mehreren Menschen genutzten Familienauto, Lügen und Widersprüche des TV und seine Polenfahrten ( Kesy ) dürften keine belastbaren Beweise für einen Indizienprozess wegen Tötung sein.
Thodde schrieb:
Dann belege doch bitte deine Behauptung mit einer Quelle zu einer offiziellen Aussage der Ermittlungsbehörden. Ausser unbestätigten Medienberichten gibt es nichts.
Zum 100-sten Mal. Aus der Tatsache, dass die Ermittler weder Gewalt-noch Kampf noch Leichengeruch veröffentlichten, ergibt sich im Umkehrschluss , dass es keine !!! gibt. Hätten die Ermittler noch mehr Indizien, hätten sie diese längst vorgelegt. Und hat der STA heute nochmals !!! klipp und klar gesagt. Ausser den bekannten Indizien gibt es KEINE ! Nur die Kaffeesatzleser haben immer getönt, die Polizei hätte viel Indizien mehr, sonst wäre der TV nicht in Haft. Du musst gar nicht einräümen, dass du dich geirrt hast. Gelesen hat es eh Jeder.
leolerey schrieb:
Meiner Ansicht nach hat der Beschuldigte aufgrund der bestehenden Faktenlage und mangels Alternativen mit einer hohen Wahrscheinlichkeit die Tat begangen.
Deiner Ansicht nach ja, der Ansicht des Richters nach besteht genau keine hohe Wahrscheinlichkeit. Allenfalls hinreichende oder mögliche Wahrscheinlichkeit. Solange aber jemand nicht verurteilt ist, ist er unschuldig. Punkt !
Ich gebe dir insofern recht dass die vorhandenen Indizien nicht als belastbare Indizenkette dienen um eine Verurteilung herbeizuführen, ergo fällt der dringende Tatverdacht weg. Man kann es aber auch anders sehen und so sehe ich es: Die Indizienlage ist grenzwertig, ein Ermittlungsrichter bejaht den Tatverdacht, der andere nicht. Man kann wohl davon ausgehen, dass es ein Gericht ähnlich sehen dürfte. Das ist letztlich Rechtsauslegung, und wie jeder weiss, ist Jura eine softe Wissenschaft wo es keine Beweisführung wie in der Mathematik gibt.
Unschuldig vor dem Gesetz, was aber natürlich nicht ausschliesst, dass er die Tat begangen hat. Wie ich bereits ausgeführt habe, gibt es Urteile wo der Richter am Ende anfügt, dass "mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit die Angeklagten die Tat begangen haben dürften", jedoch die Faktenlage - seiner Ansicht nach - nicht zur Verurteilung reicht. Hier liegt das darin begründet, dass 1.) der Beschuldigte und das Opfer in einer familären Situation zueinander stehen (sodass die oft erfolgreiche DNA Analyse kaum zum tragen kommt - ohne Leiche) und 2. ) der Beschuldigte zuwenige offensichtliche Fehler begangen hat. Damit ist zu leben, wie dies moralisch aussieht ist eine andere Frage, denn objektiv gesehen, gibt es keine andere objektivierbaren Möglichkeiten der Tatbegehung ohne diesen Beschuldigten.
Faktentechnisch füge ich an, dass der Beschuldigte offensichtlich sein Mobilfunktelefon zuhause liegen gelassen hat während der zwei Fahrten oder dies ausgeschaltet hat - ansonsten wüsste man präziser wo er war während der besagten Zeit (davon ausgehend, dass sein übliches Telefonverhalten so ist, dass er sein Mobiltelefon üblicherweise dabei hat).