medienlover schrieb:Angenommen F. ist nicht schuldig (wenn er schuldig ist, muss er sowieso jahrelang einsitzen) kriegt die Polizei ihn dann ran, weil er nicht zur Aufklärung beigetragen hat? Oder ist das nicht strafbar?
Wenn er unschuldig ist, was soll er dann Aufklären...?
Ich wars nicht... Doch.... Ich wars nicht... Doch Ich wars nicht.... Doch.... Dann beweisen sie es.... Der Unschuldige muss gar nix beweisen.
Ich kann mir gut vorstellen wie es bei ihm ablief... Ich hatte auch schon mal das Vergnügen falsch beschuldigt worden zu sein. Die fragen dich 20x das gleiche. Auch wenn du es schon 20x beantwortet hast... Und entweder du verplapperst dich dann... Dann bis du sofort verdächtig. Oder du hältst einfach die Klappe. Wie er es jetzt tut.
Wenn er schuldig ist und die können ihm das nachweisen. GUT! Dann haben wir richtige "Fakten" auf dem Tisch.
Können sie es nicht und er kommt frei... Würde ich, wenn ich er wäre alles an Entschädigung einklagen was nur irgendwie geht.
Tatsache ist aber auch, kommt er jetzt frei, wissen wir das alles gegen ihn nur heiße Luft war.
Bin gespannt.