Badewannenunfall von Rottach-Egern
17.08.2019 um 08:27Venice2009 schrieb:Es gibt keinen logischen Fehler. Das ist alles erklärbar.Natürlich ist es ein logischer Fehler wenn man einerseits ein Gebrechen annimmt das eine Frau daran hinderte sich zu bücken, zu beugen und hinterher wieder aufzustehen, andererseits aber annimmt dass die Dame regelmäßig eine Tätigkeit problemlos durchführte die genau diese Bewegungen in besonders anspruchsvoller Weise erforderte.
Und dieser logische Fehler nennt sich Widerspruch.
Denselben logischen Fehler begeht man wenn man einerseits zugesteht dass die Dame Angst davor hatte in der Wanne zu sitzen, andererseits aber unterstellt sie habe keine Angst gehabt sich über die Wanne zu beugen und dabei einen Sturz zu riskieren.
Aufgelöst wird das dann durch den allgemeinen Hinweis auf die Schrulligkeit alter Menschen. Das ist quasi wie eine Freikarte die einem erlaubt, der älteren Dame selektiv und willkürlich allen möglichen Unsinn zu unterstellen.