nmw schrieb:
Dazu wollte ich noch sagen, dass auch nach Beendigung einer Ehe gegoogled wurde. Welcher Begriff nun genau, ob "rückgängig machen", "annullieren" oder sowas in der Art, genutzt wurde weiß ich leider nicht mehr. Auch ist bei mir untergegangen, wessen Handy das nun war, da immer beide nacheinander schnell vorgelesen wurden.
Das Flirtportal-Zeug waren Profilaufrufe verschiedener Männer, getätigt von der Angeklagten am 31.12.2017.
Photographer73 schrieb:Hammer ! Gerade zusammen die Eltern \ Schwiegereltern um die Ecke gebracht und sie ist schon wieder fröhlich auf dem Flirtportal unterwegs ! Mir fehlen echt die Worte...
@Photographer73man weiss doch nicht, was sie vorhatte
vielleicht war sie darauf aus, eine weitere Person für irgendwas zu benutzen?
Nur die googelei nach "Éheauflösung" könnte ein Hinweis sein, dass sie sich von ihrem Mann lösen wollte.
Aber auf Flirtportalen findet man einsame, vielleicht oft naive Menschen.
Vielleicht hatte sie (oder beide) noch etwas ganz anderes vor?
Ich denke an Betrug und an Geld beschaffen)