Isimaus schrieb:.... Und ich habe einen Baumarktler im TV gesehen im Interview. Ich denke das war am Freitag im Frankenfernsehen. Der konnte sich genau erinnern dass I. P. nachgefragt hat ob man mit dem Zement auch bei Frost arbeiten kann. "... und die Frau stand uninteressiert dabei...."
Sollte das der Gleiche sein hat er kein gutes Gedächtnis.
Auf den Beitrag im Fernsehen hat ihn der Staatsanwalt auch angesprochen, ihn gefragt, ob er das gewesen wäre, wäre wohl ein RTL-Team gewesen und die würden ja vermutlich nicht so oft vorbeikommen um ihn zu befragen.
Der Mitarbeiter hat größtenteils gesagt er erinnere sich nicht, das wäre ja schon über ein Jahr her.
Dann hat die Richterin eben - wie bei anderen Zeugen auch - Passagen aus der Vernehmung bei der Polizei vorgelesen und gefragt, ober sich jetzt erinnern könne. Na ja, teilweise ja, teilweise nein. Das ging so relativ lange.
Dann sagte die Richterin, dass wir ja alle Zeit hätten und er solle mal weiter nachdenken, ob ihm noch was einfalle. Er meinte, er hätte ja alles schon bei der Polizei ausgesagt, was immerhin auch 1,5-2 Stunden gedauert hätte. Da kam natürlich die Nachfrage, dass er das noch genau wisse, wie lang die Befragung bei der Polizei gedauert hat. Auch die Erklärung des Begriffes "Beugehaft" durch die Richterin erfolgte. Da hätte man dann Tage, Wochen, Monate zum Nachdenken.
Auch nach längerer Zeit zum Nachdenken kam wieder die Aussage, er erinnere sich nicht. Er wolle nichts Falsches sagen .
Die Richterin wies ihn darauf hin, dass auch die Aussage "er wisse nichts mehr oder erinnere sich nicht", obwohl er sich doch noch erinnert, als Falschaussage gelten kann.
Dann kam wieder nichts von ihm.
Daraufhin der Hinweis des Staatsanwaltes mit dem RTL-Interview. Dann die Frage, ob er die Beiden kenne. Nein, er kenne sie nicht. Daraufhin wurde die Passage aus der Polizeibefragung vorgelesen, wo er angegeben hatte, dass er die Beidem vom Sehen kenne.
Da wurde die Richterin schon lauter und die Geduld wohl aller im Saal wurde sehr überstrapaziert. Der Staatsanwalt wies auch noch daraufhin, dass es für die Angeklagtem um sehr viel gehe.
Dann teilte die Richterin dem Zeugen mit, dass jetzt eine Unterbrechung folgt und ihm wurde geraten, einen Anwalt anzurufen, der am besten sofort kommen solle.
Nach der Unterbrechung kam dann erst mal eine Kassiererin des Baumarktes, auch sie kennt die Angeklagtem vom Sehen. Sie hätte sich gewundert, weil wohl viele Säcke Estrich-Zement gekauft worden wären, fast alles bar bezahlt, und Estrich-Zement ein sehr ungewöhnlicher Einkauf im Winter wäre.
Dann wurden diverse Einkaufsbons aus dem fraglichen Zeitraum benannt, die nachträglich durch ihren Chef ausgedruckt worden wären. (Anmerkung von mir: Da ja Barzahlung erfolgt ist ist natürlich nicht beweisbar, dass die Einkäufe auf den Bons definitiv durch die Angeklagten erfolgt sind. Das war eine Nachfrage eines Verteidigers.). Die Mitarbeiterin konnte nicht definitiv sagen, dass die Einkäufe der betreffenden Bons von den Angklagten getätigt wurden. Nachvollzogen werden konnte nur EIN Einkauf, der mit Kartenzahlung erfolgt ist.
So, danach kam nochmal der Baumarkt-Mitarbeiter mit dem schlechten Gedächtnis und konnte sich (ob er mit einem Anwalt telefoniert hat wurde nicht mitgeteilt, jedenfalls war keiner in Person da) dann doch an einige Dinge erinnern.
Welche Steine gekauft wurden, IP wollte wohl eigentlich andere kaufen, aber davon war die ausreichende Menge nicht vorhanden. IP hätte ihm mitgeteilt, dass er im Internet nachgesehen hätte und online die Verfügbarkeitsmenge der Steine mit "200" angegeben worden wäre. Vor Ort waren aber nur 79 Steine vorhanden. (Steine zum Mauern, Anmerkung von mir)
Ich hab leider echt nicht mehr durchgeblickt welche Steine dann eigentlich gekauft wurden, weil die, die er erst wollte wurden aufgeladen (auf einen Wagen?!) und nachdem die Menge nicht ausreichend war, diese wieder abgeladen. Und er wurde nach der Vorgehensweise der Verarbeitung gefragt - in einer Garage, bei diesen Temperaturen - worauf er IP geantwortet hätte, dass das schon ginge, wenn er das Garagentor geschlossen läßt und kein Frost auftritt...
Na ja, eine doch entscheidende Frage konnte er dann weder im Sitzungssaal noch bei der Polizeivernehmung beantworten: es war ein Pärchen in dreckiger Arbeitskleidung in den Baumarkt gekommen und hätte nochmal Material gekauft - ob es sich dabei um die Angeklagten handelte konnte er nicht definitiv beantworten. Von der Größe (der Personen) her hätte es sein können. Da er diese Angabe mit der Angabe bei der ersten Vernehmung übereinstimmte konnte der Zeuge unbeeidigt nach Hause gehen. Ich glaube erleichtert waren zum dem Zeitpunkt alle
:D Danach folgte dann der Gerichtsmediziner, der das männliche Opfer oduziert und über beide Leichname Gutachten erstellt hat.
Er ratterte erst das komplette Verletzungsmuster des PP herunter, es war wirklich schwierig, dem zu folgen.
Verstanden habe ich - ohne Gewähr - "12 Verletzungen am Kopf, teilweise mit Schädelbruch mit Knochenfragmenten im Inneren des Schädels"; verletzt wurden hierbei wohl alle lebenswichtig relevanten Teile des Gehirns. Wenn ich es richtig verstanden habe lautet die Todesursache Lähmung des Zentralnervensystems durch die Gehirn (Kleinhirn??)-Verletzungen.
Das Opfer PP war allerdings auch geknebelt, der komplette Nasen-Rachen-Raum muß - ich habe leider nicht verstanden womit - ausgefüllt gewesen sein.
Todesursächlich war diese Knebelung aber eher nicht, da es keine Erstickungsmerkmale gab.
Herr PP hatte diverse Abwehrverletzungen, ich glaube eine an der Hand verstanden zu haben.
Die Richterin fragte nach, ob die Knebelung auch aus dem Grund erfolgt sein könnte um die Blutung "aufzuhalten" oder zu stoppen, oder nicht mehr zu sehen, etc. Die Unterhaltung erfolgte während der Inaugenscheinnnahme der Fotos der Verletzungen. Da war nun wirklich nur noch bruchstückhaft etwas zu verstehen, was durch eine Person in der ersten Reihe - vermutlich Presse zugehörig - bemängelt wurde.
Es wurde dann noch auf die Verletzungen der Frau EP eingegangen und angemerkt, dass das Verletzungsmuster sehr unterschiedlich zu Herrn PP war und (so habe ich es verstanden) auch nur auf den Kopf des Opfers sich beschränkte. Frontal und seitlich. Man könne hier annehmen, dass das weibliche Opfer im Schlaf überrascht wurde.
Dass Frau EP sich vermutlich nicht mehr wehrte könne dadurch herrühren, dass sie sehr schnell außer Gefecht gesetzt war.
Es erfolgte auch noch eine Frage wie lange beim Opfer PP der Zeitpunkt von Angriff bis Versterben gedauert haben könnte. Das konnte der Gerichtsmediziner/Gutachter nicht sicher beantworten. Es komme halt drauf an wann man welchen Bereich "trifft". Wenn man pro Minute nur einen Schlag ausführt dauert das länger, aber man könne bei solchen Taten davon ausgehen, dass die Schlagfolge sehr schnell war. Es wurde der Begriff "Minute" genannt. Akkustisch konnte ich das nicht besser verstehen, ob nun EINE Minute gemeint war.
Von Verteidigerseite kam die Frage nach einem histologischen Befund, da man hierdurch wohl durch die Zellerneuerung irgendetwas genauer benennen könne, war leider für mich akkustisch nicht verständlich. Der Mediziner antwortete, dass eine histologische Begutachtung nicht beauftragt wurde.
Das war's glaub ich erst mal wieder für heute...
Morgen wird der Gerichtsmediziner drankommen, der Frau EP obduziert hat, die Obduktionen fanden zeitgleich statt.