@emzemz schrieb:Worauf möchtest du mit der Frage hinaus? Soll sich nur derjenige Anwälte leisten dürfen, der die Anwälte auch bezahlen kann?
Natürlich bin ich nicht der Meinung, dass nur gut betuchte Täter Anspruch auf einen fairen Prozess mit entsprechender anwaltlicher Vertretung vor Gericht haben sollten.
Im Gegenteil!
Trotzdem finde ich diese Frage interessant und die rege Diskussion hierzu, scheint mir Recht zu geben.
Da als Bspl. der NSU-Prozess von Dir angeführt worden ist, möchte ich kurz anmerken, dass mit Stand vom 11.10.2018 ca. 37 Mill. EUR an Prozesskosten entstanden sind, darin enthalten sind auch die Anwaltskosten für Fr. Zschäpe.
Zitat: "[...] Der Präsident des Münchner Oberlandesgerichts (OLG), Peter Küspert, zog eine erste Bilanz[...] "Gerechtigkeit hat ihren Preis"[...]".
Zeit Der Aussage von Hr. Küspert stimme ich vollumfänglich zu!
Zurück zum Fall:
@nmwnmw schrieb:Jamegumb schrieb:
Gehören die drei Anwälte zu einer Kanzlei?
Nein, nur zwei davon. Hr. Spengler ist einzeln.
Vielen Dank für Deine Antwort, ich hatte es nicht mehr genau in Erinnerung.
@all Mich hat eben auch die Frage beschäftigt, ob der Staat auf das Erbe von I.P. und damit auch von S.P. als Ehegattin (?) zugreifen darf. Wie
@FraumitHut und
@Minnimaus123 herausgearbeitet haben, scheint dies jedoch nicht so einfach zu sein. Mittels einer Zivilklage muss zuerst die Erbunwürdigkeit festgestellt werden. Wenn dann der nächste Erbe das Erbe antritt muss er auch die bestehenden Forderungen des Staates aus der Erbmasse begleichen? Wer weiß darüber mehr?
Einen schönen Sonntagabend wünsche ich.