Erbfolge / Anwaltskosten / etc.Eigentümer: Elfriede und Peter P.
Ersttot von Elfriede P. -> Peter P. -> Ingo P.* -> Karl-Heinz B.
Das Anwesen in Schnaittach mit 143 m² Wohnfläche steht momentan unter Zwangsverwaltung und wurde zum Kauf angeboten (laut
@PurePu soll es bereits veräußert sein). Wie das vonstatten geht bzgl. Haupterbe ab 12/2017 mit Stand ab 03/2019 kann ich nur rätseln.
Der noch ausstehende Restkredit in Höhe von ca. 20.000,- € (von ehemals 150.000,- €) des Ingo P. ist noch prozentual in der 8 kW Photovoltaikanlage (Baujahr 2014 mit ca. 7.600 kWh/Jahr) und dem Dachausbau als Wertzuwachs verankert. Der Erbe muss dann mit der Hausbank hierzu eine Lösung finden. Mit Anwaltskosten von Ingo P. hat der Erbe „gar nichts zu tun“, ebenso hat auch der Staat keine Zugriffsmöglichkeit.
Das Wohnmobil (bereits nicht mehr am Anwesen) im Wert von ca. 18.000,- €, das Fahrzeug von Peter P. sowie 22.400,- € (Kontostand von Elfriede und Peter P.) gehen ebenso an den Erben über.
*Erbunwürdigkeit können gesetzliche Erbfolgen erst nach einer Verurteilung des Ingo P., innerhalb eines Jahres (wie
@Minnimaus123 dargestellt hatte) über einen Zivilprozess erheben. Da Peter P. keine Eltern mehr hat und Einzelkind war, wird höchstwahrscheinlich Karl-Heinz B. (Bruder von Elfriede P.) gesetzlicher Erbfolge. Ein Revisionsantrag überprüft nur Prozessfehler des Gerichtes. Doch hier wird die Richterin mit Argusaugen im Vorfeld darauf achten. Revisonanträge werden dann meinst wie im Parkhausmordfall Böhringer abgelehnt. Man kann davon ausgehen, dass der Erbe bereits nach der Verurteilung die Erbunwürdigkeit vorab zum Abschluss bringen kann.
Informationsquellen der Beträge: Verhandlungstag am 03.04.2019 (Plädoyer des Staatsanwalt).
Ich habe die Kosten eines Anwalts über einen Anwaltskostenrechner mal ermittelt. Diese belaufen sich in unserem Fall auf 9.165,67 € für EINEN Anwalt. Inwiefern die 3 Anwälte (davon sind 2 von einer selbigen Anwaltskanzlei) die Kosten intern aufteilen ist mir nicht bekannt.
Die Anwaltskosten** von Ingo P. können auf Raten getilgt werden.Anwaltskosten: 9.165,97 € - Kontostand von Ingo P.: 7.700,- € = 1.465,97 € (Aufnahme von Kredit)
Effektiver Jahreszins: 6,697% p.a.
Zinsen und Gebühren: 832,66 €
Gesamtaufwand: 2.298,63 € : 15 Jahre : 12 Monate = 12,77 € monatlich
Natürlich kann man für die Prozesskosten in geschätzter Höhe von 60.000,- € inklusive aller Gutachten ebenso eine Rechnung aufstellen. Inwiefern das Inventar sowie das Fahrzeug des Ingo P. und laufende Kosten oder Einlagerungskosten einfließen kann man nur spekulieren.
Die Staatsanwaltschaft plädiert für lebenslänglich. Die Anwälte aber fordert Freispruch. Doch oft ist ein aufsehenerregender Fall für Anwälte auch eine Art „Publicity“, wenn wie in unserem Fall die Strafmaße z.B. sehr mild ausfallen würden. Es kann auch zutreffen dass die Honorare aufgrund der Popularität sehr gering kalkuliert werden.
**Quelle:
https://www.anwalt.de/online-rechner/anwaltskostenrechner.phpDie Eltern von Stephanie P. werden überhaupt NICHT belangt. Insofern die Vermögensverhältnisse der Angeklagten „eingefroren“ wurden oder über welchen Zeitraum Arbeitgeber Gehälter auszahlen liegen mir keine Information vor. Wenn von den Angeklagten nichts zu holen ist, muss ein Gläubiger die Kosten einfordern.
Dem Angeklagten zwei Möglichkeiten offen: 1; Offenbarungseid: Wenn Schuldner ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen können, müssen sie auf Antrag des Gläubigers einen Offenbarungseid leisten. Ist momentan laut eidesstattlicher Versicherung nichts beim Schuldner zu holen, so muss der Gläubiger seine Forderung noch nicht unbedingt abschreiben. Der Vollstreckungstitel, der ihn zur Zwangsvollstreckung berechtigt, gibt ihm hierfür 30 Jahre Zeit, es sei denn, es wird ein Insolvenzverfahren eröffnet.
Quelle:
https://www.schuldnerberatung.de/offenbarungseid/2; Privatinsolvenz
Die Dauer der Wohlverhaltensperiode:
• 6 Jahre im Regelfall
• 5 Jahre, wenn die Verfahrenskosten beglichen worden sind
• 3 Jahre, wenn 35% der Schulden sowie die Verfahrenskosten beglichen worden sind.
Seit 01.07. 2014 können Überschuldete schon nach drei Jahren neu starten, ein Insolvenzverfahren auf der Überholspur quasi. Doch die Hürden sind für die meisten zu hoch. Nur wer innerhalb von drei Jahren mindestens 35% der Gläubigerforderungen sowie die Kosten des Verfahrens für das Gericht und den Insolvenzverwalter stemmt, kann von der Restschuld befreit werden.
Quelle:
https://www.schuldnerberatungen.org/privatinsolvenz/Gerichts- / Anwaltskosten Wer bezahlt den Pflichtverteidiger? Wird Ihnen ein Verteidiger bestellt, erhält dieser zwar seine Gebühren aus der Staatskasse. Im Fall einer Verurteilung wird die Staatskasse diese Gebühren jedoch – als Teil der Verfahrenskosten – von Ihnen ersetzt verlangen. Die Pflichtverteidigergebühren sind außerdem geringer als die Gebühren des Wahlverteidigers. Dies führt dazu, dass auch Pflichtverteidiger von ihren Mandanten oftmals – zulässigerweise – die weitere Vergütung bis zur Höhe der Wahlverteidigervergütung verlangen oder in umfangreichen Verfahren Vergütungsvereinbarungen mit ihren Mandanten schließen – anders können solche Verfahren schlicht nicht kostendeckend bearbeitet werden. Wirklich kostenlos ist ein Pflichtverteidiger damit nur für Mandanten, die freigesprochen oder deren Verfahren auf Kosten der Staatskasse eingestellt werden.
Prozesskostenhilfe im Strafrecht? Gibt es doch! Erst im Strafvollzug gibt es Prozesskostenhilfe nach den allgemeinen Regeln. Wer etwa im Gefängnis sitzt, verlegt werden oder Urlaub bekommen möchte, der kann – wie in anderen Rechtsgebieten auch – Prozesskostenhilfe beanspruchen, wenn er nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage ist, die Kosten der Rechtsverfolgung selbst aufzubringen. Wem dies aber kein hinreichender Trost ist, der sollte frühzeitig für eine optimale Strafverteidigung sorgen. Eine solche gibt es nicht zum Nulltarif.
Quelle:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/irrtuemer-und-fakten-zur-pflichtverteidigung_075236.htmlFalls der Gefangene in der JVA beschäftigt wird, wird sein Gehalt aufgeteilt. Einen Teil bekommt er zur freien Verfügung (Genussmittel, Briefmarken, Körperpflege), der andere Teil wird für die Zeit der Entlassung angespart.Ist der Gefangene nun mittellos, was wir jetzt vom alleinstehenden Gefangenen einfach mal annehmen, dessen Wohnung aufgelöst werden soll, dann greift hier natürlich der Sozialstaat ein. Offene Forderungen des Vermieters bleiben allerdings bestehen. Hier gibt es dann die Möglichkeit, das Geld, dass der Gefangene durch seine Arbeit verdient und selbst ausgeben könnte, zu sperren. Sein Konto wird gepfändet. Davon ausgelassen bleibt aber das Entlassungsgeld, sofern es einen bestimmten Betrag nicht übersteigt und ein winzigkleiner Eurobetrag, den der Gefangene dann pro Monat zur Verfügung hat, um sich mit dem Notwendigsten (Briefmarken) einzudecken.
Nachzulesen in jedem StVollzG und den jeweiligen Bestimmungen der einzelnen Länder dazu.
Arbeiten hinter Gittern: So viel verdienen GefangeneElektroteile zusammenschrauben oder Gärtnern: In den meisten deutschen Gefängnissen ist Arbeit für die Häftlinge Pflicht.
So viel verdienen GefangeneDie Gefangenen bekommen für die Pflichtarbeit zwischen 9,87 und 16,44 € ausbezahlt – am Tag. In den anderen Bundesländern sind die Zahlen ähnlich. In den Strafvollzugsgesetzen der Länder ist festgeschrieben, dass die Vergütung 9% des Durchschnittseinkommens aller Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung im vorvergangenen Jahr beträgt. 2018 liegt sie bei 13,15 €. Je nach Arbeit wird mehr oder weniger dieses Grundwerts ausgezahlt. Die Abstufungen variieren von Bundesland zu Bundesland leicht.
Bei längeren Haftstrafen droht AltersarmutJe mehr Zeit vergehe, umso schwerer falle der Weg zurück ins selbstständige Leben. Zumal für die Gefangenen nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt wird. "In der Folge entsteht natürlich Altersarmut, gerade bei längeren Haftstrafen".
Dabei wurde in das Bundesstrafvollzugsgesetz 1976 die Vorschrift aufgenommen, auch Strafgefangene in die Rentenversicherung einzubeziehen. Die Einzelheiten sollten in einem eigenen Gesetz geregelt werden. Doch das steht seit mehr als 40 Jahren aus. Weiterhin reißt jedes Jahr in Haft eine Lücke ins Rentenkonto – trotz acht Stunden Arbeit am Tag.
Der Staat zahlt drauf417 Millionen € kostete Bayern der Strafvollzug im Jahr 2017, für einen einzelnen Gefangenen waren das nach Rechnung des Justizministeriums etwa 104,- € pro Tag.
Quelle:
https://www.t-online.de/finanzen/jobs/id_83296488/arbeiten-hinter-gittern-so-viel-verdienen-gefangene.html