Rick_Blaine schrieb:Seneca22 schrieb:
Stimmt es eigentlich, dass man früher beharrlich schweigende Tatverdächtige in Zellen mit bestimmten Leuten untergebracht hat, und ihnen nach einiger Zeit dann angeboten hat - wenn sie reden würden - gleichsam als Haftvergünstigung sie wieder in eine Einzelzelle zu verlegen ?
Keine Ahnung, was man im Mittelalter so getan hat, heute wäre das unrechtmässig und könnte dazu führen, dass die Aussagen vor Gericht nicht verwendet werden dürfen - also keine gute Idee.
@Rick_BlaineNa, im Mittelalter hat man noch ganz andere Methoden angewandt.
Das Mithäftlinge als Spitzel eingesetzt werden, würde mich nicht wundern.
Offiziell (u. darum geht es in der Frage) nicht.
Ich kann dennoch eine Ergänzung beitragen.
Vor kurzem lief im TV ein Bericht über ein Frauengefängnis.
In diesem Gefängnis saßen Frauen mit unterschiedlichen Biografien: Verurteilt, weil sie Schulden hatten- über Diebstahl, Betrug, Körperverletzung bis zu Mord.
Was mich am meisten beschäftigt hat war, was die Frauen über "Vertrauen" im Knast erzählt haben: "Traue hier niemandem. Jeder ist nur auf seinen Vorteil aus."
Für Vergünstigungen tun die Häftlinge ALLES. Jeder wird verraten und wird zum Verräter.
Wenn man frisch ins Gefängnis kommt, versucht man als erstes Freund und Feind zu unterscheiden: Mit wem kann ich reden? Wem kann ich trauen? Wer meint es gut mit mir?
Die klare Aussage der Frauen war: Am Anfang fällt man rein, weil die Mithäftlinge sich verstellen, um dein Vertrauen zu gewinnen, aber du wirst nur enttäuscht.
Und in so einem System (das aus Mangel an allem besteht), bieten sich natürlich viele als Spitzel an. Inwieweit diese Bereitschaft (aus)genutzt wird, kann ich nicht sagen.
...Aber warum nicht? Wenn Häftlinge mit freiwilligen Spitzelergebnissen vor der Tür stehen?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die zu hören kriegen: Du, du, du! Petzen sind ganz böse Menschen. Das wollen wir hier nicht.
Es ist also nicht notwendig einen Spitzel geheimdienstmäßig auf einen Häftling anzusetzen.
Der Knast ist durchsetzt mit Häftlingen, die zu ihrem eigenen Vorteil die Ohren offen halten.
Aus dem einfachen Grund, dass im Gefängnis alles Manglware ist.
Ich habe eine Frage an Andy, die hier her passt und mich schon lange beschäftigt.
Es geht um den Besucherraum im Gefängnis. Um den Raum, in dem sich Häftlinge und Besucher treffen können. (Nicht der Kontaktraum)
Wahrscheinlich gibt es da verschiedne Regelungen: U-Haft, Jugendarrest- Erwachsenen-Vollzug - und vielleicht individuelle Auflagen (Verdunkelungsgefahr)
In Kriminalfällen (und die bilden ja nicht unbedingt die Wirklichkeit ab),
gibt es Szenen, in denen Häftling und Besuch frei sprechen können.
Der Vollzugsbeamte hält sich diskret im Hintergrund, schaut aber weg.
Da wird auch über die Tat gesprochen und man hat den Eindruck, dass das Gesagte nicht für den Prozess verwendet werden darf.
Der Aufpasser scheint nur die Aufgabe zu haben, darauf zu achten, dass kein Rauschgift oder Waffen überreicht werden.
Das Gespräch scheint geschützt zu sein.
Dann wieder gibt es Filme, in denen Häftling und Besucher brisante Sachen flüstern und der Vollzugsbeamte greift gleich ein, verbietet flüstern.
Es gibt Filmszenen, in denen Häftling und Besuch in ihrer Muttersprache sprechen. Der Aufpassende Vollzugsbeamte unterbricht, verlangt, dass Deutsch gesprochen wird.
Aus dem allen ergeben sich verschiedne Fragen (z.B. müsste dann nicht ein Vollzugsbeamter dabei sitzen, der die Muttersprache versteht? Man kann den Leuten doch nicht das Reden verbieten?
Meine Hauptfrage ist, ob der Vollzugsbeamte im Besucherraum aufmerksam zuhört und das Gehörte notiert wird.
Oder ob das Gespräch zwischen Häftling privat und geschützt ist, der Vollzugsbeamte nur darauf zu achten hat, dass nichts überreicht wird- und ansonsten weghört.