@lormie Ich denke, dieser Fall ist vom derzeitigen Ausnahmezustand nicht beeinträchtigt. Ich war auch gerade erst in Paris, aber habe trotz Ausnahmezustand eigentlich nur sehr professionell auftretende Polizei- und Gendarmeriebeamte erlebt. Es gibt in Frankreich eine etwas andere Öffentlichkeitskultur gegenüber Polizei und Staat als in Deutschland oder Österreich. Das war schon immer so.
Und egal wo, ist es vermutlich normal, dass so ein Fall, gerade in einem ländlichen Bezirk, die ermittelnden Behörden unter einen gewissen Erfolgsdruck setzt. Allerdings hoffe ich, dass Staatsanwaltschaft und Gendarmerie auch hier genug Professionalität besitzen, sich nicht zu leichtfertigen Verdächtigungen hinreissen zu lassen.
@frauZimt Ja, das Amt des Untersuchungsrichters (juge d'instruction) ist ganz spezifisch französisch und überall da, wo die Rechtstradition auf das napoleonische Recht zurückgeht zu finden, z.B. auch in Italien. Die Idee ist schon, dass der Untersuchungsrichter nur der Suche nach der Wahrheit verpflichtet ist, aber praktisch heisst das freilich, dass er gegen einen Verdächtigen ermittelt. Natürlich ist der Untersuchungsrichter nicht der Richter in der späteren Gerichtsverhandlung.
Im angelsächsischen Rechtsbereich hat der Staatsanwalt diese Funktion, während der Ermittlungsrichter eher als Bremse für übereifrige Staatsanwälte dienen soll und daher über Haft- und Durchsuchungsbeschlüsse zu urteilen hat.
In Deutschland ist das im Prinzip genauso: der Ermittlungsrichter kontrolliert in dieser Hinsicht die Arbeit der Staatsanwaltschaft.
In Frankreich arbeiteten der Staatsanwalt und der Untersuchungsrichter in der Ermittlungsphase eher nebeneinander, aber in der modernen Rechtspraxis in Frankreich hat sich der Trend etabliert, auf das deutsche oder angelsächsische Modell zuzugehen. Inzwischen ist der Staatsanwalt (procureur de la republique) in den meisten Verfahren der Ermittler. Auch in Italien ist das inzwischen so, und in Mexico und anderen ehemals französisch-napoleonisch geprägen Ländern.
In alten französischen Kriminalromanen, so aus den 50er Jahren, kann man aber noch Ermittlungsrichter finden, die auf eigene Faust nachts durch die Gassen von Paris streifen auf der Suche nach dem Meuchelmörder...
:)Und ganz praktisch ist es eigentlich überall inzwischen die Polizei, die entscheidet wie ermittelt wird und nur noch am Ende der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft das Ergebnis mitteilt, woraufhin diese dann den juristischen Teil der Strafverfolgung übernimmt.