9-Jährige verschwindet auf Hochzeit und wird ermordet
22.09.2017 um 20:50Laut dem Artikel wäre sogar eine Inhaftierung bis September 2019 möglich.HerculePoirot schrieb:Die 48-Stundenregel gilt für das Polizeigewahrsam, die U-Haft kann schon standardmässig ein Jahr lang dauern, auf Antrag auch länger.
Die beiden Untersuchungsrichter haben erstmal alle Zeit der Welt.
Danke^^lormie schrieb:So geht es mir im Moment auch ein wenig. Ich finde diesen "Bröckelchenjournalismus" auch zum brechen.
*waytogo eine Papiertüte reicht*