Kriminalfall Kim Wall
06.11.2017 um 17:04Was macht KW mit ihren Händen? So eine Handhaltung kommt zustande, wenn man das Handy im Querformat gehalten hat oder gleich halten will (für ein Foto oder Video) und die Hände kurz absinken lässt.
242 schrieb:ich frage mich was die Auswertung der Handydaten ergeben hat - ob man noch feststellen konnte wann welches von Netz ging - ob es während des Tauchgang überhaupt Empfang hatte , ect ect.@242
Der Anwalt sei aber zur umfassenden Sachverhaltsaufklärung verpflichtet und dürfe daher auch mögliche Zeugen außergerichtlich befragen. Ebenso dürfe ein Anwalt den Zeugen über dessen Rechte und Pflichten belehren. Eine inhaltliche Vorbereitung des Zeugen finde ihre Grenzen jedenfalls in den strafrechtlichen Vorschriften der §§ 153 ff. StGB, insbesondere der des § 160 StGB.Wie du richtig verlinkt hast, gilt das in der ZPO (ZIVILprozessordnung) und ist für die StPO (STRAFprozessordnung) nicht gültig.
der anwalt darf scheinbar doch zeugen aussergerichtlich befragen, ja er wäre sogar angehalten das zu tun, um umfassend den sachverhalt aufzuklären.http://www.zpoblog.de/lesetipp-zulaessigkeit-und-sinnhaftigkeit-anwaltlicher-zeugenvorbereitung-sog-witness-Wicocoaching
(2) Die Staatsanwaltschaft hat nicht nur die zur Belastung, sondern auch die zur Entlastung dienenden Umstände zu ermitteln und für die Erhebung der Beweise Sorge zu tragen, deren Verlust zu besorgen ist.https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__160.html
FF schrieb: JoKr schrieb:es war doch deine äußerung, dass dir verteidigung vielleicht auf ein geständnis hin arbeitet!
FF: So lange Madsen das nicht möchte, kann ihn aber niemand zu einem Geständnis zwingen, auch nicht die Rechtsanwältin.
@DEFacTo : strafvereitelung
Nein. Es ist nicht gesagt, dass sie bisher die ganze Wahrheit weiß.
FF schrieb:stimmt, PM behauptet direkt, dass er KW überhaupt nicht angerührt hat.
JoKr schrieb:
was dann ja ein recht geschickter schachzug der ermittler war, indem sie PM quasi eine vorlage für eine weitere lüge anboten.
Die er nicht angenommen hat... ?
Er behauptet nicht, dass die Stiche für irgendwas gut sein sollten, sondern ignoriert deren Existenz komplett.
MaryPoppins schrieb:Wie du richtig verlinkt hast, gilt das in der ZPO (ZIVILprozessordnung) und ist für die StPO (STRAFprozessordnung) nicht gültig.was noch lange nicht bedeutet, dass es verboten bzw untersagt ist in einer strafprozessordnung ebenso zu verfahren.
Paragraph 160 StPO regelt die Verpflichtung zur Sachverhaltsdarstellung im Strafrecht, im Absatz 2 steht:
(2) Die Staatsanwaltschaft hat nicht nur die zur Belastung, sondern auch die zur Entlastung dienenden Umstände zu ermitteln und für die Erhebung der Beweise Sorge zu tragen, deren Verlust zu besorgen ist.
Um es nochmals zusammenfassend aus Anwaltssicht zu sagen: Die - ggf. auch vorherige - Kontaktaufnahme mit Zeugen ist in keiner Verfahrensart (StPO, ZPO, ArbGG usw.) verboten und auch nicht standeswidrig. Das liegt daran, dass - anders als in anderen Rechtsordnungen (siehe z. B. den Billy-Wilder-Film "Zeugin der Anklage") - der Zeuge niemandem zugeordnet wird. Es gibt keinen Zeugen der einen oder anderen Seite, auch wenn sich die eine oder andere Seite auf ihn als Beweismittel berufen mag.
Sector7 schrieb:Was hat das deutsche Strafrecht mit dem dänischen zu tun? In DK sind zB auch anonyme Zeugenaussagen vor Gericht zulässig etc. - wenn man schon argumentiert, dann doch besser mit dem dänischen Strafrecht, ansonsten ist es ziemlich witzlos...danke für die erinnerung
Sie dürfen mit Zeugen grundsätzlich Kontakt aufnehmen.allerdings gibt es scheinbar die möglichkeit, muss nur explizit erklärt und eingeschränkt werden.
Das Problem ist, dass Sie möglicherweise Grenzen überschreiten und dass dann bei der StA und/oder dem Gericht negativ aufgenommen wird.
Wenn Sie versuchen, Zeugen zu beeinflussen kann nach § 112 Abs. 2 Nr. 3 b StPO Haftbefehl wegen Verdunklungsgefahr erlassen werden. Das ist aber abhängig von den Gesamtumständen.
Problematisch wird es immer bei Zeugen, die gegen einen Beschuldigten aussagen. Diese fühlen sich häufig allein durch die Kontaktaufnahme eingeschüchtert, auch wenn gar keine Einschüchterung beabsichtigt war. Diese Zeugen erwähnen dann die Kontaktaufnahme auch immer im Gerichtsverfahren - und das Gericht (zumindest wenn Schöffen beteiligt sind) wertet dies häufig (wenn auch unbewußt) zu Lasten des dann Angeklagten.
Wenn Sie einen Anwalt haben, sprechen Sie dies unbedingt vorher mit ihm/ihr ab.
Zustimmung in allen Punkten. Insbesondere die Kontaktaufnahme zu Belastungszeugen ist in aller Regel nicht ratsam...
Und um noch eine theoretische Möglichkeit eines *Kontaktaufnahmeverbots* zu erwähnen:
Wenn ein Untersuchungshaftbefehl der wg. Verdunkelungsgefahr erlassen ist (bzw. wo Verdunkelungsgefahr besteht) außer Vollzug gesetzt werden soll, kann der Richter diese Außervollzugsetzung (u.a.) an die Auflage knüpfen, dass kein Kontakt zu Zeugen, Mitbeschuldigten und/oder Sachverständigen aufgenommen werden darf. Diese Möglichkeit sieht die StPO explizit vor.
Um es nochmals zusammenfassend aus Anwaltssicht zu sagen: Die - ggf. auch vorherige - Kontaktaufnahme mit Zeugen ist in keiner Verfahrensart (StPO, ZPO, ArbGG usw.) verboten und auch nicht standeswidrig. Das liegt daran, dass - anders als in anderen Rechtsordnungen (siehe z. B. den Billy-Wilder-Film "Zeugin der Anklage") - der Zeuge niemandem zugeordnet wird. Es gibt keinen Zeugen der einen oder anderen Seite, auch wenn sich die eine oder andere Seite auf ihn als Beweismittel berufen mag.Wow!!!
FF schrieb:Vielleicht arbeitet die Verteidigung genauso wie die Staatsanwaltschaft auf ein Geständnis hin.Die StA wird wohl kein Geständnis brauchen. Und PM hätte höchstens mit einem frühen Geständnis reinen Tisch machen können. Selbst wenn er jetzt noch gesteht, und diesmal überprüfbar die Wahrheit sagt, wird man dies kaum strafmildernd auslegen können. Das sollte auch seine Anwältin wissen. Die Aussagen immer dem Ermittlungsstand anzupassen ist eigentlich nur dann eine halbwegs brauchbare Strategie, wenn man nach einer monströsen Tat hofft das die Ermittler niemals alle grausigen Details aufdecken können.
Dann würde ihr Vorgehen sehr viel Sinn machen.
du hast doch sicher die quelle dazu, dass es im strafprozess verboten ist, zeugen vorab auch von der verteidigung zu kontaktieren?Ich weiss nicht, was es einem Anwalt bringen sollte, wegen Einflussnahme Probleme zu bekommen?! Wenn dem Angeklagten Zeugen/Personen einfallen, die einen Sachverhalt zu seinem Gunsten berichtigen könnten, dann stellt die Verteidigung einen Antrag, falls diese Person nicht vom StA schon berücksichtigt wurde. Ganz einfach!
also per se meine ich.
Ahmose schrieb:Selbst wenn er jetzt noch gesteht, und diesmal überprüfbar die Wahrheit sagt, wird man dies kaum strafmildernd auslegen können.Wahrscheinlich folgen gleich viele Halbwahrheiten. Ich setze ein großes Fragezeichen, weil ich nicht sicher bin...
MaryPoppins schrieb:Ich weiss nicht, was es einem Anwalt bringen sollte, wegen Einflussnahme Probleme zu bekommen?! Wenn dem Angeklagten Zeugen/Personen einfallen, die einen Sachverhalt zu seinem Gunsten berichtigen könnten, dann stellt die Verteidigung einen Antrag, falls diese Person nicht vom StA schon berücksichtigt wurde. Ganz einfach!du musst es dir ja auch nicht vorstellen können, oder gehts um dich?
Wieso sollte da heimlich herumtelefoniert werden?
Sector7 schrieb:Was hat das deutsche Strafrecht mit dem dänischen zu tun? In DK sind zB auch anonyme Zeugenaussagen vor Gericht zulässig etc. - wenn man schon argumentiert, dann doch besser mit dem dänischen Strafrecht, ansonsten ist es ziemlich witzlos...Echt jetzt ? Anonyme Zeugenaussagen zulässig ? wau..bin verblüfft. Da tauchen im März dann 20 Friseure auf und erzählen von Kundinnen die mit ihm harten Sex hatten ohne sich aber an die Namen erinnern zu können..? Jetzt verstehe ich den StA..
GermanMerlin schrieb:Echt jetzt ? Anonyme Zeugenaussagen zulässig ? wau..bin verblüfft. Da tauchen im März dann 20 Friseure auf und erzählen von Kundinnen die mit ihm harten Sex hatten ohne sich aber an die Namen erinnern zu können..? Jetzt verstehe ich den StA..Dieser Satz bezieht sich nicht auf pm.
Und wie bitte verteidigt man sich gegen solche anonymen Zeugenaussagen ??
GermanMerlin schrieb:Und wie bitte verteidigt man sich gegen solche anonymen Zeugenaussagen ??Die Form der Verteidigung Aussagen als Racheakt abzutun ist natürlich erschwert aber dann muss man sich eben mehr dem Inhalt der Aussage auseinandersetzen.
242 schrieb: GermanMerlin schrieb:es gibt auch nicht anonyme anzeigen, die gerichtsverfahren nach sich ziehen und der sich als reiner racheakt entpuppt.
Und wie bitte verteidigt man sich gegen solche anonymen Zeugenaussagen ??
242 schrieb:
Die Form der Verteidigung Aussagen als Racheakt abzutun ist natürlich erschwert aber dann muss man sich eben mehr dem Inhalt der Aussage auseinandersetzen.
aero schrieb:@Indina
Ich habe noch kein foto von ihr gesehen wo sie am rauchen ist.
Oder hab ich was übersehen ?
Indina schrieb:Nein, Du hast nichts übersehen..Habe jetzt doch mal gegoogelt und bei
Aber das heisst ja nicht, dass sie nicht doch raucht.
Und wer lässt sich heutzutage schon gerne mit Zigarette fotografieren?
242 schrieb:Die Form der Verteidigung Aussagen als Racheakt abzutun ist natürlich erschwert aber dann muss man sich eben mehr dem Inhalt der Aussage auseinandersetzen.ich bin mir auch sicher, dass diese aussagen sehr genau überprüft werden.