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Kriminalfall Kim Wall

28.987 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: 2017, Dänemark, U-boot ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Kriminalfall Kim Wall

Kriminalfall Kim Wall

25.04.2018 um 22:43
@frauZimt

Es stimmt ja in vielen Fällen, was du schreibst: dass sich Opfer ihre gesetzliche Entschädigung oft erkämpfen müssen. Kimm Walls Eltern und ihr Freund scheinen es versucht zu haben, das Gericht hat aber nur im Fall des Freundes befunden, dass ihm ein Anspruch zusteht, den Eltern dagegen nicht.


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25.04.2018 um 23:37
Zitat von nodocnodoc schrieb:Dieser ganze Rummel um die Person Madsen ist auch zum....
Wobei, so viel Selbstkritik muss sein, dieser Thread, jeder einzelne Beitrag darin, natürlich sein Teilchen beigetragen hat. Da müsste sich jede(r) Schreiber(in) hier an die eigene Nase fassen, was das Rummelmachen angeht.

Und es geht weiter. Das Berufungsverfahren steht an.


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Kriminalfall Kim Wall

25.04.2018 um 23:45
Zitat von AndanteAndante schrieb:Und es geht weiter. Das Berufungsverfahren steht an.
Wenn ihm das Berufungsverfahren offen steht, ist kein Wunder, dass die Anwältin sofort erklärte, dass er das Urteil anfechten will.

Er hat mit Lebenslänglich die höchste Strafe erhalten.
Zu verlieren hat er also nichts.

Entweder, dass Urteil hat bestand- oder er verbessert sich.


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Kriminalfall Kim Wall

25.04.2018 um 23:51
Zitat von AndanteAndante schrieb:Und es geht weiter. Das Berufungsverfahren steht an.
ist denn schon entschieden, dass einem revisionsantrag stattgegeben wird?
hab noch nichts davon gesehen.

hab ich wohl nicht richtig aufgepasst.
oder?

http://www.ulmerecho.de/ArchivUlmerEcho/Ue3-2000/Themen/berufung.html
Was enthält die Begründung?

Juristisch heißt es: es wird entweder „materielles Recht oder formelles Recht” zu rügen sein. Diese Begriffe sind für Dich vielleicht unverständlich, bedeuten aber übersetzt: entweder ist eine Rechtsvorschrift durch das Gericht nicht richtig angewendet worden und so hat es in der Hauptverhandlung Verfahrensfehler gegeben, oder es wurde gegen ein geltendes Recht verstoßen. Basis für diese Fehlersuche durch den Revisionsanwalt ist das schriftliche Urteil. Erfahrungsgemäß beherrschen von 100 Strafverteidigern vielleicht 10 die Praxis der Revisionen. Es empfiehlt sich also, wenn deine Entscheidung für das Rechtsmittel fällt, einen Spezialisten zu befragen. Dieser sollte an Hand einer Kopie des Urteils und eines vertretbaren Kostenvorschusses in der Lage sein, klar und deutlich zu sagen, ob das gewünschte Rechtsmittel Aussicht auf Erfolg hat oder nicht. Danach kannst Du dich noch immer entscheiden und das Kostenrisiko abwägen. Ein fähiger Revisionsanwalt arbeitet nach dem Prinzip: enthält die Prüfung des Urteils keine Chancen, rate ich ab, sind klare Chancen da, rate ich zu und nehme die Sache an. Diese Einstellung sollte zu einer hohen Erfolgsquote führen.



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25.04.2018 um 23:55
@DEFacTo

Revision ist was anderes als Berufung.

Bei der Berufung wird der Sachverhalt noch mal in tatsächlicher Hinsicht neu überprüft, also neue Zeugen, neue Gutachten, nochmalige Vernehmung bisheriger Zeugen etc. möglich.

Bei der Revision findet hingegen keine neue Sachprüfung mehr statt, das Urteil des Berufungsgerichts wird nur noch auf Rechtsfehler hin durchgesehen.


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25.04.2018 um 23:56
Zitat von DEFacToDEFacTo schrieb:ist denn schon entschieden, dass einem revisionsantrag stattgegeben wird?
hab noch nichts davon gesehen.

hab ich wohl nicht richtig aufgepasst.
oder?
@Sector7
schrieb heute, dass da keine hürde zu nehmen ist.
ich dachte auch, dass handwerkliche fehler vorliegen müssten.

der weg scheint ihm wohl offen zu stehen.

und er kann sich ja nur verbessern.

@andane
stimmt- berufung- revision
verschiedene dinge


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Kriminalfall Kim Wall

26.04.2018 um 00:04
Zitat von AndanteAndante schrieb:Und es geht weiter. Das Berufungsverfahren steht an.
Ich glaube ehrlich gesagt, dass es nicht mehr weiter geht. Und ich bin auch sehr froh darüber. Was sollen da noch für Zweifel sein?

Im Spiegel Online, Rubrik Panorama gibt es noch einen lesenswerten Artikel. Ich kann ihn leider nicht verlinken.
Ich hoffe, dass das Thema PM sehr bald erledigt ist und er sich seiner neuen Umgebung ohne Öffentlichkeit widmen kann.
Vor allem wünsche ich den Angehörigen, dass sie KW bald bestatten können. Oder müssen ihre sterblichen Überreste bis zum Berufungsverfahren aufbewahrt werden? Ich hoffe nicht.

Peter Madsen dürfte heute klar geworden sein, dass er mit seiner Taktik bisher alles nur noch schlimmer gemacht hat.
Wer weiss, vielleicht kommt irgendwann doch noch ein Geständnis, wenn dies der einzige Weg auf Verkürzung der Haft bedeuten kann. Denn ohne Einsicht und Geständnis bleibt er wohl reflektionsunfähig. Und deshalb auch weiterhin eine Gefahr für die Gesellschaft.


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Kriminalfall Kim Wall

26.04.2018 um 00:05
@frauZimt

Auch nach dänischem Recht scheint hier die Berufung das ohne nennenswerte Voraussetzungen mögliche Rechtsmittel. Also nochmalige Überprüfung des erstinstanzlichen Urteils auch in tatsächlicher Hinsicht, nicht wie bei der Revision nur noch auf Fehler bei der Rechtsanwendung.

Rechtsstaatlich gesehen finde ich es richtig, dass bei Kapitalverbrechen nicht nach einer Instanz endgültig Schluss ist, sondern dass der Prozessverlieret (kann im Falle eines Freispruchs ja auch die StA sein) die Möglichkeit der Berufung hat.


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Kriminalfall Kim Wall

26.04.2018 um 00:17
Zitat von burnonedownburnonedown schrieb:Wie belastbar ist das Gesamtbild, wenn so ziemlich jeder einzelne Punkt auch irgendwie anders interpretiert werden kann? Oder einfach nicht nachgewiesen werden kann?
Das sehe ich anders: selbst wenn einzelne Punkte angezweifelt werden könnten, ändert sich am Gesamtbild nichts, weil nur ein unglaublicher Zufall bewirkt haben könnte, dass eine Frau an Bord der Nautilus auf solche Weise starb und dann genau so verletzt und verstümmelt wurde, wie es auf den Videos und Chats vorgegeben wurde, als hätte Madsen den grausamen Mord samt Vertuschung nachstellen wollen, den er leugnet.
Zitat von burnonedownburnonedown schrieb:irgendwie ist es aber von Anfang an dieses in sich geschlossene System, das nicht so richtig fest verankert ist.
Es ist anders herum: Das System ist fest verankert, weil es in sich geschlossen ist. ;)
Zitat von burnonedownburnonedown schrieb: irgendwie habe ich aber das berüchtigte Bauchgefühl, dass die Geschichte nicht vollständig ist.
Das ist sie tatsächlich nicht und die Staatsanwaltschaft leugnet das nicht.
Alle hätten sich sicher eine eindeutigere Aufklärung gewünscht.
Aber auch wenn der genaue Tathergang und die Todesursache nicht nachgewiesen werden können, ist der Mord nachgewiesen.


Diese Einschätzung, die ich vorgestern schrieb, hat sich nun bestätigt.
Was ich unterschätzte: Mir wurde im Plädoyer zu wenig hervorgehoben, dass Madsens Version schon darum nicht stimmen kann, weil er meinte, Kims Körper sei noch intakt gewesen, als er anfing sie zu zerteilen.
Ein Gericht ist aber nicht "Publikum" und gewichtet ganz anders, da stehen solche scheinbar nebensächlichen Fakten gleichwertig neben solchen, die lang und breit erörtert wurden.

Ich verstehe überhaupt nicht, warum hier gleich unterstellt wurde, dass Madsen nach 12 Jahren frei kommen würde... jemand, der einstimmig zur Höchststrafe verurteilt wurde, wird nicht auf Anhieb in den Genuss der ersten Begnadigungs-Möglicheit kommen und wenn Madsen vor der Verhandlung die Psychologen nicht täuschen konnte, dann kann er es in 12 Jahren auch nicht.
Zitat von suki04suki04 schrieb:Pier Hinrichs ist der Reporter der Welt vor Ort die ganze Zeit und betont die Transparenz
der Untersuchung mit umfangreichen Einblick in die Unterlagen.
Peter Madsen sagt er bestätigt durch sein Auftreten das egomanisch ist das Gutachten.
Das wurde hier im Thread auch zu wenig beachtet: Es war seit Madsens erster Aussage klar, dass er immer noch lügt. Er hat die um den Todeszeitpunkt herum zugefügten Verletzungen einfach geleugnet und dann muss man nicht mehr minutiös nachvollziehen können, ob die Frau noch lebte und bei Bewusstsein war, als er ihr das antat, oder schon bewusstlos war und leblos schien... dass jemand überhaupt zu so etwas in der Lage ist, lässt darauf schließen, dass ihm ihr Leben oder Tod vollkommen egal war. Er wollte ihr diese Verletzungen zufügen, hatte die Werkzeuge dazu dabei, hat sie getötet und hat dann versucht, alles zu vertuschen.

Seine Unfallversion war unglaubwürdig, eben weil er meinte, dass es eine ähnliche Situation schonmal gab. Er war mehrfach alleine mit der Nautilus unterwegs und hat sich nie selbst ausgesperrt... aber ausgerechnet an dem Abend passiert ihm das, nachdem er das Video angesehen und die Werkzeuge an Bord gebracht hat?

In der Urteilsbegründung wird darauf eingegangen, ob der Schraubenzieher zu einem anderen Zweck an Bord gebracht wurde.... aber um zur Markierung bei Tauchgängen zu dienen, hätte man ihn nicht anspitzen müssen.

Ich habe zeitweise darüber nachgedacht, ob die Stiche um die Vagina beim Zerteilen passiert sein könnten (würde man die Einblutungen ignorieren), aber man zerteilt einen Körper nicht mit einer Stichwaffe, sondern mit einem Messer oder einer Säge, und dann sehen die Verletzungen ganz anders aus. Auch das wurde hier viel zu wenig beachtet: Nicht nur das Werkzeug, sondern auch die Stich- oder Schnittführung sagt etwas darüber aus, wozu die Verletzung zugefügt wurde.
Und es gibt nur sehr wenige Möglichkeiten, zu erklären, warum jemand auf die Genitalien einer gerade sterbenden oder tot erscheinenden Person einsticht. Um genau zu sein: Eine, und der ist das Gericht gefolgt.
Zitat von EDGARallanPOEEDGARallanPOE schrieb:Das interessante an diesem Artikel ist, dass die genannte Rechnung hinten und vorne nicht stimmen kann.

Rechnet man sie nämlich mit der Bevölkerung von Deutschland durch (80 Millionen) erhält man 24000 Psychopathen die aufgrund eines Triggers eine gefährliche Straftat begehen. ( Ich habe von 2 bis 4 Prozent, die Mitte 3 als Rechenfaktor gewählt)
Du rechnest die gesamte Bevölkerung von der Geburt bis zum Tod in die Kriminalstatistik ein?
Zitat von Maxi05Maxi05 schrieb:Ich hoffe, dass die Revision für PM ein Eigentor wird. Nicht selten wird daraufhin die Strafe sogar erhöht!
Nicht, wenn die Verteidigung Revisionsantrag stellt.
Zitat von Ebba11Ebba11 schrieb:Eine Sicherheitsverwahrung wäre ein Vabanquespiel geworden, auch wenn das Gericht bei einer Sicherheitsverwahrung schlussendlich die Freilassung aussprechen muss, stützt sie sich dabei auf psychologische Gutachten und davon kann man halten was man will, aber wenn PM sich fünf Jahre lieb und nett verhält, wäre er ggf. früher rausgekommen.
Das halte ich zwar für nicht möglich, aber im Prinzip hast Du recht: Die Sicherungsverwahrung hätte nicht garantiert, dass Madsen länger in Haft geblieben wäre.
Zitat von Maxi05Maxi05 schrieb:Jetzt bleibt noch zu hoffen, dass die Nautilus geschreddert wird. Erstens, um sicher zu gehen, dass dort keine Speicherkarte mehr drin sein kann und zweitens, um sein Lebenswerk zu vernichten.
Nein.
Die Nautilus wird verschrottet, weil die Eigentümer auch keine andere Verwendung mehr darin sehen. Vermutlich wird durch den Antrag der Staatsanwaltschaft nur sicher gestellt, dass den Eigentümern keine weiteren Kosten entstehen.
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Man sollte das Boot schreddern, wenn eine minimale Chance besteht, die Speicherkarte zu finden.
(Obwohl ich die komlett abgehakt habe. Wäre zum Filmen auch nicht nötig gewesen)

Vor allem um zu verhindern, dass dieses Boot (das ja ein Tatort ist), zur pilgerstätte wird.
Herrgottnochmal... wird denn jeder Tatort zur "Pilgerstätte"?
Und wer sollte das betreiben? Die frustrierten Mitarbeiter, die sich von ihm abgewendet haben, oder die anderen, die ihn immer noch für unschuldig halten?
Zitat von MysteryGuyMysteryGuy schrieb:Weiß denn hier jemand, wie das nun WIRKLICH mit der lebenslangen Strafe ist? Bei ZEIT Online bzw. der dpa Pressemitteilung lautet es nämlich...
Eine lebenslange Freiheitsstrafe bedeutet in Dänemark im Durchschnitt rund 15 Jahre Gefängnis. Nach 12 Jahren kann bei der Königin eine Begnadigung beantragt werden. Nur wenige Gefangene bleiben tatsächlich bis zum Ende ihres Lebens hinter Gittern.
Also mit Glück ist er in 12 Jahren, aber spätestens in ca. 15 Jahren wieder draußen... (?)
Du müsstest nur mal lesen, was Du selbst zitierst:
im Durchschnitt rund 15 Jahre Gefängnis.
Ich finde das wirklich ärgerlich, wie ohne Sinn und Verstand irgend ein Unfug gepostet wird, der einem spontan zu dem Urteil in den Sinn kommt.
Was hindert einen daran, erstmal zu überlegen was das alles bedeuten könnte?


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Kriminalfall Kim Wall

26.04.2018 um 00:20
Zitat von AndanteAndante schrieb:Bei der Berufung wird der Sachverhalt noch mal in tatsächlicher Hinsicht neu überprüft, also neue Zeugen, neue Gutachten, nochmalige Vernehmung bisheriger Zeugen etc. möglich.
die verteidigung sollte aber doch wenigstens gründe angeben, warum sie ein berufungsverfahren wünschen, oder soll das prüfende gericht hellsehen?

oder ist das in dänemark anders?
Prüfung der Berufung

Ist die Berufung beim zuständigen Berufungsgericht eingegangen, muss sie von diesem geprüft werden. Dafür hat das Gericht Zeit bis zu dem Termin der mündlichen Verhandlung. Hat das Berufungsgericht festgestellt, dass kein relevanter Grund für eine Berufung vorliegt, kann es diese zurückweisen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn die Zurückweisung einstimmig beschlossen worden ist. Dabei ist zu beachten, dass gegen eine Zurückweisung einer Berufung keine Berufung eingelegt werden darf und diese auch nicht anfechtbar ist.
https://www.juraforum.de/lexikon/berufung-zivilprozess


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Kriminalfall Kim Wall

26.04.2018 um 00:29
Zitat von FFFF schrieb:Herrgottnochmal... wird denn jeder Tatort zur "Pilgerstätte"?
Herrgottnochmal? Was soll das denn?
Es gibt mehr als genug Menschen, die sich gerne gruseln. Und ein kleines U-Boot ist an sich schon eine Attraktion.


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26.04.2018 um 00:32
Zitat von DEFacToDEFacTo schrieb:die verteidigung sollte aber doch wenigstens gründe angeben, warum sie ein berufungsverfahren wünschen, oder soll das prüfende gericht hellsehen?

oder ist das in dänemark anders?
Weiß ich leider nicht, wie es in DK ist. In D kann man, muss man aber eine Berufung in Strafsachen nicht begründen. Begründet man die Berufung gar nicht, riskiert man halt, dass das Berufungsgericht die Berufung als offensichtlich unbegründet zurückweist, weshalb die meisten Strafverteidiger sich auf die schriftlichen Urteilsgründe der ersten Instanz stürzen und versuchen, diese haarklein auseinanderzunehmen und dem Berufungsgericht im einzelnen zu erklären, warum das Urteil erster Instanz grottenschlecht war.

Frau Engmark wird hier vermutlich im Berufungsverfahren auch versuchen, die nach ihrer Meinung vorhandenen Schwachstellen des Urteils erster Instanz konkret aufzuzeigen.


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Kriminalfall Kim Wall

26.04.2018 um 00:43
Wenn das U-Boot auf Anordnung des Gerichts verschrottet wird, erhält der Besitzer eine Entschädigung von Staat?
Er kann doch mit seinen Eigentum machen was er will, oder?

Wie ist das in Deutschland?


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26.04.2018 um 00:46
Frau Engmark hat mit der Berufung nur bekräftigt, was sie auch im Plädoyer angeführt hat: Man kann Details anfechten.
Das wird aber keinen Erfolg haben, denn auch wenn manche Details anfechtbar sind, sind es die wesentlichen nicht: Madsen muss dabei gewesen sein, als Kim Wall starb, und ihr dabei die Stiche in die Genitalien zugefügt haben. Er hat die Werkzeuge dazu davor an Bord gebracht, sich in der Nacht zuvor ein Video mit einer Tötung angesehen, die dem Verletzungsmuster an Kim Wall entspricht, anschließend die Spuren beseitigt und bis zuletzt gelogen.
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Herrgottnochmal? Was soll das denn?
Es gibt mehr als genug Menschen, die sich gerne gruseln. Und ein kleines U-Boot ist an sich schon eine Attraktion.
Ist das so?
Die gleichen Befürchtungen gab es zum Haus in Höxster, die sich als unbegründet erwiesen.
Wer sich für ein U-Boot interessiert, möchte nicht auch einen Tatort besichtigen, an dem eine Frau grausam ermordet wurde und zerstückelt wurde.
Es gibt Leute, die sich Tatorte ansehen möchten - aber das sind so wenige, dass es niemanden ernähren würde.


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26.04.2018 um 00:50
@marisa2
Ich glaube gelesen zu haben. dass die Besitzer mit der Verschrottung einverstanden sind.
Madsen ist nicht alleiniger Besitzer, sondern der Verein. Es entscheidet also der Vereinsvorstand, was mit der Nautilus zu geschehen hat.
Madsen hat sie versenkt, der hat also kein Mitspracherecht mehr.


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26.04.2018 um 00:55
Zitat von FFFF schrieb:Es entscheidet also der Vereinsvorstand, was mit der Nautilus zu geschehen hat.
Ist das so? Ich denke nicht. Überdenke du das nochmal was du da schriebst.


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26.04.2018 um 01:23
Zitat von nodocnodoc schrieb:Ob bei Madsen überhaupt was zu holen ist werden die schon genau unter die Lupe nehmen.
Das dürfte mit "Nein" ausgiebig beantwortet sein. Keine Sponsoren, keine Kohle, kein Madsen.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Weiß ich leider nicht, wie es in DK ist. In D kann man, muss man aber eine Berufung in Strafsachen nicht begründen. Begründet man die Berufung gar nicht, riskiert man halt, dass das Berufungsgericht die Berufung als offensichtlich unbegründet zurückweist, weshalb die meisten Strafverteidiger sich auf die schriftlichen Urteilsgründe der ersten Instanz stürzen und versuchen, diese haarklein auseinanderzunehmen und dem Berufungsgericht im einzelnen zu erklären, warum das Urteil erster Instanz grottenschlecht war.
Es ist eine Frage nach der Instanz, jedenfalls in D. Für Berufung braucht es keine Begründung. Aber in D kann in Strafsachen nur gegen Entscheidungen der Amtsgerichte berufen werden. Das betrifft nur bestimmte Tatbestände, die nicht für Landgerichte vorgesehen sind. Gegen Landgerichte gibt es nur Revision.
Das Rechtssystem in DK dürfte damit kaum vergelichbar sein, denn dieser Fall wäre in D nie vor einem Amtsgericht gelandet.


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nodoc ehemaliges Mitglied

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26.04.2018 um 02:31
@marisa2
@lightbride
@FF


Peter Madsen ist und war nie Eigentümer des U-Bootes. Das Ding gehörte zuletzt einer Aktiengesellschaft
deren Hauptaktionär Georg Poul Artmann ist, welcher den Verein Raketmadsens Rumlaboratorium
gründete und über eine Holdinggesellschaft unterstützte in Form eines Start-up-Stipendium in Höhe von 250 000 Kr.
Der Verein wurde mittlerweile aufgelöst und der Hauptaktionär hat keine Ansprüche auf das U-Boot geltend gemacht, den Behörden frei gestellt, wie sie weiter mit dem Tatort verfahren möchten.
Die werden das Ding möglichst bald verschrotten, auch aus Pietätsgründen, weil nicht alle Spuren im U-Boot restlos beseitigt werden können. Und weil keine Behörde sich dauerhaft die Lagerkosten für so etwas leisten möchte.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Wobei, so viel Selbstkritik muss sein, dieser Thread, jeder einzelne Beitrag darin, natürlich sein Teilchen beigetragen hat. Da müsste sich jede(r) Schreiber(in) hier an die eigene Nase fassen, was das Rummelmachen angeht.
Da gebe ich dir vollkommen recht und auch ich fasse mich an meine eigene Nase. Ist ein ambivalenter Zustand.
Zitat von desmodiumdesmodium schrieb:Das dürfte mit "Nein" ausgiebig beantwortet sein. Keine Sponsoren, keine Kohle, kein Madsen
So viel ich erinnere waren noch etwa 5000 Kr. in der "RML-Vereinskasse", die nach dessen Auflösung als Spende an die Stiftung der Eltern von KW gehen sollte, was diese verständlicherweise aber abgelehnt haben.
Ob Madsen eventuell noch was auf die "hohe Kante" geschafft hat? Wer weiß, ich glaube es aber auch nicht wirklich.


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Kriminalfall Kim Wall

26.04.2018 um 02:59
Zitat von nodocnodoc schrieb:Die werden das Ding möglichst bald verschrotten, auch aus Pietätsgründen, weil nicht alle Spuren im U-Boot restlos beseitigt werden können.
Es dürfte heute kein Problem mehr sein, solche 'Spuren' zu entfernen. Restlos.

Es werden ja auch keine Häuser oder Wohnungen abgerissen, nur weil dort ein Mord oder eine Tötung stattfand. Ich denke, es geht hier schlicht um RACHE und das dieses Lebenswerk von Peter Madsen aus der Gegenwart getilgt werden soll. Und das ist auch nachvollziehbar - aber man sollte es dann auch so kommunizieren.

Wie auch immer - seine Verteidigerin hat ja Berufung angekündigt. Somit gilt der komische Tüftler ja formal wieder als 'unschuldig'.
Ich habe mir übrigens die Madsen-Geschichte auf TLC angeschaut.

Neu war für mich, dass die Behörden das U-Boot sogar durchleuchtet haben mit einem mobilen Röntgengerät. Und das die damaligen Mitarbeiter und Freunde von Peter Madsen seine Anwältin beauftragt haben.

Es ist daher tatsächlich nicht auszuschließen, dass Frau E. erst 'im Laufe der Zeit' bemerkt hat, wen sie da verteidigt. Und das sie Herrn Madsen eventuell zum Ende hin nicht mehr mit aller 'Leidenschaft und Konsequenz' verteidigt hat - weil auch ihr bewusst wurde, dass er zwar gerne redet und erzählt - dies aber nicht dauerhaft der WAHRHEIT entspricht.


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Kriminalfall Kim Wall

26.04.2018 um 04:03
Zitat von FFFF schrieb:Du rechnest die gesamte Bevölkerung von der Geburt bis zum Tod in die Kriminalstatistik ein?
Wie würdest du es rechnen ?

Die Personen , welche die Studie durchführten haben ja auch keine Eingrenzungen in der Altersstruktur durchgeführt.

Grenze ich beispielsweise auf die Altersschicht 20 bis 60 Jahre ein, gehen mir ja auf der einen Seite die unter 20-jährigen durch das Raster die in der Zukunft noch eine Tat begehen werden und auf der anderen Seite die über 60-Jährigen, die schon eine Tat begangen haben.

Möglicherweise täusche ich mich aber und das ganze erfordert einen komplizierteren Rechenweg, als ich ihn gewählt habe.


Aber...

Habe mir eben mal die statistischen Daten angeschaut.

Der Bevölkerungsanteil der 20-60-jährigen liegt in Deutschland, bei knapp 43 Millionen Menschen.

Auf diesem Rechenweg halbiert sich also der infrage kommende Personenkreis auf ca. 12000 Personen, die als Psychopathen unter einem entsprechenden Trigger eine gefährliche Straftat begehen.

Als gefährliche Straftat. sehe ich alle Taten vom versuchten Totschlag/versuchten Mord an aufwärts. Meinetwegen nehmen wir auch noch schwere/gefährliche Körperverletzung mit hinein.

Selbst dann halte ich die Zahl von 12000 Tätern mit vollendeter Tat, unter den Voraussetzungen der Studie( Psychopath) für utopisch.


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