suki04 schrieb:Hat jemand die Begründung mit der finanziellen Entschädigung verstanden?
Ja, ich glaube schon.
Das ist in Dänemark so geregelt, dass es eine gemeinsame Adresse geben muss, also eine Wohngemeinschaft.
Man geht wohl davon aus, dass die Beziehung zwischen Eltern und Kindern nicht mehr eng ist, wenn sich die Kinder abgenabelt haben.
Auch scheint es Schmerzensgeld nicht zu geben. (Oder irre ich mich?)
Ich erinnere mich noch an den "Germanwingsabsturz".
Da traten die Hinterbliebenen ja mit ihren Forderungen an die Lufthansa heran.
Und zwar war ein Argument, dass die Angehörigen Schmerzengeld erhalten sollten, weil die Vorstellung schmerzhaft uist, ihre Lieben hätten 8-10 minuten den Absturz mitbekommen. Also bewusst mitbekommen.
Das wurde aber wohl nicht durch die Gutachter gestützt.
Die Angehörigen von KW leiden auch, weil sie wissen, dass ihre Tochter lange leiden musste.
Aber das scheint in Dänemark nicht als entschädigungswürdig zur Debatte zu stehen.