nodoc schrieb:Kann ich mir nicht vorstellen, dass seine Familie jetzt für seine Schulden aufkommen muss.
Seine Eltern leben glaube ich nicht mehr und sein Bruder ist ein Halbbruder. Geschwister sind ohnehin nicht für die Vergehen ihrer Geschwister haftbar. Wäre ja auch ein Ding und so was wie "Sippenhaft".
Nein, bestimmt nicht.
Indem man sagt, dass Eltern des OPfers keinen AnsrPruch auf Entschädigug haben, wenn das Kind die Eltern nicht unterstützt hat (und man nicht zusammengewohnt hat), sollte die Symmetrie in Gedanken erlaubt sein,
dass Eltern auch nicht für die Schulden der erwachsenen Kinder zahlen müssen.
Ich denke, dass die gerade erfolgte Scheidung, im Hause Madsen eine Rolle sPielt.
Wenn Herr und Frau Madsen getrennt sind, kann vielleicht nicht auf das früher gemeindsame Vermügen zugegriffen werden.
Das gehört zur Hälfte jetzt der Frau.
Aber vielleicht liest man sPäter noch etwas darüber?