@Grasmücke Das ist mir schon klar. Auch bei uns kann man ja erst nach 15 Jahren den Antrag stellen und ist dann nach durchschnittlich ca. 17 Jahren (Stand 2008) draußen. Das gilt bei uns natürlich nur für Straftäter, bei denen keine besondere Schwere der Schuld festgestellt und auch keine Sicherungsverwahrung verhängt wurde, sondern die -so wie Madsen hier- nur einfaches "lebenslang" erhalten haben.
@all Danke für die Hinweise zum dänischen Recht. Ich habe das jetzt auch noch bei einer ausländischen Quelle* nachgelesen. Wenn ich das richtig verstanden habe, dann gibt es in Dänemark in der Tat entweder lebenslange Haft *oder* bei psychisch kranken Straftätern "forvaring" (wohl unserer Sicherungsverwahrung entsprechend), aber nicht beides bzw. keine Kombination.
Wenn dieses Urteil rechtskräftig würde bzw. in der Revision Bestand hält, dann kann PM also ganz normal nach 12 Jahren mit den Anträgen beginnen und dank möglicherweise guter Führung und Sozialprognose hoffen, dass er nicht allzu weit über den 15 Jahren Durchschnitt landen wird.
Mir unverständlich, dass so eine kranke Type nicht für alle Ewigkeit in Sicherungsverwahrung kommt, aber müssen die Dänen selber wissen, was sie da tun
;) .
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The prosecution had asked for Madsen to be sentenced to life in prison or placed in "forvaring" -- a type of preventive custody with no time limit for prisoners believed to pose a significant danger to others.
Both are considered the harshest penalties in Danish law. Life sentences are rarely given in Denmark unless a person is found guilty of multiple murders.
The question of forvaring or a life sentence arose based on Madsen's mental examination, which concluded that he remains dangerous, has psychotic traits, appears unfeeling and untrustworthy, suffers from lack of empathy and is highly sexually deviant.
https://www.cnn.com/2018/04/25/europe/kim-wall-murder-peter-madsen-intl/index.html