frauZimt schrieb:Ich denke sie hat eine Aussage gemacht? Eben nur nicht öffentlich. Sie hat ein ärztliches Attest vorgelegt, das akzeptiert wurde.
Sie soll vorher ausgesagt haben.
Sie hatte bei der Polizei ausgesagt, wann das gewesen ist, wurde meines Wissens nach nicht gesagt.
Ich habe gelesen, dass sie aufgrund der Scheidung ihr Zeugnisverweigerungsrecht verloren hat und dann als sie vorgeladen wurde, ein ärztliches Attest vorgelegt hat. Mit diesem Attest war die Richterin nicht zufrieden und dann hat Madsens Ex-Frau ein ergänzendes Attest vorgelegt. Die Verteidigung hatte beantragt, dass sie trotzdem vor Gericht aussagen muss. Das Gericht hat dann entschieden, dass sie aufgrund des Attests nicht gezwungen werden kann, auszusagen.
Der Staatsanwalt hat vorgeschlagen die Vernehmung bei der Polizei vorzulesen, dies wollte die Verteidigung nicht, da sie so keine Gegenfragen stellen kann. Der Staatsanwalt konnte die Vernehmung dann nicht vortragen, da sie als Zeugin der Verteidigung vorgeladen war.
Vielleicht wäre ihre Aussage ohne BEs Gegenfragen nicht so toll für Madsen ausgefallen.