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Kriminalfall Kim Wall

28.987 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: 2017, Dänemark, U-boot ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Kriminalfall Kim Wall

Kriminalfall Kim Wall

26.04.2018 um 07:29
Zitat von GigiNazionaleGigiNazionale schrieb:Es werden ja auch keine Häuser oder Wohnungen abgerissen, nur weil dort ein Mord oder eine Tötung stattfand. Ich denke, es geht hier schlicht um RACHE und das dieses Lebenswerk von Peter Madsen aus der Gegenwart getilgt werden soll. Und das ist auch nachvollziehbar - aber man sollte es dann auch so kommunizieren.
Nein, es geht nicht um Rache. Wir sehen schon am Urteil, dass der Rachegedanke keine Rolle spielt.
Ausserdem kann sein Werk nicht getilgt werden, da es unzählige Dokumente seiner Arbeit gibt.
Jeder Mensch, der sich für das, was er machte interessiert, kann sich künftig ein Bild machen. Dieses Boot war allein schon technisch eine Todesfalle war (siehe seine Unfalltherorien),darum besser so.

Außerdem könnte er im Gefängnis ein neues Boot konstruieren und draussen bauen lassen.
Oder es gründet sich ein Verein, der das Tatort-Boot noch eimal baut.
Welche Instanz sollte das aus Rache verbieten?
Zitat von GigiNazionaleGigiNazionale schrieb:Wie auch immer - seine Verteidigerin hat ja Berufung angekündigt. Somit gilt der komische Tüftler ja formal wieder als 'unschuldig'.
Formal unschuldig?
Wo befindet er sich denn gerade? Zu Hause, bei seinen Katzen, weil die Strafe mal eben ausgesetzt wurde?
Oder in Gewahrsam?

Er ist ein rechtskräftig verurteilter Mörder!
Und das bleibt er, auch wenn er ankündigt, das Urteil überprüfen zu lassen.

Die nächste Instanz wird sich mit dem Fall erneut befassen.
"Formal unschuldig" ist er bis dahin nicht.


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26.04.2018 um 07:36
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Formal unschuldig?
Wo befindet er sich denn gerade? Zu Hause, bei seinen Katzen, weil die Strafe mal eben ausgesetzt wurde?
Oder in Gewahrsam?

Er ist ein rechtskräftig verurteilter Mörder!
Nein, rechtkräftig ist man erst verurteilt, wenn kein Rechtsmittel gegen ein Urteil mehr gegeben ist. Hier in D geht das bis zur Entscheidung über die Revision beim BGH, Beschwerden zum BVerfG oder EGMR verhindern die Rechtskraft nicht.

Es ist schon richtig, rein formell gilt er noch solange offiziel als unschuldig, solange noch ein Rechtsmittel möglich ist. Er dürfte sich auch noch bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens in U-Haft bleiben, erst danach gelangt er in Strafhaft.

Wie gesagt, es ging hier wohl nur um das rein Formelle. Dass er nun verurteilt wurde, bedeutet natürlich schon etwas.


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26.04.2018 um 07:46
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Wie gesagt, es ging hier wohl nur um das rein Formelle. Dass er nun verurteilt wurde, bedeutet natürlich schon etwas.
Ich kenne das als "rechtskräftig mit Zustellung des Urteils".
Ob der Verurteilte in die nächste Instanz geht, entscheidet er selber.

Es gibt bestimmt noch eine andere Formulierung als "formal unschuldig".


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26.04.2018 um 07:53
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Ich kenne das als "rechtskräftig mit Zustellung des Urteils".
Nein, der Betroffene muss ja erst entscheiden können, ob er überhaupt ein Rechtsmittel einlegen will. Und das kostet Zeit. Damit der Betroffene die Rechtskraft nicht unendlich lange nach hinten dehnen kann, gibt es ganz feste Fristen, bis wann man ein Rechtsmittel einlegen muss, bis wann man ein Rechtsmittel begründen muss. Das erfolgt stufenweise.

Und solange ein Rechtsmittel möglich ist, gilt im Strafverfahren die Unschuldsvermutung und das ist letztendlich auch richtig so.

Hier ein krasses Beispiel, warum das auch so vernünftig ist. Stelle Dir mal vor, es gibt noch die Todesstrafe, dann könnte man diese mit Rechtskraft direkt vollstrecken, obgleich das Urteil u.U. nicht endgültig ist. Da es auch Unterschiede zwischen U- und Strafhaft gibt, ist das natürlich auch heute noch sinnvoll.

Her der Link zu Wikipedia, da steht das genau so drin:
Wikipedia: Rechtskraft (Deutschland)


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26.04.2018 um 08:10
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Hier ein krasses Beispiel, warum das auch so vernünftig ist. Stelle Dir mal vor, es gibt noch die Todesstrafe, dann könnte man diese mit Rechtskraft direkt vollstrecken, obgleich das Urteil u.U. nicht endgültig ist. Da es auch Unterschiede zwischen U- und Strafhaft gibt, ist das natürlich auch heute noch sinnvoll.
Ja, das stimmt.
Das ist ein gutes Argument.


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26.04.2018 um 08:18
Zitat von nodocnodoc schrieb:Peter Madsen ist und war nie Eigentümer des U-Bootes. Das Ding gehörte zuletzt einer Aktiengesellschaft
deren Hauptaktionär Georg Poul Artmann ist, welcher den Verein Raketmadsens Rumlaboratorium
gründete und über eine Holdinggesellschaft unterstützte in Form eines Start-up-Stipendium in Höhe von 250 000 Kr.
Der Verein wurde mittlerweile aufgelöst und der Hauptaktionär hat keine Ansprüche auf das U-Boot geltend gemacht, den Behörden frei gestellt, wie sie weiter mit dem Tatort verfahren möchten.
Danke, Du hast das genauer erklärt was ich meinte.
Zitat von EDGARallanPOEEDGARallanPOE schrieb:Auf diesem Rechenweg halbiert sich also der infrage kommende Personenkreis auf ca. 12000 Personen, die als Psychopathen unter einem entsprechenden Trigger eine gefährliche Straftat begehen.
Ich habe das nochmal nachgelesen. Kragh hat da gar nichts gerechnet in dem Interview, sondern eher als Redewendung deutlich machen wollen, dass nur ein ganz kleiner Teil der Personen, die man als Psychopathen einstufen könnte, gefährlich werden.
Studien zeigen, dass zwei bis vier Prozent der Bevölkerung Psychopathen sind. 99 Prozent von ihnen begehen keine gefährlichen Verbrechen. Aber dann hat man eben dieses eine Prozent, das sie auslebt, weil es für sie einen Trigger gab.
Zitat von EDGARallanPOEEDGARallanPOE schrieb:Als gefährliche Straftat. sehe ich alle Taten vom versuchten Totschlag/versuchten Mord an aufwärts. Meinetwegen nehmen wir auch noch schwere/gefährliche Körperverletzung mit hinein.
Gefährlich ist natürlich auch Körperverletztung, von Todesgefahr spricht der Mann da ja auch nicht.
Und wie gesagt sehe ich das "eine Prozent" eher als Umschreibung, denn als statistisch errechnet.

Vollkommen richtig ist aber seine charakterisierung von Madsen:
Ich beschäftige mich mit Psychopathen und es ist wirklich interessant: Sie wollen oft reden. Seltsamerweise wollen sie immer erklären, was passiert ist und gleichzeitig ihre Verantwortung ablegen. Ich glaube, der Staatsanwalt wusste das, als er Madsen befragt hat.
Das ist die Erklärung dafür, dass Madsen nicht einfach geschwiegen hat und sich auch mit seiner Aussage vor Gericht nur noch weiter belastete.
Ich denke auch, dass es seine eigene Entscheidung war, zu der ihm die Anwältin wohl kaum geraten h ätte... außer, er hätte sie auch eingewickelt ("Er hat es einfach nicht in sich.")


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26.04.2018 um 08:59
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Er ist ein rechtskräftig verurteilter Mörder!
Und das bleibt er, auch wenn er ankündigt, das Urteil überprüfen zu lassen.
Nein, RECHTSKRÄFTIG verurteilt ist er erst ab dem Zeitpunkt, ab dem das entsprechende Urteil Rechtskraft erlangt hat.

Rechtskräftig ist ein Urteil erst, wenn gegen es kein Rechtsmittel mehr eingelegt werden kann, hier also erst dann, wenn die Berfung zurückgewiesen wurde, ebenso ein evtl. Revisionsantrag. Vorher ist PM zwar verurteilt, aber noch nicht rechtskräftig verurteilt.


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26.04.2018 um 09:30
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Ich kenne das als "rechtskräftig mit Zustellung des Urteils".
Das wäre dann die Zustellung eines Urteils, gegen das gesetzlich kein Rechtsmittel mehr möglich ist. Ein solches Urteil wird mit Zustellung rechtskräftig, nicht aber bereits ein erstinstanzliches Urteil, bei dem Berufung eingelegt werden kann.

SCMP77 hat zur Frage Rechtskraft ein schönes Beispiel gebildet. Ich habe für den Fall PM auch eins:

Es kann ja sein, dass das Berfungsgericht PM nicht zu lebenslang verurteilt, sondern zu einer langjährigen Haftstrafe plus Sicherungsverwahrung. Es gibt also nun das Berufungsurteil, und es gibt das anderslautende erstinstanzliche Urteil. Was gilt nun für den Verurteilten, und ab wann, wenn überhaupt, endet für ihn die Haft, und ab wenn, wenn überhaupt, fängt die Sicherungsverwahrung an?

Um derartige kollidierende Ergebnisse zu vermeiden, kommt es darauf an, dass nur ein Urteil gilt, und zwar das rechtskräftig gewordene.


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26.04.2018 um 10:00
Ich hab eine in meinen Augen interessante Seite gefunden, auf der das Prozedere "Berufung" sehr verständlich erklärt wird.

Zudem scheint sie auch recht aktuell (17.05.2017).

https://e-justice.europa.eu/content_rights_of_defendants_in_criminal_proceedings_-169-FI-maximizeMS-en.do?clang=de&idSubpage=4

Engmark hat also Berufung eingelegt.
Jetzt muss sie erst mal die Urteilsbegründung studieren.
Sie hat dafür knapp einen Monat Zeit.
Innerhalb dieses einen Monats muss sie ihren Berufungsantrag ordentlich begründen.
Das ist zwar nicht zwingend erforderlich, aber dennoch sinnvoll, da sonst ihr Antrag sehr wahrscheinlich abgelehnt wird, weil er ja ganz offensichtlich unbegründet ist.
Vielleicht passt Madsen ja bloss die Höhe der Entschädigungszahlung an Ole nicht?
Wir wissen es noch nicht.
Ich denke, eine neue Hauptverhandlung, mit eventuellen neuen Zeugen wird es sicher nicht geben.
Das wird eine mehr formale Sache, die drei Personen des Berufungsgerichts behandeln und entscheiden werden.
Ich als Laie kann keine groben Fehler des Gerichts erkennen.
Grobe Fehler hat in meinen Augen eher Engmark gemacht: Im Plädoyer sagt sie, man müsse berücksichtigen, was Madsen alles gestanden hat.
Sie redet von Unfall, Leichenschändung und Schifffahrtsgefährdung.
Allein der Unfall ist nach Madsens Erklärungen durch grobe Fahrlässigkeiten entstanden, durch falsches Vorgehen, das Madsen auch eingeräumt hat.
Es ist also ein Mensch zu Tode gekommen durch grobe Fahrlässigkeit des Angeklagten.
Das hat Engmark überhaupt nicht berücksichtigt bei ihrer Ansetzung der Höhe des Strafmaßes.
Die Schilderung des Unfallhergangs alleine wirft doch schon die Frage auf: So kann man doch nur handeln, wenn man unter Drogen, Alkohol oder ähnlichem steht?!?
Das konnte man ausschließen: Madsen konsumiert keine Drogen und meidet Alkohol.
Als realistische Alternative käme doch da nur noch in Frage, Madsen hat aus Vorsatz so gehandelt, Madsen wollte so einen Unfall herbeiführen.
Selbst wenn man also einen derartigen Unfall als wahrscheinlich ansehen würde, was das Gericht eh klar verneint hat, wäre ein Urteil angemessen, das weit von Engmarks Forderung entfernt ist.
Engmarks Grundforderung, 6 Monate Haftstrafe, wegen Leichenschändung und Schifffahrtsgefährdung, enbehrt also in meinen Augen jeder Grundlage,
da Madsen ja selber schon weit mehr eingestanden, als Engmark im Plädoyer berücksichtigt hat.
Meine Meinung.


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Kriminalfall Kim Wall

26.04.2018 um 10:01
Wie auch immer, PM wurde für Mord und Vergewaltigung gerichtlich verurteilt und hat die Höchststrafe erhalten.

Dass so ein Fall mit einer anvisierten Höchststrafe erstinstanzlich überhaupt vor dem Amtsgericht zugelassen wird, ist mMn. ziemlich unproduktiv.

Dennoch wurde hier natürlich kein willkürliches Urteil gefällt, sondern Recht gesprochen und Madsen die angeklagten Tatbestände ohne vernünftigen Zweifel nachgewiesen. Das Urteil ist eindeutig und einstimmig.

Neues Beweise, Zeugenaussagen oder Indizien sind mMn. nicht zu erwarten, demzufolge eher reine Formsache, bis PM seine letzten rechtlichen Möglichkeiten verblasen und das Ganze auch nach UN-Menschenrechtscharta und Europäischer Menschenrechtskonvention Rechtskraft erlangt hat ...


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Kriminalfall Kim Wall

26.04.2018 um 10:35
Zu den Rechtszügen in Dänemark:

Erstinstanzliches Gericht ist in Dänemark grundsätzlich das Amtsgericht. Soweit keine höhere Strafe als Geldstrafe in Betracht kommt, entscheidet ein Strafeinzelrichter. Verfahren, bei denen eine Strafe von 4 Jahren Freiheitsstrafe oder mehr in Betracht kommt, werden beim Schwurgericht verhandelt.

Das Urteil wurde vom Stadtgericht København byret getroffen. Normalerweise wäre die Entscheidung hier von einem Schwurgericht getroffen worden, Madsen hatte aber die Entscheidung eines Schöffengerichts beantragt. (Ein Berufsrichter, 2 Schöffen).

In Dänemark gibt es zwei Landgerichte – das Landgericht von Westdänemark und das Landgericht von Ostdänemark. Sie entscheiden über Rechtsmittel gegen Entscheidungen der 1. Instanz.

Das Berufungsgericht setzt sich bei Verhandlungen gegen Urteile der Schwurgerichte aus 3 Berufsrichtern und 6 Schöffen zusammen.
Über Rechtsmittel gegen Urteile des Schöffengerichts und gegen Urteile des Einzelrichters entscheidet das Landgericht in der Besetzung mit 3 Berufsrichtern und 3 Schöffen.

Der Oberste Gerichtshof ist sowohl für Zivil- als auch Strafsachen zuständig und ist das letztinstanzliche Gericht.

Landgerichte: Wikipedia: Østre Landsret
Oberster Gerichtshof: Wikipedia: Højesteret


Nächste Instanz in diesem Fall ist also das Østre Landsret als Tatsacheninstanz.

Ich will es nicht hoffen und denke auch, dass die Chancen gering sind, aber eine Abänderung des Urteils ist, wie dieses Beispiel zeigt, nicht gänzlich ausgeschlossen:

https://www.nordschleswiger.dk/de/daenemark/krankenschwester-zwoelf-jahre-haft-statt-urteil-lebenslaenglich


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nodoc ehemaliges Mitglied

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26.04.2018 um 10:36
Zitat von GigiNazionaleGigiNazionale schrieb:Es dürfte heute kein Problem mehr sein, solche 'Spuren' zu entfernen. Restlos.
Es werden ja auch keine Häuser oder Wohnungen abgerissen, nur weil dort ein Mord oder eine Tötung stattfand.


Möglicherweise hätte man irgendwann auch das U-Boot "clean" bekommen.
Fragt sich halt mit wie viel Aufwand, weil das nun mal kein "normaler" Tatort war, der zudem noch geflutet wurde, so das sich das alles auch noch in den letzten Ecken und Ritzen dort, verteilen konnte.
Zitat von GigiNazionaleGigiNazionale schrieb:Ich denke, es geht hier schlicht um RACHE und das dieses Lebenswerk von Peter Madsen aus der Gegenwart getilgt werden soll. Und das ist auch nachvollziehbar - aber man sollte es dann auch so kommunizieren.
Mag sein, dass die parlamentarische Erbmonarchie Dänemark auch einen gewissen "Rachegedanken" hegt, wenn sie das U-Boot vernichten lässt.
PM war irgendwo auch ein Aushängeschild in Bezug auf alternative Projekte und viele Firmen haben mit ihm zusammen gearbeitet, die sich mittlerweile lieber von ihm distanzieren, teilweise auch öffentlich, z.B. auf ihren Websites und nicht mehr mit ihm in Zusammenhang gebracht werden möchten.
Zitat von GigiNazionaleGigiNazionale schrieb:Wie auch immer - seine Verteidigerin hat ja Berufung angekündigt. Somit gilt der komische Tüftler ja formal wieder als 'unschuldig'.
Daher sind die Gefängnisse auch voll mit Unschuldigen und Opfern der Justiz. Sorry, aber ein wenig Ironie kann ich mir an der Stelle nicht verkneifen. Ich verstehe aber wie du es gemeint hast. :)
Revision, Berufung, Wiederaufnahme des Verfahren.....

Bin gespannt, wann sich die ersten "Freiheit für Madsen-rettet die UC3" Vereine formieren.
Zitat von GigiNazionaleGigiNazionale schrieb:Es ist daher tatsächlich nicht auszuschließen, dass Frau E. erst 'im Laufe der Zeit' bemerkt hat, wen sie da verteidigt. Und das sie Herrn Madsen eventuell zum Ende hin nicht mehr mit aller 'Leidenschaft und Konsequenz' verteidigt hat - weil auch ihr bewusst wurde, dass er zwar gerne redet und erzählt - dies aber nicht dauerhaft der WAHRHEIT entspricht.
Das würde ich auch so einschätzen. Auch Frau Engmark wird sich erst im Laufe der Ermittlungen darüber bewusst geworden sein, auf was sie sich da genau eingelassen hat. Sie ist aber nun mal Rechtsanwältin und die werden einen Fall ( können schon ) nicht an den Nagel hängen, nur weil sie im Laufe der Zeit merken, dass die Sache anders gelagert ist wie ursprünglich vermutet. Ihr Klient möglicherweise doch nicht so unschuldig ist, wie er zunächst schien.


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nodoc ehemaliges Mitglied

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Kriminalfall Kim Wall

26.04.2018 um 10:50
Zitat von Sector7Sector7 schrieb:Neues Beweise, Zeugenaussagen oder Indizien sind mMn. nicht zu erwarten, demzufolge eher reine Formsache, bis PM seine letzten rechtlichen Möglichkeiten verblasen und das Ganze auch nach UN-Menschenrechtscharta und Europäischer Menschenrechtskonvention Rechtskraft erlangt hat ...
Und ich könnte mir gut vorstellen, dass er genau das tun wird. Er hat viel Zeit und ist jemand, der die Bühne liebt. Und solche Leute wie er, finden irgendwie immer Unterstützer, auch wenn es absurd ist. Unterweger war auch so ein Kaliber.


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Kriminalfall Kim Wall

26.04.2018 um 11:07
Madsen hat am Montag lediglich gesagt, dass es ihm sehr, sehr leid tut.
Aber was genau ihm leid tut, das hat er nicht gesagt.
Er hat damit vor Gericht keine ehrliche Reue gezeigt in meinen Augen.
Er hat, anstatt Verantwortung zu übernehmen, es sogar vorgezogen, sein ganzes Team in Verruf zu bringen, seine Leute offen zu verdächtigen, Besitzer oder Konsumenten von grausamen Video- und Bild-Dateien zu sein.Wider besserem Wissen, wie sich herausgestellt hat.
Er hat sie verdächtigt, mit den Rohrteilen zu tun zu haben, die an Kim Walls Torso und übrigen Körperteilen befestigt waren.Wider besserem Wissen, wie die Verhandlung gezeigt hat.
Madsen hat jetzt die Quittung erhalten für seinen grausamen Mord.
Für sein charakterloses Verhalten gegenüber Freunden und Unterstützern seiner Projekte.
Für seine Lügen, die er nicht nur dazu benutzt hat, seine Tat zu verdecken, sondern sogar dazu missbraucht hat, andere zu Unrecht anzuschwärzen, nur um seine eigene Haut zu retten.

Wenn man zurückblickt auf die letzten Monate, dann kann man nur betonen:
Alle, die an den Ermittlungen beteiligt waren, haben teils schier Unglaubliches geleistet.
Was manche alleine an digitalem Datenmaterial sichten und auswerten mussten, kann man sich nur schwer vorstellen. Das Gericht sah nur einen Bruchteil des relevanten Materials. Uns wurde dann nur ein Bruchteil von diesem Bruchteil vermittelt. Dennoch hat dies schon ausgereicht, um erahnen zu können, was für ein furchtbar erschüttertes Frauenbild Madsen haben muss. Wie schwer seine sexuelle Störung wiegt. Mir haben die Übersetzungen des Live-Tickers alleine schon zugesetzt.
Man konnte glaube ich gut nachempfinden, dass das erstellte Gutachten richtig ist, dass zutrifft, wie Madsen darin beschrieben wird: Sadistisch, pervers, stark sexuell abweichend, keine Empathie, narzisstische und psychopathische Züge.
Konnte es ein anderes Urteil geben, als lebenslänglich?
Kann man eigentlich nur darüber diskutieren, ob Madsen seine Strafe im Gefängnis oder in entsprechender Anstalt zur Sicherungsverwahrung absitzen sollte, damit er für die restliche Zeit seines Lebens vor sich und vor der Gesellschaft geschützt wird, oder?


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Kriminalfall Kim Wall

26.04.2018 um 12:13
Solange noch eine Berufungsverhandlung ansteht ist dieser thread ja auf jeden Fall noch am Leben :-)

Weiss irgendjemand wie lange so etwas dauert, also wann man in etwa so eine Berufungsverhandlung erwarten koennte (falls akzeptiert)?

Bis dahin kann ja noch weiter spekuliert werden was letztendlich aus ihm wird, ich bin allerdings schon etwas ueberrascht dass man seit Urteilsverkuendung so gut wie keine pro PM Stimmen mehr hoert.

Das naechtste Thema das in meinen Augen anliegt ist die Frage ob er in der Berufungsverhandlung gestehen wird. Rein aus taktischen Gruenden natuerlich, denn das sollte ja zumindest in der Theorie eine Strafverkuerzung einbringen. Dann kaeme also etwas unterhalb von Lebenslaenglich heraus. Vielleicht war ja genau das die ganze Zeit ueber die geheime Verteidigungsstrategie der Frau Engmark? Allerdings koennte ich mir vorstellen dass das Gericht dann das Gestaendnis nur gegen seine ganzen Luegen gegenrechnet und sich somit doch nichts an der Strafe aendert. Sonst waere das ja eine Einladung an alle Straftaeter es in Zukunft genauso zu machen, einfach Luegen was das Zeug haelt und am Schluss gestehen.

Aber wenn er tatsaechlich gestehen sollte, koennte er dann natuerlich auch gleich sein Buch darueber verfassen um als reicher Mann entlassen zu werden. Lassen wir uns ueberraschen.


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26.04.2018 um 12:17
Zitat von passatopassato schrieb:Das naechtste Thema das in meinen Augen anliegt ist die Frage ob er in der Berufungsverhandlung gestehen wird. Rein aus taktischen Gruenden natuerlich, denn das sollte ja zumindest in der Theorie eine Strafverkuerzung einbringen. Dann kaeme also etwas unterhalb von Lebenslaenglich heraus.
Das halte ich (aus der Ferne gesehen) nicht für ausgeschlossen.

Es heisst ja, dass für EINEN Totschlag gewöhnlich nicht lebenslänglich verhängt wird.
Vielleicht kommt es dann zu einer zwar langen, aber befristeten Haftzeit von 10 oder 12 Jahren.


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26.04.2018 um 12:23
Zitat von sterntauchersterntaucher schrieb:Er hat, anstatt Verantwortung zu übernehmen, es sogar vorgezogen, sein ganzes Team in Verruf zu bringen, seine Leute offen zu verdächtigen, Besitzer oder Konsumenten von grausamen Video- und Bild-Dateien zu sein.Wider besserem Wissen, wie sich herausgestellt hat.
Ingesamt ein nachvollziehbares Statement von dir.
Zitat von sterntauchersterntaucher schrieb:Kann man eigentlich nur darüber diskutieren, ob Madsen seine Strafe im Gefängnis oder in entsprechender Anstalt zur Sicherungsverwahrung absitzen sollte, damit er für die restliche Zeit seines Lebens vor sich und vor der Gesellschaft geschützt wird, oder?
Zitat von sterntauchersterntaucher schrieb:Man konnte glaube ich gut nachempfinden, dass das erstellte Gutachten richtig ist, dass zutrifft, wie Madsen darin beschrieben wird: Sadistisch, pervers, stark sexuell abweichend, keine Empathie, narzisstische und psychopathische Züge.
Sicherheitsverwahrung wird es für ihn nicht geben, sobald er seine Haftstrafe abgesessen hat, ist er (irgendwann) auf freiem Fuß.

Da stellt sich mir die Frage, wird dieser persönlichkeitsgestörte Mensch, in irgendeiner Form, während der Haft psychologisch betreut?

Die Staatsanwaltschaft hat ganze Arbeit geleistet.

Das Urteil vom 25. April 2018 in der Rechtssache 4-24422 / 2017 wurde von @truth3 schon gepostet: Seite 1415

Die drei Versionen (seine Aussagen) in Bezug auf das Verschwinden der Kim Wall, machten P.M. unglaubwürdig.
Ich hatte nicht daran geglaubt, dass dsbzgl. seine Verhaltensweise in das Urteil mit einfließen wird, es war aber so.

Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Die Verteidigung hatte umgehend, nach der Verkündung des Urteils, Berufung einlegt. War nicht anders zu erwarten.
P.M. wird ein Leben lang seine Unschuld beteuern, schon allein aus dem Grund, den ihm Nahestehenden keinen Anlass zum Zweifel an seiner Person zu liefern und um sich selbst zum Opfer eines Felhlurteils zu stilisieren.

Bleibt zu hoffen, dass die Berufung abgelehnt wird.


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Kriminalfall Kim Wall

26.04.2018 um 12:37
Zitat von passatopassato schrieb:Aber wenn er tatsaechlich gestehen sollte, koennte er dann natuerlich auch gleich sein Buch darueber verfassen um als reicher Mann entlassen zu werden. Lassen wir uns ueberraschen.
Reich auf keinen Fall. Er hat ja eine Menge Schulden zu begleichen. Kost und Logi, Verfahren, Entschädigung an Ole.
Welches Buch von einem einsitzenden Kriminellen ist bisher je zu einem Bestseller geworden? Mir fällt keins ein.


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Kriminalfall Kim Wall

26.04.2018 um 12:49
Zitat von Sunrise76Sunrise76 schrieb:Sicherheitsverwahrung wird es für ihn nicht geben, sobald er seine Haftstrafe abgesessen hat, ist er (irgendwann) auf freiem Fuß.
Das wird hier seit gestern immer und immer wieder geschrieben. Er hat lebenslänglich. Alle rauf und runter zitierten Durchschnitts- und Erfahrungswerte spielen erst mal keine Rolle. Was nach 12 Jahren geschehen wird, ist ist von seinem speziellen Fall abhängig, und im Übrigen im Moment reine Spekulation. Er hat die Höchststrafe bekommen! Und dennoch wird hier immer weiter lamentiert...


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Kriminalfall Kim Wall

26.04.2018 um 12:50
Zitat von marisa2marisa2 schrieb:Reich auf keinen Fall. Er hat ja eine Menge Schulden zu begleichen. Kost und Logi, Verfahren, Entschädigung an Ole.Welches Buch von einem einsitzenden Kriminellen ist bisher je zu einem Bestseller geworden? Mir fällt keins ein
Aber welcher Kriminelle hat auch solch weltweite Medienaufmerksamkeit ueber Monate hinweg erregt? Dieser Fall ist in jeder Hinsicht einzigartig. Ich bin relativ sicher das hat Potential ein weltweiter Millionenbestseller zu werden. Dann kann er die Schulden leicht davon begleichen und es bleibt immer noch eine ganze Menge ueberig. Vor allem wenn er es auf mehrere Baende aufteilt, z.B.: "Band 1: nichts als die Wahrheit", Band 2"jetzt aber wirklich die Wahrheit", Band 3 "die endgueltige Wahrheit" Zeit genug wird er ja haben...


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