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Die mutmaßlichen Taten des Kurt-Werner W.

3.261 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Serienmörder, 1989, 1993 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Die mutmaßlichen Taten des Kurt-Werner W.

17.10.2024 um 18:32
Zitat von AnMAAnMA schrieb:denn KWW ist lange Tod und kann noch nicht mal mehr für seine Verbrechen belangt werden.
Aber ein wahrscheinlicher Mittäter.
Und die Opfer/Angehörigen haben ein Recht auf Klarheit, Wahrheit und Abschluss.


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Die mutmaßlichen Taten des Kurt-Werner W.

17.10.2024 um 18:34
Zitat von darkstar69darkstar69 schrieb:Mord nicht verjährt und Angehörige per Urteil des BGH ein Recht auf angemessene Ermittlungen haben
Jein.
Eher nein, da gegen Tote nicht ermittelt wird. Deshalb wurde auch so viel von Wichmanns Habseligkeiten weggeschmissen, also vernichtet.

Die Lueneburger Polizei hat wohl so gar kein Interesse, da irgendwelche Resourcen bereitzustellen.
Insofern bleibt nur 'die Rentner-Band' um Chedor und Sielaff, die hier noch Arbeit reinsteckt.
Gegen Tote wird nicht ermittelt. Mit dieser Begründung stellt die Staatsanwaltschaft Lüneburg 1994 die Ermittlungen gegen Kurt-Werner Wichmann ein.
Quelle: https://www.bild.de/regional/hamburg/mord/teil-2-goehrde-morde-54326594.bild.html

Ich kann es auch nicht nachvollziehen. Ich meine, wenn man eine ermordete Person hat und diese Tat einem toten Taeter zuordnen kann, kann man doch einen Haken hinter den Fall machen. Und sonst nicht.

Dann das Thema Mittaeter, Angehoerige.....ich kann auch nicht nachvollziehen, dass die Polizei hier selbst Spuren vernichtet hat.
Gut, dass Chedor die Lueneburger Polizei oeffentlich getadelt hat. Meine Zustimmung hat er.
Zitat von darkstar69darkstar69 schrieb:Und die Opfer/Angehörigen haben ein Recht auf Klarheit, Wahrheit und Abschluss.
Nach meinem Gefuehl: ja, das sollten sie.
Rechtlich gesehen ist die Antwort wohl: nein.


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Die mutmaßlichen Taten des Kurt-Werner W.

17.10.2024 um 18:46
Zitat von JustsayingJustsaying schrieb:Die Lueneburger Polizei hat wohl so gar kein Interesse, da irgendwelche Resourcen bereitzustellen.
Schon damals hätte man erkennen können, dass es sehr wahrscheinlich einen Mittäter geben muss, insbesondere weil ein möglicher Mittäter auch Fluchthelfer und -begleiter war. Asservate aus Mordfällen und mutmaßlichen Mordfällen, selbst wenn sie von einem vermutlichen Täter stammen, dürfen nicht vernichtet werden, da Mord nicht verjährt.
Zitat von JustsayingJustsaying schrieb:Rechtlich gesehen ist die Antwort wohl: nein.
Es gibt das BGH-Urteil, dass Angehörige von Mordopfern das Recht auf angemessene Ermittlungen haben.

Man muss auch nicht allgemein gegen Tote ermitteln, man kann auch allgemein ermitteln, zB nach Zeugen suchen usw. Ausschlussverfahren sind möglich. Auf Antrag kann auch ein richterliches Urteil, zB zur Exhumierung und zum DNA-Abgleich bei Toten, erwirkt werden. Es gibt genügend Möglichkeiten, die man zur angemessenen Ermittlung ausschöpfen kann.


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17.10.2024 um 18:50
Zitat von darkstar69darkstar69 schrieb:Asservate aus Mordfällen und mutmaßlichen Mordfällen, selbst wenn sie von einem vermutlichen Täter stammen, dürfen nicht vernichtet werden, da Mord nicht verjährt.
Tja, die Lueneburger Polizei hat da wohl anders gehandelt. Was weg ist, ist weg......
Fuer mich auch unverstaendlich.
Gut, dass wenigstens Chedor seinen Unmut ueber die Lueneburger Kollegen oeffentlich ausgedrueckt hat.


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17.10.2024 um 19:06
Zitat von darkstar69darkstar69 schrieb:Das ist richtig, ändert aber nichts daran, dass Mord nicht verjährt und Angehörige per Urteil des BGH ein Recht auf angemessene Ermittlungen haben. Das wäre dann auch Opferschutz und weniger Täterschutz.
Ja, Mord verjährt nicht. Aber der mutmaßliche Täter ist seit über 30 Jahren tot. Unser Strafprozessrecht, wie auch das allgemeine Polizeirecht sind nicht darauf ausgerichtet, historische Fälle zu überprüfen.

Man müsste sich mal vorstellen, es würde polizeilich wieder aufgerollt, welche Taten Fritz Haarmann (+1925) außer den 24 gerichtlich festgestellten Morden noch begangen haben könnte. Mit Sicherheit gibt es zwischen 1918 und 1923 (der Zeitraum, in dem Haarmann keine Morde nachgewiesen werden konnte) eine Reihe ungeklärter Morde an Knaben und jungen Männern, die ins Muster Haarmanns passen könnten.

Diese Morde sind übrigens auch heute noch nicht verjährt. Trotzdem wäre das ein Fall für die Historiker, nicht für die Ermittlungsbehörden.

Natürlich ist das Äpfel mit Birnen verglichen, weil es eventuell noch lebende Mittäter oder Gehilfen von KWW gibt, denen bislang keine Beteiligung nachgewiesen werden konnte. Es könnte auch andere, bislang unbekannte Täter geben, gegen die weiter "gegen unbekannt" ermittelt werden müsste. Die Wiederaufnahme eines Ermittlungsverfahrens "gegen unbekannt", aber mit dem Hintergedanken, KWW weitere Morde nachzuweisen (die aber mangels Angeklagten gerichtlich nie überprüft werden würden), ist zwar möglich, aber nicht sehr attraktiv.
Zitat von JustsayingJustsaying schrieb:Eher nein, da gegen Tote nicht ermittelt wird. Deshalb wurde auch so viel von Wichmanns Habseligkeiten weggeschmissen, also vernichtet.
Das war ja die Crux am Mord an Birgit Meier: Für die Lüneburger Staatsanwaltschaft waren mit dem Tod von KWW alle Fälle abgeschlossen, die mit ihm zu tun hatten. Fehlerhaft stellten sie auch die Ermittlungen im Fall Birgit Meier ein, obwohl sie den Fall "gegen unbekannt" hätten weiter führen können (und müssen).

Das geht also - und ist auch nicht strafprozessual verboten. Aber für Polizeibeamte ohne historische Ambitionen und für Staatsanwälte mit ihren Aktenbergen ist das Ergebnis immer frustrierend: Am Ende dürfte zumeist eine Einstellung des Verfahrens nach § 170 Abs. 2 StPO stehen. Es gibt keinen Beschuldigten, gegen den ermittelt werden oder der angeklagt werden könnte. So kann im Ergebnis auch eine Tat nie bewiesen werden, weil kein Gericht darüber befindet.

Anderes würde nur gelten, wenn man im Zuge der Revision KWW als Täter ausschließen könnte und sich ein neuer Beschuldigter am Horizont zeigt. Kann man z.B. KWW 180 Fälle nicht zuordnen, muss es ja weiter andere Täter geben. Gegen die weiter ermittelt werden müsste (mangels Verjährung). Vielleicht lebt auch ein Verdacht gegen solch eine andere Person wieder auf. Vielleicht auch ein Tatbeteiligter von KWW. So lange das aber nicht hinreichend der Fall ist, ist die Motivation für aktive Beamte eher gering, in übelrechend säurehaltigem Aktenpapier zu wühlen und demente Zeugen im Altenheim zu befragen.

Ganz anders ist das mit Pensionisten, siehe die EG a.D. "Birgit Meier", die das banale aber persönlich bedeutsame Ziel hatte, einen Mord aufzuklären. Das ist ein bisschen wie mit dem Forum hier, das auch für den einen oder anderen Passion geworden ist. Die Truppe hat auf jeden Fall meine Sympathie. - Und jetzt höre ich mir den o.g. Podcast dazu an...


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Die mutmaßlichen Taten des Kurt-Werner W.

17.10.2024 um 19:53
Zitat von JustsayingJustsaying schrieb:Gut, dass Chedor die Lueneburger Polizei oeffentlich getadelt hat. Meine Zustimmung hat er.
Meine Zustimmung hat er auch.

Chedor und Püschel stehen für Logik, Wahrheit, Beharrlichkeit, klare Worte.

Der Nachweis eines Mordes nach so langer Zeit ist äußerst schwierig, sagte Püschel. Er wäre zufrieden, wenn er von am Ende (geschätzt) 50 KWW zugeschriebenen Morden 7 Morde KWW nachweisen könne, sagte er. Fünf Morde sind bereits nachgewiesen. Also hat Püschel Hoffnung, so einen „Bingo“-Treffer noch einmal oder zweimal zu landen.

Auf vielen Asservaten ist auch dann und wann Ermittler-DNA feststellbar oder seine eigene DNA, weil er mal geniest hatte oder irgendetwas anderes. Der Grund ist, wie die Polizei in den 1970iger /1980iger Jahren Asservate behandelt hat, völlig laienhaft wie man es heute noch im Tatort sieht, wo zum Beispiel der Kommissar sich Handschuhe überzieht und das war’s.


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Die mutmaßlichen Taten des Kurt-Werner W.

17.10.2024 um 20:25
Zitat von FüchschenFüchschen schrieb:Chedor und Püschel stehen für Logik, Wahrheit, Beharrlichkeit, klare Worte.
Dafür stehen viele Kriminalbeamte, auch solche im aktiven Dienst. Ich habe viele kennen gelernt und mit ihnen gesprochen.

Nur ist ihr Korsett ein anderes. Sie haben exklusive Befugnisse nach der StPO, die die Pensionisten Chedor und Püschel nicht haben. Das zwingt sie, in der Öffentlichkeit eine Rolle zu spielen. Nämlich die desjenigen, der Ermittlungsergebnisse erarbeitet und darstellt.

Empathie für die Opfer, Emotionen, Betroffenheit, eigene Traumata, die Bilder von der Leiche des Opfers, die Gespräche mit Angehörigen, die einen nicht mehr loslassen, die spielen keine Rolle. Manch einer kann sich vom Fall oder vom Opfer und/oder dessen Angehörigen nicht lösen und wird selbst zum Opfer der Tat. Andere sind frustriert, dass ihre Arbeit vor Gericht Schiffbruch erleidet, sind überarbeitet, werden depressiv oder alkoholkrank.

Es ist ein einnehmender und sauschwerer Job, bei dem Distanzierung nicht nur böse Absicht ist, sondern überlebensnotwendig. Nicht jeder ist resilient genug. Siehe:

https://www.kontextwochenzeitung.de/gesellschaft/636/das-versprechen-8901.html

Chedor, Püschel, Sielaff und die anderen, die können nun offen darüber sprechen. Sie haben Charisma. Und zeigen repräsentativ, wie verantwortungsvoll und anständig viele Kriminalisten sind.

Noch ein Wort zu "Täterschutz" vs. "Opferschutz": Den Konflikt gibt es so nicht. Das Strafrecht ist das schärfste Schwert des Staates gegen seine Bürger. Wendet er es an, muss er sich an Regeln halten. Ein Recht auf korrekte Ermittlungen haben Täter wie Opfer. Natürlich kann das Schuldprinzip der Opfer wegen nicht außer Kraft gesetzt werden. Und Opfer sind immer auch befangen, weil sie betroffen sind. Aber seitdem ich denken kann, werden die Rechte der Opfer kontinuierlich ausgeweitet und auch in der Öffentlichkeit immer stärker thematisiert.


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Die mutmaßlichen Taten des Kurt-Werner W.

17.10.2024 um 21:17
Zitat von darkstar69darkstar69 schrieb:Das ist richtig, ändert aber nichts daran, dass Mord nicht verjährt und Angehörige per Urteil des BGH ein Recht auf angemessene Ermittlungen haben. Das wäre dann auch Opferschutz und weniger Täterschutz.
Mir ist das Urteil spontan nicht bekannt. Nachdem Du es mehrfach erwähnt hast, hast Du bestimmt auch einen Link zum Urteilstext.
Zitat von darkstar69darkstar69 schrieb:Desto mehr sollten wir uns alle freuen, auch die offiziellen Ermittlerteams, dass sehr erfahrene Ex-Kollegen/Rentner (Private Ermittlerteams) sich freiwillig in ihrer Freizeit darum bemühen, die offiziellen Ermittlerteams zu ergänzen und zu entlasten und ihnen zu zu arbeiten. Insbesondere, wenn es hochrangige und angesehene und kompetente Experten ihres Fachgebiets sind. Sie sind ja eigentlich weder Konkurrenz noch Gegner. Sie haben die gleichen Ziele und Motive.
Es gibt dabei zwei Aspekte, die bei mir Bedenken auslösen.

Einmal haben die, die Du als "private Ermittlerteams" bezeichnest, nur die Möglichkeiten und Rechte wie jeder anderer Bürger auch. Sie waren Ermittler oder hatten in anderer Ttätigkeit besondere Möglichkeiten/Rechte nach StPO, aber mit dem Ausscheiden aus dem Dienst haben sie dies nicht mehr.

Zweitens gruselt mich ehrlich gesagt der Gedanke, wirklich private Ermittlerteams (also Personen, die vorher nicht Teil der EB/Rechtsmedizin usw. waren) könnten zu einer normalisierten ergänzung der offiziellen Ermittlungsbehörden werden. Reichen die Kapazitäten der EB nicht aus, so hat der Staat aus meiner Sicht nicht auf motivierte quasi ehrenamtliche Laie zu hoffen, sondern die EB mit dem Personal und Sachmitteln auszustatten, um die anfallenden Ermittlungstätigkeiten auszuführen. Auch das ist aus meiner Sicht Teil der Daseinsvorsorge des Staates und auch Teil der Rechtsstaatlichkeit. Andersfalls nähert sich das mir zu sehr der Frage, wo die Strafverfolgung incl. vorheriger Ermittlung wirklich noch exklusive Aufgabe des Staates ist oder wie geregelt werden könnte, dass es auch parallel/unterstützend Tätigkeiten von Laien und ehemaligen Ermittlern geben soll.
Ich würde so etwas nicht miterleben müssen wollen.


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Die mutmaßlichen Taten des Kurt-Werner W.

17.10.2024 um 21:46
Zitat von TatsachenTreueTatsachenTreue schrieb:Mir ist das Urteil spontan nicht bekannt. Nachdem Du es mehrfach erwähnt hast, hast Du bestimmt auch einen Link zum Urteilstext.
Weil es auch im o.g. Podcast erwähnt wird, erlaube ich mir, auf die Entscheidung (des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG, nicht des Bundesgerichtshofes - BGH) hinzuweisen:

https://www.bverfg.de/e/rk20141006_2bvr156812.html

Damit nimmt das BVerfG eine Verfassungsbeschwerde von Angehörigen einer ums Leben gekommenen Soldatin mangels Erfolgsaussichten nicht zur Entscheidung an. Aber es begründet diese Ablehnung recht ausführlich (s.o.). So heißt es zwar, der Staat habe eine Schutzpflicht für Leib und Leben, aber (Rn. 10, Hervorh. von mir):
Ein Anspruch auf bestimmte, vom Einzelnen einklagbare Maßnahmen ergibt sich (...) jedoch grundsätzlich nicht. Insbesondere kennt die Rechtsordnung in der Regel keinen grundrechtlich radizierten Anspruch auf eine Strafverfolgung Dritter.
Allerdings verpflichte diese Schutzpflicht den Staat zur wirksamen Verfolgung von Gewaltverbrechen (Rn. 11):
Vor diesem Hintergrund besteht ein Anspruch auf eine effektive Strafverfolgung dort, wo der Einzelne nicht in der Lage ist, erhebliche Straftaten gegen seine höchstpersönlichen Rechtsgüter (...) abzuwehren und ein Verzicht auf die effektive Verfolgung solcher Taten zu einer Erschütterung des Vertrauens in das Gewaltmonopol des Staates und einem allgemeinen Klima der Rechtsunsicherheit und Gewalt führen kann. In solchen Fällen kann, (...) ein Tätigwerden des Staates und seiner Organe verlangt werden (...). Bei Kapitaldelikten kann ein solcher Anspruch (...) auch nahen Angehörigen zustehen.
Quelle: https://www.bverfg.de/e/rk20141006_2bvr156812.html

Wie so oft geben einem Juristen mit ihrem "ja, aber" nur Steine statt Brot, denn im konkreten Fall hat das BVerfG keinen Verstoß gegen Grundrechte erkennen können. Trotzdem hat es den Fall für so bedeutend gehalten, dass es seine rechtliche Sicht auf solche Fälle darstellen wollte.


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Die mutmaßlichen Taten des Kurt-Werner W.

17.10.2024 um 22:43
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Es ist ein einnehmender und sauschwerer Job, bei dem Distanzierung nicht nur böse Absicht ist, sondern überlebensnotwendig. Nicht jeder ist resilient genug
Es ist mir klar, wie sauschwer der Beruf des Ermittlers ist. Und vielen Dank für den Link zu Peter F.
Peter F. war leitender Kriminaltechniker der "Soko Parkplatz", die nach dem Mord an Michèle Kiesewetter, 2007 erschossen von Neonazis des NSU, ermittelte. Die Aufklärung des Verbrechens wurde zum Inhalt seines Lebens. Und hätte es beinahe zerstört.
Quelle: https://www.kontextwochenzeitung.de/gesellschaft/636/das-versprechen-8901.html

99,9 oder 99,99% der Ermittler machen einen guten Job damals wie heute. Sie verdienen unseren allergrößten Respekt.

Warum es in Lüneburg letztlich nicht geklappt hat und Chedor zu Recht die dortige Polizei tadelte, zum Beispiel, warum sie es einfach hinnahm, dass KWW die Familie Köpping ausspioniert hatte ohne diese Spur weiter aufzunehmen, wird ein Rätsel bleiben. Es gab einige Ungereimtheiten in Lüneburg.

Zusätzlich finde ich, dass Chedor heute die Aufklärungsarbeit leistet, die damals hätte geleistet werden müssen. Dass die Polizei damals nichts gegen den Vergewaltiger unternahm, der so aussah wie KWW, sondern sich bis ins Detail schildern ließ, wo er das weibliche Opfer überall anfasste usw., so dass die Betroffene fand, die Polizei hat sich an den Schilderungen „aufgegeilt“, das wirft ein Licht auf die damalige Zeit, in der eben auch die Bevölkerung dachte, dass mit jemandem etwas nicht stimmte, der zum Opfer wurde und allen Männern zugestanden wurde, öffentlich mehr oder weniger dezent sexuelle Fragen zu stellen. Statt den Vergewaltiger zu suchen, zu dem sie eine Beschreibung geliefert hatte, kamen nur sexuell anzügliche Fragen von der Polizei. Da bin ich froh, dass wir heute andere Zeiten haben.

Ganz bitter war es zuzuhören, als Chedor sagte, dass acht Wochen nach dem Verschwinden von Anja Beggers die Polizei in den Akten nur vermerkte, dass die Eltern wieder auf der Wache waren und nach ihrer Tochter fragten; man die Eltern aber hätte beruhigen können. Die Polizei hatte nichts getan.

Ich erinnere, dass damals von den Erwachsenen über eine Nachbarstochter gelästert wurde, die sich wie ein „Flittchen“ benähme, meinten ihre Eltern, nur weil sie in Diskotheken ging und immer unterwegs war.

Die Polizei damals war ein Spiegelbild der Gesellschaft.


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Die mutmaßlichen Taten des Kurt-Werner W.

18.10.2024 um 06:26
Zitat von FüchschenFüchschen schrieb:Warum es in Lüneburg letztlich nicht geklappt hat und Chedor zu Recht die dortige Polizei tadelte, zum Beispiel, warum sie es einfach hinnahm, dass KWW die Familie Köpping ausspioniert hatte ohne diese Spur weiter aufzunehmen, wird ein Rätsel bleiben. Es gab einige Ungereimtheiten in Lüneburg.
Ja. Knackpunkt ist wohl, dass die dortige Staatsanwaltschaft nach dem Tod von KWW alle Fälle einstellte, die mit ihm zu tun gehabt haben könnten. Wie erläutert, ist die StPO auf die Ermittlung und Anklage eines Straftäters geeicht, nicht auf die historische Aufarbeitung von Kriminalfällen. So lange kein anderer Straftäter als Beschuldigter in Betracht kam, konnte eingestellt werden. Man hätte es wohl nicht müssen und evtl. auch nicht dürfen, so lange weitere - noch lebende - Täter in Betracht kamen.

Die Ermittler-Nummer "Bei uns gibt es keine Cold Cases, wir vergessen nie, wir lassen keinen zurück, Mord verjährt nicht!", das kam ja erst in den letzten 10 oder 20 Jahren aufs Tablett. Auch wegen Social Media und den Möglichkeiten für Angehörige, sich öffentlich Gehör zu verschaffen. Genauso wie die Verurteilung von zum Tatzeitpunkt 17jährigen Beteiligten an NS-Verbrechen (Wachleuten, Fotografen, oder Sekretärinnen), die dann weit über 90 im Rollstuhl vor Gericht gezerrt und nach Jugendstrafrecht verurteilt wurden, obwohl klar war, dass es keinen Haftantritt geben würde.

Aus der oben zitierten Entscheidung des BVerfG ist ersichtlich, dass schon Einiges zusammen kommen muss, um erfolgreich staatliche Aufklärung einzufordern. Und in BVerfG-Fall waren die mutmaßlichen (Fahrlässigkeits-)Täter bekannt und lebten noch.

Kurz und gut, da ist viel Lyrik dabei, wenn es um Cold Cases ohne Anhaltspunkte für einen Beschuldigten geht. Und noch problematischer, im Podcast wird es auch ausführlich thematisiert, sind die Vermisstenfälle ohne Leiche.

Vermutlich war das Aufkreuzen von Sielaff im Lüneburger Jagdrevier insoweit auch etwas kontraproduktiv. Die eher ländlich oder kleinstädtisch (Lüneburg: 75.000 Einwohner) geprägten Strukturen machten vermutlich gegenüber den hochrangigen, hochqualifizierten, gewandten und autoritätsgewohnten Hamburger "Schnöseln" dicht und verweigerten sich einer Zusammenarbeit. Auch ist die Fehlerkultur gerade in der Justiz eher schwach ausgeprägt, sofern sich nicht andere Ansichten im Instanzenzug durchsetzen. Also mussten sie durch die Hamburger "zum Jagen getragen" werden.

Und stellten das auch wieder ein. Im Grunde haben sie schon vor den 400 Asservaten auf dem Grundstück von KWW kapituliert. Ex post, ohne den Haupttäter, dutzende von Fällen aufzuklären, das ist Kernerarbeit, die die Lüneburger auch nicht leisten könnten.
Zitat von FüchschenFüchschen schrieb:Die Polizei damals war ein Spiegelbild der Gesellschaft.
Sicher. Aber die Polizei 1990 war auch nicht mehr die von 1960. Die "sexuelle Revolution" war Ende der 1960er Jahre, schon in den 1970er Jahren war alles möglich. Trotzdem habe ich es auch noch Mitte der 1990er erlebt, dass ein bestimmter Richter in meiner kleinen Heimatstadt bei allen "Aussage:Aussage"-Sexualdelikten dem Opfer fehlende Glaubwürdigkeit unterstellte. Immer. Auch bei positiven Glaubwürdigkeitsgutachten.

Diese Typen sind ausgestorben. Dafür kamen dann die Typen, denen Kachelmann in die Fänge geriet. Wohl auch ein Spiegelbild der Gesellschaft...

Nochmals: Es ist nicht so einfach, im Fall KWW Ermittlungsverfahren durchzuführen, die zudem mit ihren Puzzleteilen extrem viel Arbeit kosten. Im Podcast wird das auch von Püschel und Chedar (sehr sachlich und hochkompetent) thematisiert. Im Grunde ist es völlig richtig, sich letztlich auf die Handvoll von unaufgeklärten Taten zu konzentrieren, bei denen die Hinweise am schwersten wiegen. Man wird bei vielen unaufgeklärten Mordfällen (noch mehr bei Vermisstenfällen) immer mit der Ungewissheit leben müssen, dass es KWW gewesen sein könnte, keine anderen Täter in Betracht kommen. Und kein Beweis erbracht werden kann.

Die Opfer haben immer lebenslänglich.


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18.10.2024 um 06:50
PS: Die Pensionisten verfolgen - ich habe das schon erläutert - eindeutig kriminalhistorische und nicht strafprozessuale Ziele, wenn sie weitere Taten des toten KWW aufklären wollen, evtl. auch gescheiterte Anbahnungsversuche usw. Klar, Kriminalistik bleibt Kriminalistik, das steckt den Ehemaligen in den Knochen.

Der Staat hat jedoch hinsichtlich seines Strafverfolgungsanspruchs und -pflicht nur insoweit ein Interesse daran, als er andere (noch lebende) Tatverdächtige ermitteln oder ausschließen kann. Er ist auf Bestrafung geeicht.

Und dann kommt es auch zu einem Delta (auch das ist im Podcast thematisiert): Wer darf in die Akten sehen? Wer darf welche Informationen einholen? Was ist mit dem Datenschutz (der ist kein Fetisch, wenn es um Abhörprotokolle, Observationen und Vernehmungen von Personen geht, denen keine Tatbeteiligung nachgewiesen werden konnte)? Schwärzungen sind extrem aufwändig und werfen für die Angehörigen neue Fragen auf. Nur die staatlichen Behörden habe alle Informationen und werden sie nie veröffentlichen (dürfen).

Historiker sind dagegen auf die Archive beschränkt, wo Jahrzehnte später nur ein Bruchteil der Ermittlungsakten aufbewahrt wird (ein durchschnittlicher unaufgeklärter Mordfall mit Leiche dürfte polizeilich so um die 1000 Aktenordner a 500 Blatt haben).

Das Delta beklagen auch Püschel und Chedar, freilich ohne Larmoyanz. Sie kennen die Regeln.


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18.10.2024 um 07:50
Da gegen KWW nicht mehr ermittelt werden kann dürfen alle Asservate, die ihm zugeordnet sind, auch vernichtet werden. Dagegen ist nichts einzuwenden. Natürlich müssen Asservate aufgehoben werden, die bei ungeklärten Fällen gefunden wurden.


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18.10.2024 um 10:55
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Es ist ein einnehmender und sauschwerer Job, bei dem Distanzierung nicht nur böse Absicht ist, sondern überlebensnotwendig. Nicht jeder ist resilient genug. Siehe:

https://www.kontextwochenzeitung.de/gesellschaft/636/das-versprechen-8901.html

Chedor, Püschel, Sielaff und die anderen, die können nun offen darüber sprechen. Sie haben Charisma. Und zeigen repräsentativ, wie verantwortungsvoll und anständig viele Kriminalisten sind.
Das sind sie! Da gibts gar keine Frage und sie haben meinen grössten Respekt verdient.
Bei Herrn Fink sehe ich die Probleme an anderer Stelle. Er hat sich intensiv mit dem Fall beschäftigt und Erkenntnisse zusammengetragen, wurde aber dann abgebügelt und herausgenommen, als das LKA den Fall übernahm. Im Sommer 2011 spitzten sich die Ermittlungen zu - auch gegen eigene Kollegen! Doch dann wurde mit einem Schlag alles bisherige weggewischt, als Dienstwaffen im Wohnmobil und die Handschliesse in der Wohnung "auf dem Silbertablett" gefunden wurden - ohne dass man den Hergang des Fundes oder den Finder benennen konnte! Sogar vor Untersuchungsausschüssen gab es unterschiedliche Aussagen der Auffindezeugen, wer was wann ...
Fall gelöst? Das würde ich Herrn Fink, Herrn Arnold, all den anderen Opfern und akribischen Ermittlern sehr wünschen. Aber ich denke, gerade bei den Ermittlern, die jahrelang mit dem Fall beschäftigt waren, bleiben eine Menge Zweifel, über die sie sich nicht öffentlich austauschen können. Fall gelöst.

Wenn Chedor, Püschel, Sielaff und andere die Schwachstellen bei früheren Ermittlungen und Vorgehensweisen offen ansprechen können, ist schon viel erreicht! Vllt kann man Handlungsempfehlungen ableiten, wie in Zukunft die Ermittlungen verbessert werden können.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:die Motivation für aktive Beamte eher gering, in übelrechend säurehaltigem Aktenpapier zu wühlen und demente Zeugen im Altenheim zu befragen.
Da ich fast täglich in "übelriechendem Aktenpapier wühle", kann ich sagen, dass gerade hier sehr grosse Fortschritte gemacht wurden. Digitalisierung bedeutet ja nicht mehr, die Akten auseinanderzuheften und auf den Scanner legen zu müssen. In so einem Fall reichen Fotos. Sofort digital verfügbar. Und auch in Sachen Schrifterkennung hat sich einiges getan, was die Stichwortsuche erleichtert. Ich habe grosse Hoffnung, dass so auch jüngere Ermittler leichter Zugang zu den Altfällen finden!


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18.10.2024 um 12:59
Es ist doch wohl so - wenn ich es richtig verstehe - , dass es keine heiße Spur zu Mitwissern und Mittäter gibt, bzw. falls doch, jemandem nichts nachzuweisen ist. Habe ich das in Kurzform richtig ausgedrückt?


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18.10.2024 um 13:34
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Weil es auch im o.g. Podcast erwähnt wird, erlaube ich mir, auf die Entscheidung (des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG, nicht des Bundesgerichtshofes - BGH) hinzuweisen:
Danke und danke
Zitat von TatsachenTreueTatsachenTreue schrieb:Einmal haben die, die Du als "private Ermittlerteams" bezeichnest, nur die Möglichkeiten und Rechte wie jeder anderer Bürger auch. Sie waren Ermittler oder hatten in anderer Ttätigkeit besondere Möglichkeiten/Rechte nach StPO, aber mit dem Ausscheiden aus dem Dienst haben sie dies nicht mehr.
Das sagen sie auch genau so in ihrem Gespräch (Podcast). Ich bezog mich dennoch darauf, dass ich dieses Gegeneinander nicht schön und unnötig finde. Denn gleichzeitig wird u.a. deswegen ja auch in vielen Altfällen nicht ermittelt, weil man zu wenig Zeit und Kapazität im Alltag habe. Deswegen finde ich es effektiver/effizienter, wirtschaftlicher, wirksamer, entlastender, wie auch immer, eine spezialisierte Einheit zu etablieren. Es gibt ja auch Beispiele, in denen die Kooperation hervorragend und sinnvoll klappt.
Zitat von TatsachenTreueTatsachenTreue schrieb:Zweitens gruselt mich ehrlich gesagt der Gedanke, wirklich private Ermittlerteams (also Personen, die vorher nicht Teil der EB/Rechtsmedizin usw. waren) könnten zu einer normalisierten ergänzung der offiziellen Ermittlungsbehörden werden.
Das habe ich nicht gemeint.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Noch ein Wort zu "Täterschutz" vs. "Opferschutz": Den Konflikt gibt es so nicht.
Das Dilemma ist mir absolut klar und heißt auch nicht, dass ich gegen die "offiziellen" Ermittler spreche. Faktisch ist es aber so, dass bei nicht erfolgenden konkreten Ermittlungen (in Altfällen teilw. seit Jahren oder Jahrzehnten, selbst wenn alle paar Jahre die Akten neu geprüft werden) die Zeit für den Täter läuft und gegen die Opfer. Die Vorgabe, angemessen oder effektiv zu ermitteln läuft dann eben konkret nicht. Wenn Angehörige von Mordopfern erst klagen müssen, sie gegen Wände laufen, dann ist es schwerlich als Opferschutz oder es keinen Konflikt zwischen Täter- und Opferschutz zu erklären. Auch wenn die Gesetzgebung oder Rechtsprechung diesen Konflikt so nicht herstellt, ist er aber faktisch da.
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Da gegen KWW nicht mehr ermittelt werden kann dürfen alle Asservate, die ihm zugeordnet sind, auch vernichtet werden. Dagegen ist nichts einzuwenden. Natürlich müssen Asservate aufgehoben werden, die bei ungeklärten Fällen gefunden wurden.
Sofern diese Asservate ausschließlich und alleine dem Toten /der Nutzung durch den Toten zugeordnet werden können und diese nachweislich nichts mit (weiteren) ungelösten Kapitalverbrechen/Mordfällen zu tun haben und es keinen begründeten Verdacht auf einen lebenden Mittäter/Helfer/Beteiligten o.ä. gibt. ZB große Mengen menschlicher Blutflecke in einem Auto, müssen nicht unbedingt dem Halter als Täter zugeordnet werden.
Zitat von AnMAAnMA schrieb:Es ist doch wohl so - wenn ich es richtig verstehe - , dass es keine heiße Spur zu Mitwissern und Mittäter gibt, bzw. falls doch, jemandem nichts nachzuweisen ist.
Dass es begründeten Verdacht dafür gibt, wird nicht angezweifelt. Ob man eine Person dazu im Blick hat, die Mitwisser oder Mittäter ist oder sein könnte, ist eine andere Frage. Ob man dieser Person hinreichend nachweisen kann, dass sie Mitwisser oder Mittäter ist und ob diese Taten dann verjährt wären, sind nochmal andere Fragen.


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18.10.2024 um 13:50
Zitat von darkstar69darkstar69 schrieb:Dass es begründeten Verdacht dafür gibt, wird nicht angezweifelt.
Das heißt, es ist mehr oder weniger sicher, dass er "nicht alleine war".

Ich glaube, das haben auch Zeugen ausgesagt.

Nicht ganz zu begreifen, dass nach alle den vielen Jahren sooo wenig bekannt ist, bzw. der Öffentlichkeit bekannt ist.

Vielleicht gibt es auch Personen, die im Focus sind, aber nicht öffentlich verdächtigt werden dürfen.

Letztlich müssten für den oder die Mittäter Beweise her.

In all diese Dinge haben wir als Normalbürger offenbar keinen Einblick.

Habe den Fall bei Wiki nochmal gegoogelt:
Nachgewiesen ist offenbar der Mord an M.
Auch geht man ganz fest von einer Verantwortung der Ghörde Morde aus.


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18.10.2024 um 15:10
Zitat von AnMAAnMA schrieb:Das heißt, es ist
Wenn die Kripo jemanden hinsichtlich Mitwisser/ Mittäterschaft vorläufig festnahm und mangels Nachweis laufen lassen musste, kann man da sehr stark von aus gehen denke ich mal…
Zitat von AnMAAnMA schrieb:Nicht ganz zu begreifen, dass nach alle den vielen Jahren sooo wenig bekannt ist, bzw. der Öffentlichkeit bekannt ist.
Naja, wenn man beispielsweise Zeugen sucht in der Zeit als Wichmann in einschlägigen Pornomagazinen inserierte, könnte ich mir schon sehr gut vorstellen, dass dies einige Personen heute eventuell peinlich ist zur Polizei zu gehen. Das ist durchaus denkbar…


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18.10.2024 um 16:01
Zitat von darkstar69darkstar69 schrieb:Sofern diese Asservate ausschließlich und alleine dem Toten /der Nutzung durch den Toten zugeordnet werden können und diese nachweislich nichts mit (weiteren) ungelösten Kapitalverbrechen/Mordfällen zu tun haben und es keinen begründeten Verdacht auf einen lebenden Mittäter/Helfer/Beteiligten o.ä. gibt. ZB große Mengen menschlicher Blutflecke in einem Auto, müssen nicht unbedingt dem Halter als Täter zugeordnet werden.
So kompliziert ist das nicht. Die Staatsanwaltschaft bestimmt, ob sie noch weiter ermitteln wird, oder nicht und falls nein kann sie bestimmen, die Asservate vernichten zu lassen. Die brauchen je nachdem ja auch einen Haufen Platz. Ich wüsste auch nicht, daß es Ermittlungen gegen Unbekannt gab oder gibt.


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Die mutmaßlichen Taten des Kurt-Werner W.

18.10.2024 um 16:01
Zitat von ColdcasesColdcases schrieb:Naja, wenn man beispielsweise Zeugen sucht in der Zeit als Wichmann in einschlägigen Pornomagazinen inserierte, könnte ich mir schon sehr gut vorstellen, dass dies einige Personen heute eventuell peinlich ist zur Polizei zu gehen. Das ist durchaus denkbar…
Mal abgesehen von den Pornomagazinen und möglichen Zeugen wird doch auch von Zeugen berichtet, die KWW "in Begleitung" sahen. Wer waren diese Begleitungen und welche Rolle spielen sie?


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