@EDGARallanPOE Ich habe "im vergangenen Jahrhundert" in einer großen, bekannten norddeutschen akut- und allgemeinpsychiatrischen Klinik gearbeitet. Daher kann ich deinen Aussagen weitgehend widersprechen.
Solche Ausgangsregelungen waren auch damals schon verboten. Heute sind sie es erst recht. Es gibt selbstverständlich Absprachen und Regeln, die aber nicht verbindlich sind, aber in einer Behandlungsvereinbarung getroffen werden können. Selbstverständlich sind Patienten ohne gerichtlichen Unterbringungsbeschluss und ohne Eigen- oder Fremdgefährdung (dann hätten sie aber einen gerichtlichen Unterbringungsbeschluss bekommen, anderenfalls wäre es strafbar gewesen sie einzusperren) waren selbstverständlich auf dem Klinikgelände und auch außerhalb unterwegs. Auf "offenen" Stationen, und das waren fast alle, gab es keine Patienten mit Unterbringungsbeschluss und die Türen waren eben "offen". Und selbst auf "geschlossenen" Stationen konnten Patienten ohne Unterbringungsbeschluss jederzeit raus. Da konnte man ein- und ausgehen, wie man wollte. Allerdings sollte man sich an den Therapieplan und an Termine halten oder abmelden.
Die Beurlaubungen allerdings waren damals sehr viel großzügiger. Es gab damals noch "therapeutische" Beurlaubungen zur Belastungserprobung, die durchaus auch mal eine Woche lang waren, damit man keine Wiederaufnahme planen musste.
Der regionale Bezug galt für die Akutpsychiatrie und das war bundesweiter Standard und ist es heute noch. Kommunale Akutkliniken waren in Bezugspersonen-/-behandlungskonzepten organisiert, damit die Behandlungen bei Wiederaufnahme nicht von Neuem beginnen musste und die Klinik auch in den regionalen Versorgungssystem integriert werden konnte. Das galt und gilt aber nicht für Privatkliniken, die bundesweit vertreten waren und sind. Das galt und gilt auch nicht für Spezialangebote, wie zB Sucht oder "Doppeldiagnosen" (zB Persönlichkeitsstörung und Alkoholismus) oder für Menschen mit Persönlichkeitsstörungen oder Langzeittherapie und rehabilitative Stationen oder für Menschen mit Angststörungen oder Borderline (was damals erst aufkam). Damals gab es auch noch viel mehr Kurkliniken.
Es ist also sehr gut möglich, dass KWW oder sein potentieller Mittäter auch überregional in klinischer Behandlung war. Gerade mit dem uns bekannten Störungsbild, wäre er eher weniger in der Akut- oder Allgemeinpsychiatrie behandelt worden oder nur zu Beginn einer Akutaufnahme und dann Verlegung in eine spezialisierte Einrichtung.
Die Klinik Bad Zwesten wird hier genannt:
https://www.luenepedia.de/wiki/Kurt-Werner_WichmannDie sind üblicherweise gut informiert und können auf das Archiv zugreifen. Das wird also aktenkundig und dürfte daher glaubhaft sein.
Ich frug ja allgemein, wann er mglw in klinischer Behandlung gewesen sein könnte. Das kann also seit den fünfzigern bis in die neunziger sein. Dass KWW wegen psychiatrischer Erkrankungen behandelt wurde, wissen wir. Wann und weswegen konkret wissen wir nicht, wie oft und wo wissen wir ebenso wenig. Bad Zwesten passt da aber ja hervorragend ins Bild, gerade auch mit den Daten und Schwerpunkten, die du recherchiert hast.
Zum Fall GS würde es um das Frühjahr 1989 gehen.
Darüber hinaus wäre eben auch denkbar, dass er dort jemanden besucht haben könnte, zB seinen Bruder oder seine Ehefrau oder Bekannte.
Mir kam eben einfach der Gedanke, dass KWW über diese Konstellationen durchaus auch überregionale Bezugs- und Aufenthaltspunkte oder neue Bekannte, Bekanntschaften, Freunde gehabt haben könnte.
PeterWimsey schrieb:Interessant. Aber hätten Sie auch Zeit und Gelegenheit gehabt, denjenigen dann so zu verstecken, dass er trotz intensiver Suche nicht gefunden wird?
Alle Verdachtsfälle in Sachen KWW im Lüneburger Umfeld waren so gestaltet, dass die Leichen schnell gefunden wurden. GS beispielsweise blieb tot am Wegesrand liegen. Nur die möglichen Verdachtsfälle im Weser-Elbe-Dreieck inkl Iris Schwarz sind davon geprägt, dass sich bis heute keine Leichen finden ließen.