Zum Urteil S.076, Gras-Einsaat zur Tarnung des Vergrabungsortes.
Die Kammer nimmt an, dass die Täter nach dem Eingraben der Kiste den übrig gebliebenen Erdaushub zur Tarnung mit Gras eingesät haben. Zu dem Zeitpunkt war die Kiste also bereits vollständig vergraben.
Urteil, S. 30
Zur mehrfachen Bestätigung des Vergrabungs-Termins wurde versucht, Angaben über das Graswachstum, der Veränderung des Moosrasens unter dem Erdaushub und K.P.s Spatenfahrten in Übereinstimmung zu bringen. Absicht war es offenbar, möglichst viele Indizien in das Urteil einzuführen.
Urteil, S. 76 und 77
Original anzeigen (0,2 MB)Das führte jedoch zu einem Widerspruch. Die Zeitpunkte des Einsäens und des Auskeimens des Grassamens wurden gleichgesetzt. Die meisten Gartenbesitzer werden nach Einsäen ihres Grassamens ungeduldig, weil der Auskeimvorgang länger als erwartet dauert. Bei Lolium perenne sind es ein bis zwei Wochen.
www.meine-rasenwelt.de/rasensaatgut/keimung-keimdauer-von-rasengraesern (Archiv-Version vom 27.01.2021)Das Ausbringen des Grassamens und damit vergraben der Kiste liegt demnach mindestens 5 und maximal 8 Wochen vor dem Auffinden der Kiste. Der kürzeste Zeitraum von 5 Wochen dürfte unrealistisch sein, weil der Samen weder regelmäßig feucht gehalten wurde, noch das für eine schnelles Auskeimen und Wachsen nötige Licht im Dickicht vorhanden war. Realistisch dürften 6 bis 7 Wochen sein.
Das bedeutet, die Kiste wurde nicht wie von K.P. behauptet am 10.09.1981 eingegraben, sondern bereits am 25.08.1981 oder früher. Damit können K.P.s Spatenfahrten nicht mit dem Graben des Loches im Zusammenhang stehen.
Die Grafik liefert einen Überblick über die zur Diskussion stehenden Zeitpunkte.