ErwinKöster schrieb:Ich will darauf hinaus, dass man Pf. höchstens 20% von dem glauben darf was er da erzählt hat und da sind die unwiderlegbaren Fakten auch schon dabei und dass du seine persönliche Beziehung zu seinem Spaten wohl etwas überschätzt: er soll sich also verdächtig machen, weil ein Spaten DM 20.- kostet? Das meinst du hoffentlich nicht ernst
Aber natürlich meine ich das ernst. Ich sage nicht, dass er sich verdächtig machen
soll, sondern ich erkläre, wie es dazu gekommen sein könnte. Ausgangsargument war sinngemäß, dass Pfaffinger das Loch für die Entführung nicht gegraben haben könne, weil er sich dann nicht mit dem Spaten hätte sehen lassen.
Dieser Schluss ist natürlich so nicht nicht zulässig, weil er nicht zwingend ist. Es ist ein Einwand, der entkräftet werden kann. Dafür muss ich über seine Gründe ebenso spekulieren, wie andere dazu Spekulationen anstellen, wie sich Pfaffinger verhalten hätte. Es sind von beiden Seiten jeweils Spekulationen, nicht vergessen.
Hierzu nochmal diesen wertvollen Hinweis:
Andante schrieb:Es gibt keinen Idealtypus von Mensch, den man als Maßstab für das individuelle Verhalten von Menschen hernehmen kann. Jeder ist anders und jeder reagiert anders. Und wenn es um die Person Pfaffinger geht, muss man fragen, was dieser warum in der fraglichen Situation gemacht hat und hätte.
Wenn also argumentiert wird, "kein Täter würde...",
halte ich dagegen, dass es bei Pfaffinger sehr wohl möglich ist, dass er als Lochgräber genau so handelte.
Pfaffinger
-wusste auch Sachen von geringem Wert zu schätzen, so wie er z.B. Sachen von geringem Wert klaute. Er wollte den Spaten daher lieber nicht im Wald lassen,
-handelte generell eher wenig umsichtig, wenn er kriminelle Handlungen beging,
- ging davon aus, dass die Entführung nicht mit einem gebuddelten Erdloch in Verbindung gebracht werden würde und seine Spatenfahrten diesbezüglich völlig unverdächtig seien.
Täter machen nun einmal Fehler, im Nachhinein sogar dumme Fehler, sonst würde nie einer überführt werden.
Es gibt kein überzeugendes Argument, das eine durch Zeugenaussagen gesicherte Grabetätigkeit von KP im Weingarten entfallen lässt. Weder eine ihm posthum unterstellte Ambition, seinen Ruf aufzubessern, noch ein posthum erfundener Rachegedanke, noch das Gras.
ErwinKöster schrieb:In welchem Monat 1981 wurde am Honda geschraubt
Nach dem angeblichen Seitensprung und nach dem Citroën. Vorher besaß er den Honda nämlich nicht. Lt. Pfaffinger erwarb er den im Sommer 81:
(Seite 10 der Protokolle)
Im Sommer waren WM und er also noch gute Kumpel.
Andante schrieb:Und dass P aus Eifersucht WM beschuldigt haben könnte, ist aus den gesamten Vernehmungsprotokollen nicht ersichtlich. P selber gibt es WM und DJ gegenüber, als die ihn im Juni 1982 besuchen, um ihn wegen seines Kontakts zum TZ-Reporter zur Rede zu stellen, auch nicht als Motiv an. Und er arbeitet nach dem mutmaßlichen Techtelmechtel zwischen seiner Frau und WM weiter mit WM an dem Honda. Entweder also hat P von der Affäre, sofern da wirklich eine war, überhaupt nichts gewusst, oder sie war ihm nicht wichtig.
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ErwinKöster schrieb:Dass solche Dinge aus dem Zwischenmenschlichen zu den grundsätzlichen Motiven gehören jemanden zu belasten gehört zum kriminalistischen ABC. Was soll das heißen "in den Mund legen"? Sie hätten ihn von sich aus nach dem Verhältnis seiner Frau mit Mazurek fragen können, wie sie das gegenüber anderen Zeugen auch getan haben. Bzw. sogar müssen.
Nein. Es wäre nämlich ein willkommener Rettungsanker gewesen, den sie ihm nicht hinwerfen durften, als Pfaffinger verzweifelt nach einem Motiv suchte, seine "Falschaussage", mit der er sich so reingeritten hat, plausibel zu begründen. Spätestens dort hätte er es selbst bringen können, hätte er davon gewusst.
Ganz wichtig: Werner Mazurek selbst kommt nicht auf diese Idee und der müsste nun wirklich drauf kommen! Mazurek ist nicht drauf gekommen, Pfaffinger ist nicht drauf gekommen. Das ist der Beweis, dass die beiden vor der Entführung keinen Stress miteinander hatten, der lässt sich daher auch nicht herbeidiskutieren und nicht herbeiempören.