Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre
08.01.2021 um 15:09Palio schrieb:Mazurek sah dann angeblich den Wagen dort, wurde wütend und fuhr zu Pfaffinger, da dieser den Kaufpreis nie bezahlt haben soll. In dem Kaufvertrag wurde dann (angeblich) eingefügt, dass Mazurek bis zur Bezahlung der rechtmäßige Eigentümer ist. Damit ist Mazurek dann zur Werkstatt gefahren. Was daraus wurde, wusste P angeblich nicht.Der geschilderte Sachverhalt kann im Kern richtig sein. Wenn man (so wie ich) annimmt, dass die Beiden bis dahin gute Freunde waren, stelle ich es mir folgendermaßen vor:
Da Mazurek kurz darauf schon wieder bei Pfaffinger das Autoradio ins nächste Auto einbaute, war das Verhältnis offenbar durch diese Sache nicht getrübt.
Kann sich jemand einen Reim auf die Sache machen?
KP hat den Wagen tatsächlich bei WM gekauft. Den Kaufpreis hat er a) auch bezahlt oder b) bestand WM gar nicht so sehr auf Kaufpreiszahlung. Vielleicht war als Gegenleistung auch eine Dienstleistung von KP geschuldet.
KP brachte den Wagen dann in die Werkstatt, die reparierte ihn und machte dann das Werkvertragspfandrecht an dem Wagen geltend, weil KP die Kosten der Reparatur nicht zahlte (weil er nicht zahlen konnte oder wollte). Er ging mit dem Problem zu WM und der sagte dann zu ihm, dass die Werkstatt den Wagen gar nicht pfänden könne, solange er (WM) absprachegemäß noch der Eigentümer des Wagens sei. Der Kaufvertrag wurde abgeändert und WM ging damit zur Werkstatt, um für seinen Kumpel KP den Wagen "auszulösen".
Zu der Zeit war es rechtlich noch höchst umstritten, ob eine Werkstatt ein Pfandrecht geltend machen kann, wenn das reparierte Fahrzeug gar nicht dem Auftraggeber gehört. Ich gehe davon aus, dass die Kosten der Reparatur nicht so hoch waren, dass die Werkstatt ein Prozesskostenrisiko eingehen wollte.
Im Nachhinnein ist es dann ein Leichtes, diesen eigentlich freundschatlichen Dienst so zu schildern, dass es sich nach dem Gegenteil anhört. Und die Werkstatt kann die Angaben des KP sogar noch bestätigen.