Miss_Paula schrieb:Bereits vor einiger Zeit fiel mir ein Umstand in Bezug auf das produzierte Magnetband (egal, ob auf Kassette oder Spulengerät) auf: Es wird meines Wissens immer davon ausgegangen, das Band sei durch eine Audioaufname oder eine Aufname via Record-Funktion von einem auf ein anderes Gerät "zusammengeschnitten", kopiert bzw. dupliziert worden. Das habe ich aus der Diskussion um die Schaltgeräusche abgeleitet.
Hallo
@Miss_Paula, nicht so schüchtern. Hier ist die Anrede Du üblich, und dabei sollten auch wir bleiben.
Also liebe Paula, willkommen im UH-Thread. Endlich ein neuer Gedanke
:)Zunächst einmal möchte ich mich als halbwegs Schnitt-kundig outen
;)Mit dieser Amateur-Klebepresse von BASF habe ich schon viele Bänder (mechanisch) geschnitten. Man beachte den schrägen Schnitt (ebenso wie bei der Schneideeinrichtung an dem von dir geposteten Studiogerät), der einigen Raum einnimmt.
Hinter allen Überlegungen steht die Behauptung des LKA-Gutachtens (letzter Satz):
Auf diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass es sich bei dem untersuchten Tonbandgerät Grundig TK 248 wahrscheinlich um eines der Geräte handelt, die für den Zusammenschnitt des Tatmaterials verwendet wurden.
Die Gutachterin war offenbar nicht so Schnitt-kundig. Sie hätte besser schreiben sollen, dass das Gerät zur Zusammenstellung der Übertragungsvorlage für die Erpresseranrufe verwendet wurde. Außerdem geht es darum, dass genau WMs TK 248 und keine andere Technik dafür verwendet wurde. Der Überspielvorgang erfolgte außerdem akustisch. Eine Variante, die man bei einem Radio-/Fernsehtechniker ausschließt.
Fakt ist, dass es offenbar nur eine Aufnahme eines B3-Jingles (Verkehrsfunkkennung) vom Radio gab. Die wurde dann zweimal auf ein mobiles Gerät überspielt. Der B3-Jingle wurde also verdoppelt, was mit Schneiden alleine nicht geht. Hier ein Oszillogramm des Polizeimitschnitts vom Telefonanruf:
Ich vermute, dass dir das etwas sagt (im Gegensatz zum Gericht).
Die beiden Jingles samt des davor befindlichen Doppelknacks sind identisch (soweit es diese primitive Technik schafft), sie stammen also nicht von unterschiedlichen Radioaufnahmen. Die fetten hellen Bereiche stellen die 7 Töne je eines Jingles dar. Davor gibt es einige Klicks vermischt mit Rauschen (das ist hier nicht erkennbar, genauer: siehe den Link zur Bewertung der Schaltgeräusche). Dabei handelt es sich offenbar um Geräusche mechanischer Schaltvorgänge des Zuspielgeräts (angeblich TK 248), die dabei mit aufgenommen wurden. Die beiden Gruppen Schaltgeräusche sind nicht exakt gleich (also nicht kopiert). Sie stimmen aber so gut überein, dass wir den gleichen Ursprung annehmen können.
Hier fragt man sich, warum es bereits vor dem ersten Jingele Schaltgeräusche gibt. Darüber habe ich mich auch in der Bewertung der Schaltgeräusche ausgelassen. Außerdem stehen alle auf dem Schlauch, wenn es um der Ursprung des Doppelknacks direkt am Anfangs der Jingles geht. Die stimmen vom ersten zum zweiten Jingle so gut überein, dass sie gemeinsam mit den 7 Tönen vom Radio aufgenommen sein müssen. Hättest du dafür eventuell eine Idee?
Wir wissen, dass KPs Frau zwei Schnittplätze für Filmbearbeitung besaß (vernehmungen KP). Von einem Ton-Schnitt war nie die Rede. Du hast aber Recht, dass der dazu gehören sollte. Vielleicht sogar zwei Geräte, wenn es zwei Schnittplätze sind.
Unter den Schaltgeräuschen erkannte die Gutachterin zwei Geräusche, die ihrer Meinung nach vom TK 248 stammten. Allerdings hatten die mit der Bedienfolge eines Geräts beim Überspielen (Stop - Rücklauf - Stop - Wiedergabe) nichts gemeinsam. Nachdem wir die Gutachterin in einer Befragung darauf hingewiesen haben, behauptete sie, dass die "Schaltgeräusche" künstlich zusammengebastelt wären und mit dem Überspielvorgang nichts zu tun hätten.
Da wären wir wieder beim mechanischen Schnitt, anders ging es 1981 nämlich nicht. Die Schaltgeräusche sind aber so komplex, dass 20 bis 50 Bandstückchen bis herunter zu 2,5 mm Länge dafür nötig gewesen wären. Du wirst sicher bestätigen, dass sich so kurze Stücke nicht bearbeiten lassen. Deshalb mein Hinweis auf den schrägen Schnitt weiter oben, der alleine schon mehr Platz benötigt. Mit dem Telefunken (vermutlich 38 cm/sec) kämen wir der Sache schon etwas näher.
Natürlich wäre dafür im Sinne der Anklage das TK 248 mit 9,5 cm/sec obligatorisch. Mit TK 248 und 19 cm/sec würde das Gutachten platzen, weil dann dessen komplizierte Konstruktion nicht funktioniert.
Die Erreichbarkeit von professioneller Schnittechnik ändert die Betrachtungsweise. Dann aber würde für das TK 248 keine Aufgabe mehr übrig bleiben. Und Schaltgeräusche in der Telefonübertragung gäbe es dann auch keine.
Falls du mehr wissen möchtest:
LKA GutachtenMeine GegendarstellungMeine Interpretation der SchaltgeräuscheMiss_Paula schrieb:Ram13 schrieb:
Das hilftaber in der Sache kaum weiter.
Doch! Dann nämlich wäre die ganze Debatte um das inkriminierte "Gerät vom Flohmarkt" obsolet.
Ich bin mir absolut sicher, dass das TK 248 rein technisch niemals zur Zusammenstellung der Vorlage für die Erpresseranrufe verwendet werden konnte. Deshalb regen auch mich die Ergüsse über den Flohmarkt auf. Natürlich wäre es ein Befreiungsschlag für WM, wenn sich der Verkäufer finden ließe. Aber ohne den MUSS es auch gehen.