JagBlack schrieb:Fazit: Eine Kindesentführung ist i.a. ausnahmslos eine gezielte Entführung.
Was bedeutet „i.A.“? In den meisten Fällen. Im Einzelfall muss man die Fakten betrachten und damit keinesfalls "ausnahmslos". Dieser Widerspruch in nur einem einzigen Satz ist schon bezeichnend.
Und dieser Theorie steht schon das Opfer entgegen. Die Eltern des Opfers waren nicht ausreichend finanzkräftig. Nur durch Zufälle haben sich Spender gefunden, so dass die geforderte Lösegeldsumme hätte übergeben werden können.
Wenn man es mit anderen Fällen vergleicht, wir das Opfer mobil abgefangen, am Wohnort, auf einem häufig begangenen Weg oder am Ziel. Der Überraschungseffekt wird meist genutzt. Eh man die Situation begriffen hat, ist das Opfer nicht mehr sichtbar und die Täter über alle Berge.
Das ist der normale Ablauf von Entführungen, der hier gar nicht möglich war. Die Täter sind zum Vergrabungsort zu Fuß gegangen. Eigentlich wär der Vergrabungsort gar nicht so weit von der öffentlichen Straße entfernt, so dass man es trotzdem bei so einem mobilen Zugriff als Versteck hätte nutzen können, stattdessen hat man einen 800m langen Trampelpfad präpariert.
Und der Entführungsort ist alles andere als wenig frequentiert. Wäre Passanten in Sichtweite gewesen als das Opfer dort vorbei kam, wäre die Entführung vereitelt worden. Man hätte bei Ursula als Opfer 1 Woche warten müssen (jedenfalls wenn man die Erkenntnisse des Gerichts an dieser Stelle berücksichtigt).
Klar, man kann das alles ignorieren und bei seiner Ansicht bleiben, aber damit kann man niemand überzeugen.