@NaturalJuice Danke dass du das Thema noch ansprichst.
Mich beschäftigt eher nicht so sehr welche Beweggründe der Pfarrer hatte - sie sind für mich einfach nicht nachvollziehbar, so es denn stimmen sollte was der Anwalt von Herrn Gehricke über ihn sagte. Aber die Info als solche ist hochinteressant:
Mich beschäftigte nämlich vielmehr und noch immer die biotechnische Frage, wie lange ein Spürhund der Ausprägung PSH/Mantrailer eine Duftspur basierend auf Hautschuppen und sonstigen Beimischungen (es ist oft von Kosmetika die Rede) aufspüren kann.
Wenn ich davon ausgehe, dass Inga am Tag ihres Verschwindens keine Sonnencreme o.ä. aufgetragen hatte, blieben für die Aufnahme ihrer Spur nur die Hautpartikel und mögliche, durch mechanische Einwirkungen erzeugte Spuren (Trittspuren, dabei Zertreten von Kleinstlebewesen und deren Vergärung, im Verbund mit ihren Absonderungen von Hautpartikeln oder sonstigen Ausdünstungen).
So. Die Hautschuppe als solche hat eine ungefähre Nachweisbarkeit von ... wieviel Tagen?
Ich weiß es nicht. Habe etwas von 36h gelesen (s.u.). Lass es eine Woche sein. Blut, Kosmetika, etc. - alles was eine Geruchsspur deutlich in ihrer Nachweisbarkeit verlängert, sei hier mal ausgeschlossen. Warum? Weil im Juli auch das sog. „Car-Trailing“ durchgeführt wurde.
Wenn eine Hautschuppe nur 36h lang eine Nachweisbarkeit besitzt, die Polizei im Juni und Juli 2015 aber massive Einsätze von Mantrailerhunden bei Haldensleben und auf der A2 durchgeführt hat und wir seit der Kripolive-Sendung vom 03.05.20 von der Beichte gegenüber dem Pfarrer wissen, dann muss doch klar sein, dass Inga offenbar noch wochenlang nach ihrem Verschwinden im „Großraum Stendal“ festgehalten wurde!
Bin ich eigentlich der einzige hier, der das so sieht?
Meine Annahme beruht natürlich alleinig auf der Tatsache, wie lange Hautpartikelspuren von top-ausgebildeten Mantrailerhunden nachgewiesen werden können.
Wer kann zu genau diesem Punkt fachlich etwas beitragen?
Quelle zu den „36h“:
https://special-search-dogs.de/personen-und-tiersuche/