Der Fall Birgit A. aus Lohmar
02.10.2022 um 14:14lucyvanpelt schrieb:Bei deiner Beschreibung der Schichteinteilung, die für mich sehr plausibel klingt, macht nur noch ein Doppelapartment und somit zwei getrennten Übernachtungsmöglichkeiten Sinn.Natürlich könnte man sagen, dass ja wahrscheinlich nur ein Teil der Belegschaft am Hahn übernachten wollte, sicher auch einige vor Ort gewohnt haben und man die Schichten dann halt so hätte einteilen können, dass das Appartement immer nur einfach belegt war. Aber praktisch ist sowas, nach meiner Erfahrung nicht wirklich umsetzbar. Der arme Dienstplanmacher muss eh schon auf 100 Wünsche wer wann arbeiten arbeiten will und wann wer nicht kann eingehen, wenn er dann noch die Belegung des Appartements berücksichtigen soll, wird er irre.
brigittsche schrieb:Das wird auch nicht so gewesen sein. Das würde doch niemand mitmachen bzw. würde man sich lieber freiwillig und auf eigene Kosten ein ganzes Apartment mieten. Da kann ich ja gleich behaupten, die Mitarbeiter müssten im Zelt neben der Landebahn schlafen.Das sehe ich auch so. Ich hätte mir wie gesagt dann zusammen mit meinem Bruder oder einer Kollegin, mit der ich mich sehr gut verstehe, zusammen ein ganzes Doppelappartement gemietet. Wie gesagt, 142 € im Monat, die man auch noch von der Steuer ansetzen kann, das wäre mir die Privatsphäre und ein bisschen persönliche Einrichtung für mehrere Nächte und Tage im Monat am A.... der Welt wert gewesen.
Normalerweise ist es allerdings auch nicht Aufgabe des Arbeitgebers, den Angestellten eine Schlafmöglichkeit zu bieten und diese auch noch zu bezahlen. Wenn ich jemanden einen Job anbiete, der von weiter weg kommt, muss der halt entscheiden, ob er umzieht oder pendelt oder sich eine Übernachtungsmöglichkeit in einem kleinen Appartement, einer Pension oder einem Hotel sucht. Insofern kann es sein, dass das einfache ein freundliches Entgegenkommen des DWD war nach dem Motto: "Jeder der will kann da schlafen wenn er will. Wenn es euch nicht gefällt, sucht euch selber was anderes." Aber im öffentlichen Dienst kann ich mir so eine Regelung fast nicht vorstellen, denn die brauchen ja ein Budget und eine Haushaltsstelle um Geld für die Miete ausgeben zu können.
lucyvanpelt schrieb:Meine Theorie zu dem ganzen ist. BA war immer in der Zeit, wenn sie Hahn gearbeitet hat in dem gleichen Apartment untergebracht . Hat sich mit niemandem ihr Bett geteilt, weil sie sich ja auch in ihrer freien Zeit laut Stern dort aufgehalten hat.
Deswegen wurde auch nur explizit dieser eine Teil von dem Doppelapartment erwähnt. Weil es ja um Birgit Ameis ging .
Davor ist ein Laubengang, beim vorbeilaufen kann man durch die Fenster schauen. Das wäre eine von vielen Möglichkeiten, bei denen ihrem Bruder das abgestellte Gepäck von BA am Abend aufgefallen sein könnte.
lucyvanpelt schrieb:Ich kann mir auch vorstellen man teilte sich zum Beispiel eine Kaffeemaschine oder andere Sachen in der kleinen Küche auf BA ihrer Seite. Am Vorabend hat er vielleicht noch etwas in den Kühlschrank auf BA ihrer Seite getan. Theoretisch könnten sie auch diesen gemeinsam benutzt haben. Damit nicht jeder alles doppelt mitschleppt.Ja, genauso finde ich die Aufteilung auch logisch und genauso habe ich mir das bis zu der SAT1-Sendung immer vorgestellt. Vielleicht hat man sich Gegenstände wir Kaffeemaschine, Kaffeefilter, Föhn etc. geteilt, die man nicht dauernd hin und herschleppen will. Und Lebensmittelwie Kaffepulver, Milch und Butter, halt Dinge, die eine Person eh nicht in 2 bis 3 Tagen aufbraucht, die aber eben auch nicht ewig haltbar sind, und hat deshalb eh regelmäßig und mit Wissen und EInverständnis des anderen dessen Appartementteil betreten.
Aber die Aussagen von Frau Benecke sind halt anderes. Und nur weil wir die eine Version nachvollziehbar und komfortabler finden und es uns für uns selbst nicht vorstellen können so zu übernachten, heißt das ja nicht, dass es nur so wie wir es denken, gewesen sein kann.