Kriminalfälle
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Der Fall Birgit A. aus Lohmar

14.966 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, 2020, Frankfurt ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Der Fall Birgit A. aus Lohmar

Der Fall Birgit A. aus Lohmar

02.10.2022 um 09:20
Zitat von sallomaeandersallomaeander schrieb:Dennoch hätten die Ermittler Probleme gehabt, beispielsweise eine Durchsuchung bei einem Verdächtigen (§102 StPO) oder bei anderen Personen (§103 StPO) durchzuführen, weil man zu diesem Zeitpunkt mMn eben nicht mit hinreichender Genauigkeit hätte benennen können, ob, und wenn ja, welche Straftat überhaupt vorliegt.
Das Apartment wurde bekanntermaßen gründlich durchsucht und untersucht.

Inwieweit die anderen Apartments und das Apartmenthaus durchsucht wurden, ist meines Wissens nach nicht bekannt.

Natürlich hätte für jedes Apartment ein eigener Durchsuchungsbeschluss beantragt und erteilt werden müssen.

Die Frage ist, ob für diese Räume überhaupt Durchsuchungsbeschlüsse beantragt wurden.
Und ob auf der Grundlage der vorliegenden Fakten überhaupt Durchsuchungsbeschlüsse hätten erteilt werden können.

Eine interessante Frage, da ich mittlerweile von allen möglichen Tatorten ein Tatgeschehen im Apartmenthaus für recht wahrscheinlich halte.


1x zitiertmelden

Der Fall Birgit A. aus Lohmar

02.10.2022 um 09:28
Zitat von lucyvanpeltlucyvanpelt schrieb:Dann fehlen zum Beispiel ganz wichtige Informationen, die Gegenständen von den aufgestellten Schildern. Das finde ich auch sehr eigenartig, hat da jemand bei dem Gespräch mit der Staatsanwaltschaft vergessen sich das zu notieren ?
Vermutlich nicht, aber die Staatsanwaltschaft muss nicht auf alles antworten. Sie gibt Informationen nicht weiter, wenn dies die Ermittlungen gefährden könnte. Hier in diesem Fall haben sich die Ermittler ja von Anfang an eher ausgeschwiegen, und dafür werden sie ihre Gründe haben.

@Kreuzbergerin
Ich denke mal, Tower und Appartement konnten untersucht werden, weil es mögliche Tatorte waren. Anders sieht es aus mit Wohnungen und Autos von Personen, gegen die es keinen konkreten Verdacht gibt, und dazu würden eigentlich auch die restlichen Appartements gehören.


2x zitiertmelden

Der Fall Birgit A. aus Lohmar

02.10.2022 um 09:34
Zitat von TritonusTritonus schrieb:Vermutlich nicht, aber die Staatsanwaltschaft muss nicht auf alles antworten. Sie gibt Informationen nicht weiter, wenn dies die Ermittlungen gefährden könnte. Hier in diesem Fall haben sich die Ermittler ja von Anfang an eher ausgeschwiegen, und dafür werden sie ihre Gründe haben.
Jetzt verstehe ich dich nicht. Dieses ganze komische Video um die sich die Diskussionen drehen, beruht doch angeblich um neue Informationen von der Staatsanwaltschaft.

Dann denkst du, sie geben die Information, daß eine Mülltüte gefunden wurde nicht weiter, obwohl man vor Ort ein großes Schild extra deswegen aufgestellt hat. Möchte also inzwischen nicht mehr wissen woher sie stammt ?


melden
Palio ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Der Fall Birgit A. aus Lohmar

02.10.2022 um 09:41
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Aus welcher Aussage in dem Artikel ziehst Du die Info, dass die beiden zusammen einen Apartement-Seite bewohnt haben? Woher hast Du die Info, dass die andere Seite frei war?
Ich schließe das aus mehreren Anhaltspunkten.

Das Apartment wird von der Tochter als "ein Übernachtungszimmer" beschrieben, nicht als zwei Zimmer oder Doppelapartment.

Quelle ist ein alter Artikel im Express, der Link funktioniert leider nicht mehr.
Beitrag von Palio (Seite 272)

Es wird im Stern-Artikel aus 2016 nur die Nummer 104 genannt. Das weitere Apartment hatte aber eine eigene Nummer.
Das Apartment, das der Deutsche Wetterdienst für seine Mitarbeiter angemietet hat, liegt im Erdgeschoss, Nummer 104
Quelle

Ihr Bruder sah bei seiner Ankunft, dass die Taschen inklusive Klappbox noch da waren und bei Betreten des Apartments nach dem Dienst, dass alles weg war. Er hat lt. Artikel im Express das Apartment (zweimal) betreten:
Als ein Kollege ihrer Mutter abends dort reingegangen sei, hätten keine persönlichen Sachen von ihr herumgelegen.
 
So wird das Zimmer im Stern beschrieben:
Das Apartment, das der Deutsche Wetterdienst für seine Mitarbeiter angemietet hat, liegt im Erdgeschoss, Nummer 104. Linoleumboden, ein schmales Bett, ein grauer Schreibtisch, zwei blaue Bürostühle, eine Küchenzeile, ein winziges Bad.
Du hattest selbst auf den begrenzten Platz hingewiesen:
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Allerdings steht in der hier im Thread verlinkten Anzeige, dass das Doppelappartement inkl. der zwei Zimmer, der beiden Vorräume und dem Bad 48 qm groß war, die Zimmer hatten jeweils 16 qm, der Vorraum 5 1/2 qm. Das war also winzig.
Nun wird in der SAT1-Doku von einem "Ort" gesprochen, an den die Matratzen gelegt wurden. Das kann bei dem beengten Platz nur die Wand sein oder halt das evtl. leere Zwillingsapartment. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Matratzen weiter getragen werden mussten.
Die Matratze, die sie nutzte, war an dem Ort, an dem diese üblicherweise hinterlassen wurde.
Das ist insofern interessant, weil in diesem Apartment mehrere Personen unterschiedliche Matratzen benutzten und diese immer wieder an bestimmte Orte weglegten.
Die Matratze war an dem Ort, an dem sie zu erwarten gewesen wäre.“
Zusammengefasst ist festzuhalten:
Ein zweiter Wohnraum wird nie erwähnt, das Doppelappartment ist in der Wahrnehmung nur ein Apartment bzw. "DAS Übernachtungszimmer", aber es gab angeblich einen "Ort" für Matratzen.

Wenn ich die Beschreibungen als gegeben hinnehme, wird das Bild für mich am ehesten rund, wenn nur eine Seite des Doppelapartments mit einem Bett, einem Tisch und Stühlen ausgestattet war und die andere Seite leer blieb und als Lager für Matratzen- und Bettzeug genutzt wurde.

Wie fast immer gibt es aber auch hier andere Möglichkeiten, die Informationen zu interpretieren und zusammenzufügen oder wegzulassen.


2x zitiertmelden

Der Fall Birgit A. aus Lohmar

02.10.2022 um 10:09
Zitat von TritonusTritonus schrieb:Ich denke mal, Tower und Appartement konnten untersucht werden, weil es mögliche Tatorte waren. Anders sieht es aus mit Wohnungen und Autos von Personen, gegen die es keinen konkreten Verdacht gibt, und dazu würden eigentlich auch die restlichen Appartements gehören
Das denke ich auch.
Die vermieteten Apartments werden mMn nicht durchsucht und auf Spuren untersucht worden sein.
Die Frage ist, wie es mit den öffentlich zugänglichen Räumen im Apartmenthaus war.


melden

Der Fall Birgit A. aus Lohmar

02.10.2022 um 10:37
xy@zdf.de
Ich würde mir wünschen, wenn der Fall bei XY kommt. Ich bin mir sicher, dass sich der Täter inzwischen bei jemandem mitgeteilt hat oder noch jemand von der Tat weiß.
Bei der oben genannten E-Mail Adresse kann man die Redaktion anschreiben und wenn wir das alle machen, haben wir vielleicht Erfolg.


melden

Der Fall Birgit A. aus Lohmar

02.10.2022 um 11:04
Zitat von PalioPalio schrieb:Wenn ich die Beschreibungen als gegeben hinnehme, wird das Bild für mich am ehesten rund, wenn nur eine Seite des Doppelapartments mit einem Bett, einem Tisch und Stühlen ausgestattet war und die andere Seite leer blieb und als Lager für Matratzen- und Bettzeug genutzt wurde.
Von wie vielen verschiedenen Personen wurde denn das Appartement wohl genutzt? Mit dem eigenen Bruder kann ich es mir gut vorstellen, ein Appartement auf diese Weise zu nutzen, also so, das man sich dort gleichzeitig aufhält (einer hat Nacht-, der andere Tagdienst). Aber mit mehreren fremden Kollegen würde ich so nicht wohnen wollen, nicht mal für wenige Nächte im Monat. Zumal man davon ausgehen musste, dass die Tagschichten regulär nur 8 Stunden waren. Je nach Schlafgewohnheit kann der Kollege von der 12-Stunden-Nachtschicht also noch im Bett gelegen haben, wenn der 8-Stunden-Frühschicht-Mensch schon zurück ins Appartement wollte. Hinzu kommt, dass der DWD bei einem solchen Mehr-Personenbelegung sicher eine Reinigungsfirma beauftragen musste, ansonsten verdreckt eine von mehreren Personen genutzte Einrichtung sehr schnell. Da wäre wahrscheinlich nur unerheblich teurer, jedem Mitarbeiter ein eigenes, festes Teilappartement zur Verfügung zu stellen.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass der DWD bzw. die Mitarbeiter so eine Regelung getroffen haben. Bei der verlinkten Grundrissskizze steht als Miete für das Doppelappartement 282 € zzgl. NK. Wenn sich das zwei leute teilen wären das 141 € im Monat. Für das Geld wäre ich nicht bereit, mehrmals im Monat so ein Reise-nach-Jerusalem-Spiel mit den Matratzen zu veranstalten. Zumal ich denke, dass die MA auch für dieses Appartement etwas zahlen mussten, es wäre ja sonst ein geldwerter Vorteil gegenüber den MA die vor Ort oder in der Nähe wohnen.

Aber das ist meine persönliche Meinung und sagt natürlich nichts über die Prioritäten von anderen Leuten aus....

Insgesamt gebe ich @lucyvanpelt recht, dass viele Punkte in der Sat1-Doku unstimmig waren und man das wirklich kritisch hinterfragen muss. Aber wir können auch nicht einfach davon ausgehen, dass es alles sicher so war, wie wir es uns BISHER vorgestellt haben und deshalb annehmen, dass Infos, die nicht in dieses Bild passen, von vornherein falsch sind.
Es kann genauso gut sein, dass die Sternreporter lax recherchiert und ungenau formuliert haben. Und man kann nicht einfach immer davon ausgehen, dass alles so war, wie es uns plausibel erscheint.


1x zitiertmelden

Der Fall Birgit A. aus Lohmar

02.10.2022 um 11:56
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:BA hat eine 12-stündige Nachtschicht gearbeitet. Dann bleiben noch 12 Stunden, die von anderen Mitarbeitern abgedeckt werden müssen. Man kann arbeitsrechtlich aber niemanden regelmäßig 12 Stunden arbeiten lassen
Auch bei vielen Securitytätigkeiten im Bereich des Objektschutzes sind 12 Stunden Schichten durchaus üblich. Dabei ist dann Essen oder Trinken natürlich erlaubt. Auch sind solche Tätigkeiten in der Regel so, wie auch hier, dass Zeiten dabei sind, wo diese Nahrungsaufnahme, Toilettengänge möglich ist.

Ich selbst war mehrfach bei solchen Überwachungstätigkeiten eingesetzt und 12 Stunden egal ob Tag oder Nacht vor Ort. Das in der Regel aber nur 2 bis maximal 4 Nächte an einen Stück.

Hier wird dann alle 3 oder 4 Tage den Betreffenden einige freie Tage gewährt.

Das kann hier mit Sicherheit genauso gewesen sein, da diese Tätigkeit ja Freiräume ließ.


1x zitiertmelden

Der Fall Birgit A. aus Lohmar

02.10.2022 um 12:02
Zitat von OdinAndyOdinAndy schrieb:Auch bei vielen Securitytätigkeiten im Bereich des Objektschutzes sind 12 Stunden Schichten durchaus üblich. Dabei ist dann Essen oder Trinken natürlich erlaubt. Auch sind solche Tätigkeiten in der Regel so, wie auch hier, dass Zeiten dabei sind, wo diese Nahrungsaufnahme, Toilettengänge möglich ist.

Ich selbst war mehrfach bei solchen Überwachungstätigkeiten eingesetzt und 12 Stunden egal ob Tag oder Nacht vor Ort. Das in der Regel aber nur 2 bis maximal 4 Nächte an einen Stück.
Ja, bei Nachtschichten ist das natürlich erlaubt und egal zu welcher Tageszeit und welcher Schichtlänge sind selbstverständlich auch Toilettengänge erlaubt. Dafür wird aber in der Regel keine Pausenzeit abgezogen.

Ich meine nur, dass beim DWD nicht ausschließlich 12-Stunden-Schichten gearbeitet wurden, sondern dass die Tagschichten anders abgedeckt werden mussten. Man brauchte also mehr als 2 Personen pro Tag und 14 Personen pro Woche, damit der Arbeitsplatz ständig besetzt war.


1x zitiertmelden

Der Fall Birgit A. aus Lohmar

02.10.2022 um 12:12
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Ich meine nur, dass beim DWD nicht ausschließlich 12-Stunden-Schichten gearbeitet wurden, sondern dass die Tagschichten anders abgedeckt werden mussten. Man brauchte also mehr als 2 Personen pro Tag und 14 Personen pro Woche, damit der Arbeitsplatz ständig besetzt war.
Das klingt einleuchtend. Aber wie hat man es dann mit diesen einen Bett im Apartment gemacht, zu dritt geteilt, das kleine Zimmer ?
Bei deiner Beschreibung der Schichteinteilung, die für mich sehr plausibel klingt, macht nur noch ein Doppelapartment und somit zwei getrennten Übernachtungsmöglichkeiten Sinn.


1x zitiertmelden

Der Fall Birgit A. aus Lohmar

02.10.2022 um 12:23
@cododerdritte
Aber jetzt fällt mir ein. Im Sternbericht stand doch, als der Bruder abends von seiner Schicht kam, waren die Sachen von seiner Schwester nicht mehr im Apartment.
Als muss er doch am Ostersamstag auch eine 12 Stunden Tagschicht gearbeitet haben.
Kann man irgendwo rausfinden, in welchem Schichtsystem damals beim deutschen Wetterdienst in Hahn gearbeitet wurde ? Ob 12 Stunden Schichten, BA war immer nur 2-3 Tage vor Ort, normal waren. Ihre Arbeitstage in Hahn würden auch zu einer 12 Stunden Tag und Nachtschicht passen.


melden

Der Fall Birgit A. aus Lohmar

02.10.2022 um 13:04
Wenn es 12-Stunden-Schichten gab und alle MitarbeiterInnen haben 2 bis 3 Tage die Woche gearbeitet, müssten eigentlich 6 Leute da gearbeitet haben: immer zwei pro 24 Stunden und das auf 3 Abschnitte pro Woche verteilt, jeweils mit 2 Mitarbeitenden, macht 6 Personen.
Nun sind aber wahrscheinlich manche gependelt, ob bzw. wie viele, wissen wir nicht. Rein theoretisch ist es auch möglich, dass nur BA und der Bruder dort übernachtet haben.
Ich finde ja das Matratzenschieben schon seltsam genug, aber wenn das nun auch noch in einem einzigen Zimmer mit einem Bett stattgefunden haben soll...


2x zitiertmelden

Der Fall Birgit A. aus Lohmar

02.10.2022 um 13:17
Zitat von TritonusTritonus schrieb:Ich finde ja das Matratzenschieben schon seltsam genug, aber wenn das nun auch noch in einem einzigen Zimmer mit einem Bett stattgefunden haben soll...
Da möchte ich dann kein Beamter beim deutschen Wetterdienst sein. Hoffentlich war dann wenigstens der Verdienst entsprechend, wenn man nach einer 12 Stunden Schicht sich sein Bett dann auch noch teilen muss.
Jeder normale Pendler hat sein eigenes Bett für die Zeit, die er vor Ort arbeitet . Nur beim Wetterdienst soll das anders gewesen sein. Schon komisch.


melden

Der Fall Birgit A. aus Lohmar

02.10.2022 um 13:19
Zitat von TritonusTritonus schrieb:Ich finde ja das Matratzenschieben schon seltsam genug, aber wenn das nun auch noch in einem einzigen Zimmer mit einem Bett stattgefunden haben soll...
Das wird auch nicht so gewesen sein. Das würde doch niemand mitmachen bzw. würde man sich lieber freiwillig und auf eigene Kosten ein ganzes Apartment mieten. Da kann ich ja gleich behaupten, die Mitarbeiter müssten im Zelt neben der Landebahn schlafen.

Ich bin nach wie vor der Meinung, dass dieses ganze "BA und ihr Bruder schlafen [Wahlweise: und alle anderen Kollegen] im gleichen Bett" Ding dadurch entstanden ist, dass sich die diversen Journalisten einfach nicht genau darüber informiert haben, was für Apartments das waren, also im Prinzip zwei Wohn-Schlafzimmer, die durch ein gemeinsames Bad verbunden sind.

Da hatte der unbezahlte Praktikant halt sein Zimmer im Studentenwohnheim im Kopf und hat sich aus diesem "die teilten sich ein Apartment..." dann eben irgendwas gebastelt, weil er/sie es sich nicht anders erklären konnte. Und das macht seit dem die Runde.


1x zitiertmelden

Der Fall Birgit A. aus Lohmar

02.10.2022 um 13:26
Zitat von KreuzbergerinKreuzbergerin schrieb:Die Frage ist, ob für diese Räume überhaupt Durchsuchungsbeschlüsse beantragt wurden.
Und ob auf der Grundlage der vorliegenden Fakten überhaupt Durchsuchungsbeschlüsse hätten erteilt werden können.
Ich denke schon weil ja eine Straftat vorliegt. Soweit mir bekannt bzw es war zu lesen wurde ja auch das Wohnhaus in Lohmar wegen Hinweisen auf den Kopf gestellt.


melden

Der Fall Birgit A. aus Lohmar

02.10.2022 um 13:26
@brigittsche
Meine Theorie zu dem ganzen ist. BA war immer in der Zeit, wenn sie Hahn gearbeitet hat in dem gleichen Apartment untergebracht . Hat sich mit niemandem ihr Bett geteilt, weil sie sich ja auch in ihrer freien Zeit laut Stern dort aufgehalten hat.

Deswegen wurde auch nur explizit dieser eine Teil von dem Doppelapartment erwähnt. Weil es ja um Birgit Ameis ging .

Davor ist ein Laubengang, beim vorbeilaufen kann man durch die Fenster schauen. Das wäre eine von vielen Möglichkeiten, bei denen ihrem Bruder das abgestellte Gepäck von BA am Abend aufgefallen sein könnte.


2x zitiertmelden

Der Fall Birgit A. aus Lohmar

02.10.2022 um 13:34
Zitat von lucyvanpeltlucyvanpelt schrieb:Meine Theorie zu dem ganzen ist. BA war immer in der Zeit, wenn sie Hahn gearbeitet hat in dem gleichen Apartment untergebracht . Hat sich mit niemandem ihr Bett geteilt, weil sie sich ja auch in ihrer freien Zeit laut Stern dort aufgehalten hat.

Deswegen wurde auch nur explizit dieser eine Teil von dem Doppelapartment erwähnt. Weil es ja um Birgit Ameis ging .
So sehe ich das auch. Und evtl. hatte der Bruder die andere Hälfte mit gemeinsamem Bad. Nur hat das eben für Missverständnisse gesorgt, weil diese spezielle Bauweise nicht bekannt war.

Es kann ja auch durchaus sein, dass z. B. die Badverriegelung nicht richtig funktionierte oder nicht richtig bedient wurde, so dass der Bruder durch das Bad auch in die andere Hälfte konnte etc. Schließlich waren sie Geschwister, da wird man vielleicht nicht so genau darauf geachtet haben, dass das Bad NICHT von der anderen Seite betreten werden kann.


melden

Der Fall Birgit A. aus Lohmar

02.10.2022 um 13:38
@brigittsche
Ich kann mir auch vorstellen man teilte sich zum Beispiel eine Kaffeemaschine oder andere Sachen in der kleinen Küche auf BA ihrer Seite. Am Vorabend hat er vielleicht noch etwas in den Kühlschrank auf BA ihrer Seite getan. Theoretisch könnten sie auch diesen gemeinsam benutzt haben. Damit nicht jeder alles doppelt mitschleppt.

Somit auch eine Möglichkeit die Box zufällig gesehen zu haben.


2x zitiertmelden

Der Fall Birgit A. aus Lohmar

02.10.2022 um 13:40
Zitat von lucyvanpeltlucyvanpelt schrieb:Damit nicht jeder alles doppelt mitschleppt.
Genau, das war einer der Vorteile diese Konstellation.....


melden
Palio ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Der Fall Birgit A. aus Lohmar

02.10.2022 um 14:04
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Je nach Schlafgewohnheit kann der Kollege von der 12-Stunden-Nachtschicht also noch im Bett gelegen haben, wenn der 8-Stunden-Frühschicht-Mensch schon zurück ins Appartement wollte.
Ich gehe von regelmäßigen 12 Stunden-Schichten aus wie in München:
Beitrag von Plyxe (Seite 238)

Der Arbeitsblock umfasst drei Tage (+/-1), dann hat man ein paar Tage frei.

Man wird aber beim DWD Arbeitnehmer gehabt haben, die übernachten und auch welche, die nah genug am Flughafen wohnen, um pendeln zu können. Ein Auswärtiger wird auf jeden Fall die 12 Stunden-Schicht absolvieren.

Dann versucht man, im Apartment so wenig Überschneidung wie möglich zu machen und setzt die Arbeitsblock-Dienste der Übernachter hintereinander, während die Pendler parallel dazu die andere Schicht übernehmen. Frau Ameis und ihr Bruder waren Apartmentnutzer, aber hintereinander, sie haben sich das Apartment nicht gleichzeitig geteilt.

Nach Ende des Arbeitsblocks des Bruders reiste dann der nächste Übernachter an und danach wieder Frau Ameis.

Man hatte seine Matratze und sein Bettzeug klar unterscheidbar im Raum nebenan und holte sich die Sachen für die Nutzung während seines Arbeitsblocks rüber in den möblierten Raum. Das ist wie gesagt nur meine Vorstellung, wie es gewesen sein könnte.

Lydia Benecke:
Das ist insofern interessant, weil in diesem Apartment mehrere Personen unterschiedliche Matratzen benutzten und diese immer wieder an bestimmte Orte weglegten.
Diese Angabe ist für mich ein Fakt. Das war so und dem passe ich meine Vorstellung an. Für mich scheidet die Interpretation aus, dass man Frau Benecke hier derart konkret irgendetwas frei Erfundenes erzählen lässt.

Ansonsten wäre auch möglich, dass man seine Matratze an die Wand stellte und sein Bettzeug mit nach Hause nahm und der "bestimmte Ort" war dann eben die Wand in dem jeweiligen Wohnraum des Doppelapartments.


2x zitiertmelden